elterngeld

Begonnen von billy82, 19. Juli 2010, 20:46:54

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billy82

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hallo,

könnt ihr mir bitte folgende frage beantworten:

ist es möglich die elternzeit auf 12 monate anzugeben und gleichzeitig den bezugszeitraum des elterngeldes auf 24 monate auszudehnen?
ich würde nämlich nach 12 monaten wieder in teilzeit anfangen und zu diesem verdienst mein restlichen anspruch des elterngeldes vereinnahmen wollen. geht das?

TinaundCJ

Das geht,allerdings wird der Verdienst,den Du dann hast komplett mit dem Elterngeld verrechnet bzw umgekehrt.

Sprich:

Du hast nicht deinen Verdienst UND das Elterngeld.

Es wird alles vom Elterngeld angerechnet,lohnt sich also nicht wirklich.
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


JustMe

Falsch.
Du darfst dann im 1. Jahr nicht arbeiten gehen, sonst wird es angerechnet.
Im 2. Jahr wird es deshalb nicht angerechnet weil das Gesamtelterngeld in den 2 Jahren ja eigentlich nur die Summe von einem Jahr ist.
du kannst dir nach dem 1. Jahr die 2. Hälfte vom EG sogar auf einmal komplett auszahlen lassen

billy82

sowas hatte ich auch schon gehört. also wenn ich es richtig verstanden habe, ist die elternzeit und der bezug des elterngeldes unabhängig voneinander und eigentlch lohnt es sich das geld auf 24 monte zu verlängern, wenn sicher ist das man nach einem jahr teilzeit wieder dazu verdient. hat das irgendwelche nachteile? steuerlich oder so?

TinaundCJ

Ah oki...wieder was dazugelernt  :)

Dachte,es gilt für die gesamte EG Bezugszeit.
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen