Wahl der Lohnsteuerklasse und Elterngeld für den Papa

Begonnen von Annette Karin, 13. November 2009, 11:59:04

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Annette Karin

Hallo,

leider habe ich im Elterngeld-Thread noch keine Antwort erhalten.

Daher stelle ich hier nochmal meine Fragen.

Ich bin nicht verheiratet und leben mit meinem Freund, dem Vater, zusammen, der auch schon die Vaterschaft anerkannt hat.

Wenn unsere Tochter auf der Welt ist, möchte mein Freund sofort für den ersten Monat Zuhause bleiben bei uns und Elterngeld beziehen, dann noch mal einen Monat im Sommer.

Meine Fragen; können wir zeitgleich Elterngeld bekommen (bzw. ich Mutterschaftsgeld), wann soll er wie den Antrag stellen? Wir wissen ja noch nicht 100%ig, wann die Kleine auf die Welt kommt. Machen wir das dann mit einem Antrag? Und muss er dann auch schon den zweiten Monat angeben oder erst später? Ich bleibe auf jeden Fall ein Jahr Zuhause, er wird sich seine zwei Monate nehmen, wenn möglich.

Des Weiteren; habe nun im Internet gelesen, dass es für die Mutter, die ein Jahr Zuhause bleibt, durchaus sinnvoll ist, vor der Geburt die Lohnsteuerklasse zu ändern. Wer hat das schon mal gemacht, welche Klasse habt ihr dann gewählt? Ich habe im vergangenen Jahr halbtags gearbeitet bzw. einmalig 3 Monate Vollzeit.

Danke schon mal wieder für Eure Antworten!

LG Annette

Baby2010

Also zu der ersten Frage:

Ja, dein Freund kann Elternzeit nehmen, wenn du auch Elternzeit nimmst (oder eben noch im MuSchu bist). Das ist kein Problem. Den Antrag kann man erst nach der Geburt stellen, soweit ich weiß.

Zu der zweiten Frage:

Die Lohnsteuerklasse könnt ihr grundsätzlich nur wechseln, wenn ihr verheiratet seid. Ledige haben immer Lohnsteuerklasse 1. Wenn du nicht mit deinem Freund zusammen wohnst, kannst du LoStKl 2 bekommen, weil du dann alleinerziehend gesehen würdest. Das bringt dir aber nichts, denn das Elterngeld wird nicht versteuert.

Für die Antworten übernehm ich keine Garantie, das ist lediglich, wie ich es verstanden habe :)

Sonne ☼

Dein Freund kann zeitgleich Elternzeit nehmen, aber er hätte aber bereits acht Wochen vor der geburt den Antrag stellen müssen, damit er in der ersten Zeit zu Hause sein kann.

Die Lohnsteuerklasse kannst du nur wechseln, wenn ihr heiratet. Es hätte sich dann auch nur zu Beginn der SS gelohnt, denn dann hättest du höheres Elterngeld bekommen...

Annette Karin

Gehen Elternzeit und Elterngeld denn nur parallel zueinander? Man hat ja theoretisch drei Jahre Elternzeit, aber nur 14 Monate (als Paar) Anrecht auf Elterngeld.

Und wie wird dieser Antrag gestellt? Auf einem Antragsbogen für Elterngeld, den ich mir aus dem Netz gezogen habe, steht - soviel ich verstanden habe - dass es nur einen Antrag für beide Elternteile gibt, er sein Anliegen also auch auf diesen Antrag vermerken muss. Oder ist es anders? Schätze mal, es ist anders, wenn hier gesagt wird, dass er den Antrag auf Elterngeld hätte acht Wochen vor ET einreichen müssen, um dann - wie bei uns im Dezember - für diesen Monat Elterngeld zu bekommen.


Sonne ☼

Lies mal hier nach: Broschüre, da steht alles drin!

Dein Freund muss die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragen und das spätestens sieben Wochen vor Beginn.
Das Elterngeld beantragt ihr bei der Elterngeldstelle und nicht beim Arbeitgeber.

Baby2010

Ja, genau. Den Antrag auf Elterngeld (bei der zuständigen Stelle) kann man doch erst stellen, nachdem das Kind geboren ist, oder?

Annette Karin

...so habe ich das auch verstanden. 7-8 wochen vorher elternzeit beantragen (der herr papa),  elterngeld erst nach der geburt, aber dann recht flott. oder jetzt doch anders?

Sonne ☼