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Begonnen von Butterflyes, 02. März 2011, 10:22:01

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Butterflyes

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Gwynifer

Hallo
Du meinst die Beantragung der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber? das hängt von Deinem AG ab..ich muss es 1 Woche nach Geburt gemacht haben, also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit

frag bei Deinem AG nach, das kann Dir hier niemand sagen! das ist jedem anders..


18.3.2011! Das Wunder ist da!

Sönnchen

Hallo,

im BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ist genau geregelt, bis wann spätestens der Antrag beim Arbeitgeber vorliegen muss. Nämlich sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit.

siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Also wenn ich es richtig verstehe nimmst Du im Anschluß an deinen Mutterschutz Elternzeit. Jetzt ist es natürlich wichtig zu wissen, bis wann deine Mutterschutzfrist läuft um das berechnen zu können.

Hauke: 19.05.20011 - 3940 gr - 54 cm - KU 38



Dropsknopf

Hi,

also ich muß es bis 7 Tage nach der Geburt beim AG einreichen. Ich werde es aber schon verher tun, man hat ja sicher nach Entbindung anderes zu tun ;)


Unser 6.Jahr!