Mutterschutzgeld,Übertragung

Begonnen von florena84, 05. Januar 2011, 16:22:35

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

florena84

Hallo Mädels,vielleicht kann mir ja einer helfen...
Ich hab ja vom FA den Wisch für die KK bekommen und daraufhin ja mein MuSchu-Geld bis zum ET (also 3.1.11) ausgezahlt bekommen.
Jetzt ist meine Frage,wie das jetzt weitergeht.Bin zwar erst 2 Tage über den ET,aber bekommt man für die Zeit auch Geld?Oder steht man wenn man z.b. 14 Tage überträgt 2 Wochen lang dann ohne Geld da?

Butterflyes

...
#1
...

Tini^_^

Die Zeit nach dem errechneten Termin bis zur Geburt bekommst du weiterhin MuSchaftsgeld. Die KK zahlt das, wenn du den Wisch vom KH da abgibst. Ab Geburt bekommst du dann ganz normal Elterngeld. Also verlängert sich das MuSchaftsgeld nur. Finanziell ist es somit ja besser für dich, nä? Weil Elterngeld gibts ja nur 66 %.