Fragen zum Ausgleichsverfahren Umlage U2

Begonnen von Florena, 14. Januar 2010, 11:15:46

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Florena

Hey Mädels!

Vielleicht gibt es hier ja ein paar von euch, die mir Fragen zum U2 Ausgleichsverfahren beantworten können! Ich hab da ehrlich gesagt wenig Ahnung von und bin etwas verunsichert.

Meine Chefin ist total down, weil sie sich bei Arbeitsrechtlern schlau gemacht hat wegen Mutterschaftsgeld usw und die sagten ihr, dass sie weiter volles Gehalt die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen nachher für mich zahlen muss. Aus diesem Grund kann sie sich auch leider keine Vertretung für mich leisten, weil sie ja sonst 2 Gehälter zahlen müsste, was jetzt absolut nicht geht. Ich bin alleine mit meiner Chefin und wir kommen so gut über die Runden aber wenn da noch eine Angestellte kommen würde, würde es nicht gehen  :(
Ich habe aber gelesen, dass es ja dieses Ausgleichsverfahren gibt, wo die KK in meinem Fall die AOK diese Umlage, also die Kosten für mich zahlen würde...stimmt das?
Ich würde meiner Chefin echt gerne bessere News geben als diese Arbeitsrechtler  :-\ Dummerweise komm ich mir jetzt doof und schuldig vor, was natürlich schwachsinn ist, aber das tut mir halt leid..

Vielleicht wisst ihr was stimmt und was nicht...

wäre für Antworten sehr dankbar!

Eure Flo  :-*


Aurelia wird große Schwester!

Milka

Hallo Süße,

meine Kollegin hat im Oktober entbunden und wir haben für sie von der AOK Erstattungen bekommen.

Frag doch mal im Steuerbüro nach, die wissen das.

LG  :)

Nala

Hi Florena!

Natürlich bekommt Deine Chefin einen Teil Deines Lohnes von der KK erstattet! Dafür gibt es ja diese U2.(Die U2 wird übrigens automatisch jeden Monat mit den anderen SV-Beiträgen an die KK bezahlt).

Das ganze läuft folgendermaßen ab: Du bekommst etwa 7 Wochen vor dem voraussichtlichen ET eine Bescheinigung Deines FA, diese gibst Du bei Deiner Chefin, bzw. diese bei ihrem Steuerberater ab, der leitet das ganze widerrum an die KK weiter.
Du bekommst während des MuSchu Dein Gehalt ganz normal weiter bezahlt, und Deine Chefin bekommt von der KK einen Teil davon erstattet. (13,00EUR/Tag bezahlt, die KK, den Rest muß Deine Chefin tragen).

Also weder für Dich Grund, ein schlechtes Gewissen zu haben, noch für Deine Chefin Panik zu haben wegen einer Vertretung!

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich!


LG, Nala

Florena

Danke ihr süßen!

Ich dachte aber, dass die KK im Falle des U2 Verfahrens, also auf Antrag, 100 % erstattet!

Dann noch ne Frage...nach den 8 Wochen nach der Geburt bekomme ich ja Elterngeld. Wer zahlt denn dann dieses? Die KK auch?

Danke  :-*


Aurelia wird große Schwester!

Nala

Florena - Du hast Recht, der AG bekommt das Gehalt während des MuSchu zu 100% erstattet.
             Sorry, war  bei der U1... :-[
             Nein, das EG bekommst Du nicht von der KK. WER es auszahlt, weiß ich jetzt leider
             nicht. Gib doch bei goo** einfach mal Elterngeld ein, dann kannst Du die für Dich zu-
             ständige Stelle (je nach Bundesland) suchen, und Dich genau informieren.

guest5455

Hallo zusammen,

in der Tat: für den Arbeitgeber fallen während des Mutterschutzes keine Kosten an. Er muss Dir zwar einen Teil Deines Nettogehaltes überweisen (die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld, das Du von der Krankenkassen bekommst, und Deinem Nettogehalt), bekommt diesen Teil jedoch zu 100% von der Krankenkasse erstattet. Es fallen dann auch nicht zusätzlich noch Sozialversicherungsbeiträge oder ähnliches an.

So habe ich es mir gerade noch mal von unserer Steuerberaterin erklären lassen. Ich bin hier nämlich auch mit meinem Chef alleine und freue mich, dass es in der Zeit meines Mutterschutzes keine Doppelbelastung für "unser" Unternehmen gibt.

Viele Grüße, Blümchen

Zabka

Hallo,

genauso war es bei uns auch, bin ja bei meinem Mann angestellt und wir haben auch alles von der KK wiederbekommen.
Elterngeld wird von der Elterngeldstelle gezahlt, die sind meist bei der Stadt oder beim Landkreis, da musst Du es auch beantragen, wenn das Baby da ist!

LG