Frage zu den 210 €

Begonnen von Ina+Finn, 29. Oktober 2008, 18:48:04

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Ina+Finn

Huhu Mädels,
im Elterngeldfred antwortet ja nie jemand und somit mach ich das Thema also doch auf.

Wo bekomme ich den Antrag her,den ich dafür ausfüllen muss?
Vor allem,wann muss der Ausgefüllt und abgeschickt sein?

Ich weiss das nämlich nicht,weil ich bei Finn damals gar nix bekommen hab und diesmal aber den Antrag wenigstens ausfüllen wollte und dann halt gucken muss,ob ich was bekomme ::)

LG
Ina
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



Jenn

Also ich hab meinen antrag damals vom Versorgungsamt Soest bekommen. Aber das gibts nicht mehr und nu gibts das beim Bürgeramt der Stadt. Also bei uns ist das so.
Es gab mal ne Internet seite da konnte man nachlesen wo sich welcher Bezirk melden muß.
Abschicken kannste den Antrag erst wenn das Kind da ist, da dui ja das Geburtsdatum eintragen mußt  ;)#
Und die ersten 8 Wochen bekommst du ja das Geld von der KK.
Ich habe dann damals eine Nachzahlung bekommen für einen Monat bekommen.

Ich weiß nicht ob sich die Formulare mitlerweile vereinfacht haben, aber ich hatte echt Probleme beim Ausfüllen. Hab teilweise nicht verstanden was die von mir wollten. Naja ging irgendwie allen Müttern so mit denen ich mihc unterhalten hatte  :)

Ina+Finn

Danke Jenn,
aber von der KK bekomme ich nix,bin in der PKV und in Elternzeit.
Hab auch davor nicht gearbeitet,deswegen weiss ich eben auch gar nicht,ob ich überhaupt was bekomme und was mir zusteht,ausser eben Elterngeld ab Januar :P
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



Jenn

http://www.elterngeld.de/pages/elterngeldantrag.html

da müßtest du gucken können wo du dein Antrag her bekommst.

Ja geht mir ja jetzt mit Baby nummer 2 auch so. Ich habe ja auf 2 Jahre gesplittet. Die Laufen im März aus. Baby Nummer Zwei kommt im Mai. Hab ich also auch 1-3 Monate ( je nachdem wann das Kind kommt)
leerlauf.

Ina+Finn

Den Antrag fürs Elterngeld hab ich schon Jenn,mir gehts um diese 210 €,denn man hat mir damals immer gesagt,dass ich die auch bekomme,wenn ich nicht gearbeitet habe.
Ich weiss nur halt nicht,wo ich das beantragen muss :P
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



Jenn

Achso dann hab ich dich falsch verstanden.
Ich denke mal das gibts du so an. Also ich mußte ja meine Einkünfte von dem vergangendem Jahr aufzeigen und daraufhin wurde dann der betrag ermittelt.
Na und wenn du halt schreibst das du keine Einkünfte hattest dann solltest du ja die 210€ bekpommen.
Ist jha der mindestsatz

ItsieBitsy

@Jenn: Ich denke Du verstehst Ina komplett falsch.  ;) Der Mindessatz Elterngeld sind ja auch 300 Euro und die bekommt Ina ohnehin vom ersten Monat an, da sie ja kein reguläres Mutterschutzgeld bekommt. Und um eben dieses geht es Ina.  ;)

@Ina: Ich weiss leider diesbezüglich auch noch nicht genau, wie das gehandhabt wird. Ich versuche mich weiter schlau zu machen und dann gebe ich Dir auf jeden Fall Bescheid.

Liebe Grüsse
Nina
-" Warte nicht auf das große Wunder, sonst verpasst Du viele Kleine!"-




ItsieBitsy

Ina, schau mal hier. Hab ich gerade gefunden:

http://www.bundesversicherungsamt.de

Dort findest Du links im Menü den Unterpunkt "Mutterschutzgeld" und da kannst Du dann alles Mögliche dazu erfahren. Aber scheint doch ziemlich schwierig zu sein das zu beantragen. Ich hasse diesen ganzen Bürokraten-Kram  ::) :P
-" Warte nicht auf das große Wunder, sonst verpasst Du viele Kleine!"-




Ina+Finn

Danke Nina,
ich wühl mich da mal durch :D
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



Ina+Finn

Achja,viel wühlen musste ich nicht...

Guck mal da

II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:


- Frauen, deren Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete,


- Hausfrauen,


- Beamtinnen, es sei denn, Sie sind noch während der Schutzfristen in ein Arbeitsverhältnis gewechselt, oder üben eine Nebentätigkeit aus,


- selbstständig Tätige,


- mitarbeitende Gesellschafterinnen, die aufgrund Ihrer Kapitalbeteiligung, wegen einer Sperrminorität oder aus anderen Gründen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben,


- pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Das gilt auch, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben.


- Frauen im unbezahlten Sonder-/Urlaub, der erst nach den Schutzfristen endet, und die während des Urlaubs kein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen sind,


- Frauen in Elternzeit, die erst nach den Schutzfristen für das zu erwartende Kind abläuft, und die während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind.

Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



Ina+Finn

Egal,werde den Online-Antrag trotzdem ausfüllen und dann alles hinschicken,was die brauchen.
Mehr als NEIN können die ja auch nicht sagen :P
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57