Mutterschaftsgeld-Verarsche für familienversicherte Minijobber

Begonnen von tini235, 25. Februar 2013, 14:52:13

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tini235


Mann, ich reg mich grad auf wiezau.

Hab vorhin von meiner Krankenkasse erfahren, dass ich, da ich seit Ende der Elternzeit familienversichert bin (hab nur einen  400Euro-Minijob), KEINEN ANSPRUCH auf Mutterschaftsgeld von der KK habe.
Ist das nicht toll? *kotz*

Ich kann bei der Bundesversicherungsanstalt einen Antrag auf eine Ersatzleistung stellen die - haltet Euch fest - eine EINMALZAHLUNG in Höhe von pauschal 210 Euro beträgt.
*doppelkotz*

Unser Sozialversicherungssystem ist echt der Hammer, ganz toll, wie da mit berufstätigen Müttern umgegangen wird, die eben nur grade soviel arbeiten wie sie können, und nicht 30 oder 40 Stunden die Woche die Kinder fremdbetreuen lassen.

Die 210 Euro sind also die Pauschale für die kompletten 14 Wochen Mutterschutz, u.U. ja auch mehr, wenn das Kind nach Termin geboren wird. Der AG-Zuschuss beträgt in meinem Fall sagenhafte 33 cent  (ja, CENT) pro Kalendertag, was also schwindelerregende 33,33 Euro für den gesamten Mutterschutzzeitraum sind. WAHNSINN....

Das einzig gute (die Ironie des Wortes "gut" war noch nie so deutlich wie hier) ist, dass diese Pauschale NICHT aufs Elterngeld angerechnet wird. (vermutlich wegen Geringfügigkeit  ), d.h. ich kriege dann wohl wenigstens Elterngeld tatsächlich schon ab dem 1. Lebensmonat, und nicht erst ab dem 3.

Ich reg mich grad dermaßen auf, dass ich mich echt wieder fragen muss, wie ich unter solchen Umständen die letzten Wochen der Schwangerschaft geniessen soll?

:'(

Peperlchen

Hallo,

das stimmt so aber auch nicht ganz. Die 210€ (ich glaub ein paar € mehr sind es auch) sind zwar während des Mutterschutzes, aber du erhälst dann nach der Geburt auch gleich "aufstockend" Elterngeld. D.h. für dich dann 12Monate Elterngeld - statt wie sonst ja erst 8Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt & dann noch 10Monate Elterngeld, was dich als Minijobberin nach der Geburt besser dastehen lässt (da du dann gleich 300€ pro Monat nach der Geburt erhälst).  :-*


im Herzen.

tini235

was aber trotz allem noch weniger ist, als ich mit dem Mutterschaftsgeld hätte.
Die 210 Euro  sind alles, mehr ist es  nicht.
Ach ja, 0,33 Euro pro Kalendertag vom Arbeitgeben, das wären dann um die 33 Euro. Super.

Und das Elterngeld muss auch erst mal beantragt werden, d.h. trotz allem muss ich locker 10-12 wochen von 210 Euro "leben", wo ich normalerweise 1200 hätte.

Und das Elterngeld ist ja auch so super, denn da kann ich locker ein Drittel schon mal weglegen, weil das Finanzamt dann im nächsten Jahr auch wieder kräftig hinlangt. Ist doch alles Verarsche.
Und die die sowas bestimmen, stecken jährlich 6stellige Summen ein.
Da fällt mir nix mehr ein.

Yocto

Naja, du zahlst ja auch keine Steuern an den Staat, wieso soll der Staat dir dann Geld zahlen. Klingt gemein, aber ist so. Ich hab das auch durch. Ich weiß dass das aus Elternsicht total unfair ist. Aber du zahlst bei deinem 400-Euro-Job halt auch nichts, also kriegst du auch keinen adäquaten Ersatz. Der Staat verschenkt nichts.





* Dez 2013 "Für immer geliebt, niemals vergessen."

Mephistophelessa

Naja, ob sie Steuern zahlt oder nicht, hat sie nicht geschrieben. Wird sie nach Steuerklasse 5 abgerechnet, fallen schon Steuern an. Nicht aber, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. Aber die Steuern haben nun wirklich nichts mit dem Mutterschaftsgeld zu tun, denn das wird von der Krankenkasse gezahlt.

Tini, ich kann verstehen, dass Du angenagt bist. Aber sieh doch auch mal das: Du bist erwachsen und zahlst keine Beiträge an die Krankenkasse. Trotzdem bezahlt diese für Dich Arztbesuche bei Krankheit, die Schwangerenvorsorge, den Geburtsvorbereitungskurs, die Nachsorge durch die Hebamme und übernimmt die Kosten für die Entbindung. Andere müssen einen Teil ihres Einkommens für diese Leistungen abdrücken, für die Du nichts zahlst.
LG Mephistophelessa

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Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Nala

Wieso hättest Du mit einem 400,00 EUR Job für 10-12 Wochen 1.200,00 EUR Elterngeld?

Ist nunmal so, diese 400,00 EUR Jobs werden bei keiner Berechnung berücksichtigt. Weder Rente, Krankengeld, ALG, etc. Allerdings zahlt man eben auch keine Sozialabgaben und keine Steuer. :)

tini235

Hallo, lest doch mal richtig, ich rede 1. vom Mutterschaftsgeld (nicht vom Elterngeld, Nala) und 2. hatte ich bei der Geburt des 2. Kindes auch "nur" einen 400 Euro Job und trotzdem das volle Mutterschaftsgeld bekommen. d.h. das normale Gehalt für die Zeit des Mutterschutzes.
Die einzige Begründung meiner Krankenkasse ist, dass ich ja nicht mehr in Elternzeit und daher familienversichert bin.
Ich hab doch aber in der Elternzeit auch nichts selber einbezahlt, auch da gab es nur den Pauschalanteil vom AG für Minijobber.
und damals aber trotzdem das volle mutterschaftsgeld.


Und entschuldige Kitiara, aber die Schwangerenvorsorge, GVK und Nachsorge für die Hebamme wird jedem von dem Kasse bezahlt, egal ob ich einzahle oder nicht, und das ist auch gut so.


Mephistophelessa

#7
Du willst doch ausdrücken, dass Du beim 2. Kind in Elternzeit warst und jetzt bist Du nicht in Elternzeit? Dann warst Du beim 2. Kind aufgrund der Elternzeit selbst beitragsfrei in der GKV versichert. Nun bist Du familienversichert. Ist ein anderer Status und deshalb sind die Leistungen unterschiedlich.

Zitat von: tini235 am 26. Februar 2013, 11:40:28

Und entschuldige Kitiara, aber die Schwangerenvorsorge, GVK und Nachsorge für die Hebamme wird jedem von dem Kasse bezahlt, egal ob ich einzahle oder nicht, und das ist auch gut so.

Dafür musst Du Dich nicht entschuldigen. Ist doch schön, dass (fast niemand) hängengelassen wird und die Versorgung/Betreuung sichergestellt ist. Ist nicht überall und auch in Deutschland nicht für alle selbstverständlich, dass man das kostenlos haben darf.
LG Mephistophelessa

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Nala

Oh sorry, tini - hab' mich vertan.

Naja, ändert aber nichts an der Tatsache...

Blöd für Dich, ist aber nunmal so.

BravesMaedchen

tröste dich ich bekomm auch nichts da ich kein ganzes jahr mit stuerkarte gearbeitet habe.. und ich jetzt auch vorzeitig schon arbeitslos geworden bin.. habe meine tätigkeit auf karte letztes jahr im mai angefangen und dies jahr im feb. beendet.. gehe ab märz in den mutterschutz und bekomme auch keinen cent von der kasse...
meinem Herzen!
*6/07
*3/09
*6/11
*6/12
*3/14
*9/16

tini235

Klar ist der Versichertenstatus anders, aber an dem was einbezahlt wurde bzw. nicht einbezahlt wurde hat sich nichts geändert, von daher ist das für den "Endverbraucher" schon schwer nachzuvollziehen.
Und den Unterschied finde ich schon krass.
Und natürlich danke an die Schlafmützen von meiner Krankenkasse, denn als der Mutterschutz endete war ich schon wieder schwanger. Eine kleine Vorwarnung diesbezüglich hätte ich schon als netten Dienst am Kunden empfunden. Vor allem kann ich mich jetzt von daheim aus um die ganzen Formulare und Anträge kümmern, damit ich den Mickerbetrag wenigstens irgendwann mal bekomme. Das wäre auch einfacher gewesen, als ich noch im Büro war.


Yocto

#11
Zitat von: Kitiara am 26. Februar 2013, 09:14:55Aber die Steuern haben nun wirklich nichts mit dem Mutterschaftsgeld zu tun, denn das wird von der Krankenkasse gezahlt.

Nein, nicht bei Minijobbern. Da zahlt der Staat, nämlich das Bundesversicherungsamt.





* Dez 2013 "Für immer geliebt, niemals vergessen."

tini235

jep. so isses.
Auf der einen Seite schmeissen sie das Geld mit vollen Händen raus, aber in dem Moment wo ich aufgrund Beschäftigungsverbot (und nix anderes ist der MuSchu) nichts verdienen DARF, da wird geklemmt.
Meinen Bürojob könnte ich locker noch bis zum ET machen, dann hätte ich auch nicht das Verdienstloch. Aber so. naja.

Mephistophelessa

Zitat von: Yocto am 26. Februar 2013, 16:49:21
Zitat von: Kitiara am 26. Februar 2013, 09:14:55Aber die Steuern haben nun wirklich nichts mit dem Mutterschaftsgeld zu tun, denn das wird von der Krankenkasse gezahlt.

Nein, nicht bei Minijobbern. Da zahlt der Staat, nämlich das Bundesversicherungsamt.

Hast Recht  ;) Wir haben da eben mehr mit den Krankenkassen bzgl. Erstattung des Zuschusses zu tun.

@Tini: Schau mal hier http://www.mutterschaftsgeld.de/Antragsauswahl.htm Das unterste einfach als pdf an die Entgeltabrechnungsstelle weiterleiten und Deinen eigenen Antrag kannste online ausfüllen.

Und Du darfst bis ET weiterarbeiten. Auf den Mutterschutz, bzw. eben die Freistellung von der Arbeit, vor ET darf man verzichten. Muss man schriftlich erklären und darf sich jederzeit umentscheiden, also dann doch nicht mehr arbeiten.
LG Mephistophelessa

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Yocto

Korrekt. Nach der Geburt darf man nicht mehr arbeiten (also die acht Wochen), aber die sechs Wochen vor der Entbindung darf man weiterarbeiten, wenn man das ausdrücklich wünscht.





* Dez 2013 "Für immer geliebt, niemals vergessen."

tini235

na gut. mal wieder geschlafen. Aber da wärs echt hilfreich gewesen, ich hätte das VORHER gewusst... man kann doch nicht alles wissen, oder? Hätte ich das geahnt, hätte ich auf ein Teil des MuSchu verzichtet und lieber noch 3 oder 4 Wochen länger gearbeitet.
seufz.

Den Antrag hab ich schon online abgeschickt, die Bescheinigungen die ich dazu noch brauche sammel ich grade, aber z.B. die Unterbrechungsmeldung zur Soz.vers. kriege ich erst Ende März.
Dauert also noch. ...Immer dieser Papierkrieg.
Je nach dem wie schnell die sind, krieg ich vermutlich vorher das erste Elterngeld...

