Elterngeld/Elterngeld Plus, Formulare und Co.

Begonnen von LadySunshine, 06. Oktober 2011, 10:28:28

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lion

Hallo Lenchen,
Wow danke für deine umfangreiche antwort. Damit hast du mir sehr geholfen :)
... & manchmal brauchen kleine Wunder etwas länger ...



* ... nun gehen auf Schritt & tritt zwei winzig kleine Füßchen mit <3 *

05.08.14 ssTest positiv im Hormonfreien ZK!!
12.08.14 Herzchen schlägt
29.03.15 M. erblickt das Licht der Welt!

Lenchen123

Gerne :)

Was mir gerade noch einfällt: Wenn du nach einem Jahr nicht wieder arbeitest und das Kind zu Hause betreust kannst du meine ich Betreuungsgeld beantragen.
Ich meine das kann man max. 22 (?) Monate beziehen und ist monatlich 150€.
Nicht viel aber immerhin...
Kenne mich da aber leider nicht weiter mit aus.

Lg

Blubber-Maus

"Darf" ich hier auch eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes stellen  :)?!
Die größte Offenbarung ist die Stille.
__________________________________



cookiecrumbs

sooo jetzt bräuchte auch hilfe^^

Ich würde das Elterngeld vorsichtshalber auf 2 jahre splitten wollen.

Nun ist das Problem, das mein Ausbildungsgehalt vom letzten Jahr noch in die Berechnung reingeht, und das zieht den Betrag ganz schön nach unten...

Wenn ich es splitte würde ich unter 300 euro pro monat rutschen

Kriege ich nun auf jedenfall 300 euro Mindestsatz auch für 2 Jahre?

Oder gilt der nur für 1 Jahr?

Und wird für Elterngeld ein Durchschnittsgehalt ausgerechnet oder jeden Monat einzelnd?

Hoffe mir kann da jmd helfen^^



Zwergenmädchen

Ich bräuchte auch Hilfe..
Und zwar beantrage ich ja, soweit ich das verstanden habe, als Beamtin in Bayern das Kindergeld beim Landesamt für Finanzen und bekomme das dann monatlich mit meinem Lohn. Wie läuft das denn während der Elternzeit ab?
11.05.2015 Julius ❤️

ET Geschwisterkind: 21.09.2019

Lenchen123

Richtig, im öffentlichen Dienst zahlt der Arbeitgeber/Dienstherr das Kindergeld aus.
Auch während der Elternzeit, dann bekommst du halt ne Verdienstabrechnung auf der nur das Kindergeld steht und ggf. Noch der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Antragsformulare gibt's bei der Personalstelle. Den reicht man dann einfach zusammen mit der Geburtsurkunde ein.

lion

@cookiecrumbs: diese 300 € Mindestsatz gelten nur für Arbeitslose / Hausfrauen und wird 1 Jahr monatlich ausgezahlt. D.h. wenn man diesen Mindestsatz splitten würde, wären das 150€ monatlich 2 Jahre.
Soweit ich weiß, wird es vom durschnittsgehalt berechnet :)


Ich hätte da auch nochmal eine Frage, was ist denn wenn man während der elternzeit arbeitslos wird. D.h. der Arbeitsvertrag ausläuft. Gilt die Berechnung für 2 Jahre (wenn man es splitten lässt) oder muss dann nochmal alles neu berechnet / beantragt werden , wenn man während der elternzeit arbeitslos wird? Weiß das jemand ?


Lg :)
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Zwergenmädchen

Danke Lenchen :)

Genau, die Zuzahlung zur PKV bekomme ich auch.
Und weißt du ob der Familienzuschlag auf das Elterngeld angerechnet wird?
11.05.2015 Julius ❤️

ET Geschwisterkind: 21.09.2019

Lenchen123

Wie meinst du das?
Den bekommst du ja nicht mehr sobald du in Elternzeit bist, der wird nur gezahlt wenn du auch Grundgehalt bekommst.
Oder hab ich dich falsch verstanden?

Lg!

Katy

#34
Sorry falsch



Koko2403

hier wurde schon lange nichts mehr geschrieben, aber ich hoffe, dass mir trotzdem jemand weiterhelfen kann.

Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit, Vollzeit, Teilzeit, planen, beantragen, anmelden- seit Monaten raucht der Kopf!! 

Da man nach der Geburt nur eine Woche Zeit hat zur Elternzeit Anmeldung möchte ich das jetzt schon mit vorausichtlichen Daten dem Arbeitgeber mitteilen und dann die genauen Daten nachreichen.

hiermit melde ich 3 Jahre Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes  (Name des Kindes) voraussichtlicher Geburtstermin (Datum), an.
Unter Wahrung der gesetzlichen Frist, möchte ich die 3-jährige Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt beginnen. Nach Ablauf einer 24-monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 01.12.2018 wieder zur Verfügung.  Außerdem beantrage ich nach Ablauf von 2 Jahren Elternzeit ab voraussichtlich 01.12.2018 eine Teilzeitbeschäftigung von ca. 20- 30 Wochenstunden.
Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen

drunter natürlich meine Unterschrift und Platz für Chefs Unterschrift.
ich weiß, dass ich erst 2 Jahre angeben muss, aber so kann mein Chef schonmal planen und ich verpasse keine Fristen. Deswegen sind die Wochenstunden auch mit ca. und voraussichtlich angegegeben.
und wegen Datum habe ich schon rausbekommen, dass ich festlegen kann wann ich genau wieder anfangen muss, weil überallsteht Ende der Elternzeit wäre der Geburtstag des Kindes, stimmt aber nicht.

Bitte um Hilfe :)

Pedi

In den Antrag für den Arbeitgeber gehört das genaue Geburtsdatum des Kindes. Daher wird die Elternzeit erst nach Geburt beantragt. Ein vorraussichtliches Datum reicht nicht. Du kannst dem AG aber jetzt ja mündlich mitteilen wie Du dir das vorstellst.  :)
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Anna28

Ich hab das auch vor der  Geburt gemacht. Frag einfach mal die Personalabteilung ob das so passt. Die Daten sind dann natürlich nur voraussichtlich. Nach der Geburt musste ich dann nur noch die Geburtsurkunde einreichen.

Liebe Grüße

Koko2403

danke Anna für deine Antwort, genauso stelle ich mir das vor :)