♥Chaosqueen♥

Das war aber klar, dass du kein MuSchu-Geld bekommst, denn ein 400€-Job ist nicht SV-pflichtig... Ergo zahlst DU persönlich nichts an die KK und hast auf solche Leistungen auch keinen Anspruch...
Du bist bei der KK lediglich gratis in der Familienversicherung mitversichert :)

MuSchu-Geld ist nur für SV-pflichtig berufstätige Schwangere...


tini235

zum 3. Mal: Man kann auch mit einem 400 Euro Job MuSchu-Geld bekommen, sofern man noch in Elternzeit ist.

Mela

Ich bekomme auch keinen Cent, obwohl ich sogar vollzeit gearbeitet habe. Als freiberufliche Tagesmutter. SV-pflichtig etc. Und ich bekomme es nur deshalb nicht, weil ich -Achtung- für die KK als Tagesmutter als nebenberuflich tätig gelte. Egal wie viel ich arbeite. Jippie... *seufz*
Wollte ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, müsste ich monatlich mehr als das Doppelte an KK-Beiträgen zahlen. Die Differenz kann ich also genauso gut fürs nächste Kind monatlich zur Seite legen, da komme ich besser bei weg.
Naja...hat keiner behauptet, dass das Leben fair sei. *seufz*
* 08/11 im Herzen






tini235

Oh Mela, na das ist ja wohl auch der Hammer, oder?
Manche Sachen kann man einfach nicht nachvollziehen.

Da fragt man sich schon, wofür man jahrelang den Buckel krumm macht.

Mela

Ja, schön ist das nicht. Aber nun gut, für die nächste SS lege ich dann was beiseite.
Diesmal war das schwierig. Ich habe im Mai als Tagesmutter begonnen und hatte im Juni den positiven Test. Und da habe ich natürlich keine neuen Tageskiner mehr aufgenommen und dementsprechend wenig verdient.
Was übrigens dazu führt, dass ich auch nur den Sockelbetrag von 300€ an Elterngeld bekommen werde.

Zum Glück arbeitet mein Mann. Blöd nur, dass der von seinem Ex-Arbeitgeber sein letztes Gehalt nicht bekommen hat und vom neuen das Gehalt auch schon auf sich warten lässt.
Irgendwie sind geldtechnisch aktuell alle gegen uns.  >:(
* 08/11 im Herzen






tini235

Das ist es ja immer, wenn man es wenigstens vorher weis. dann kann man was machen. Jetzt hocken wir da und losen aus, welche Rechnungen jetzt dringender bezahlt werden müssen. Das lässt einen super-ruhig schlafen, echt. Als ob ich grad keine anderen Sorgen hätte. Ein Glück können meine Eltern uns ein bisschen unterstützen wenns arg klemmt, aber schön ist das nicht.

Ich krieg beim Elterngeld auch nur den Sockelbetrag, aber da will ich ja gar nicht mosern. Was mich dran stört ist, dass ich davon ja eigentlich auch wieder was zur Seite legen muss, da es wieder nachversteuert wird. grrrr.
Da war mir das alte Elterngeld lieber, das war zwar auch wenig, aber wenigstens war es vollständig MEINS.

Das ist ja auch blöd, hat er frisch den Job gewechselt? Ich hab auch mal bei einer Firma gearbeitet, wo man nie so genau wusste, wann wieder Geld kommt. Das zerrt ganz schön an den Nerven.

MissD

Passt auf, da kann ich mithalten!

Ich befinde mich seit Mitte Januar im MuSchu und habe noch keinen einzigen Cent gesehen (weder von der KK noch vom ehemaligen Arbeitgeber), weil mein lieber Ex-Chef die Bescheinigung die ganze Zeit nicht rausgerückt hat  :) (ich habe vollzeit gearbeitet...)

Es geht also noch ätzender  ;) Einkommen = 0 Euro.

Mephistophelessa

Wieso Ex-Arbeitgeber? Aber wenn Du nicht mehr angestelt bist, gibts da auch keinen Zuschuss.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

MissD

Doch, den gibt es. Der Vertrag lief erst aus, als der MuSchu schon eingetreten war. Dumm gelaufen für ihn :)