Lohnsteuerklasse in Elternzeit

Begonnen von greenhorn, 22. Januar 2010, 09:55:44

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greenhorn

Hallo alle Zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Lohnsteuerklasse. Bisher haben mein Mann und ich beide die IV. Nun kommt die Frage auf, was machen wir, wenn ich in Elternzeit bin? Und irgendwie kann mir keiner so richtig weiterhelfen. Fakt ist ja, dass das Elterngeld erst beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt wird und man monatlich keine Steuern zahlen muss.

Verstehe ich nun folgendes Richtig:

1. Wenn mein Mann weiterhin in der IV bleibt, bedeutet dass, das er monatlich so viel wie jetzt hat, wir aber nicht ganz so viel beim Jahresausgleich zurückzahlen müssen.

oder

2. Wenn mein Mann in die III wechselt, hat er monatlich zwar mehr Geld raus, wir müssen aber beim Jahresausgleich mit einer hohen Nachzahlung rechnen.

Wenn es wirklich so ist, stehen wir uns doch mit der Variante 1 besser oder habe ich wo einen Denkfehler.

Liebe Grüße
Katja



****Sternchen (02/06, 05/06, 06/08 und Ole in der 18 SSW am 03.02.09 für immer in unserem Herzen)

Baby2010

Huhu Katja!

Wir hatten uns auch schon mit diesem Thema befasst und es ist so, dass die Steuern, die gezahlt werden müssen, bei beiden Varianten gleich sind. Beispiel: Dein Mann verdient 30.000 € und du bekommst 12.000 € Elterngeld. Demnach sind Steuern in Höhe von (fiktiver Wert) 8.000 € järhlich zu zahlen.

Bleibt dann Mann nun in Steuerklasse IV, zahlt er monatlich (fiktiver Wert) 800 € Steuern. Beim Lohnsteuerjahresausgleich würde dann rauskommen, dass er 800€ x 12 Monate = 9.600 € Steuern gezahlt hätte. Ihr würdet also 1.600 € erstattet bekommen.

Wählt dein Mann die Lohnsteuerklasse III, zahlt er monatlich (fiktiver Wert) 500 € Steuern, bekommt also 300 € mehr netto, was ihr dann monatlich eben mehr auf dem Konto habt. Beim Lohnsteuerjahresausgleich würde dann rauskommen, dass er 500€ x 12 Monate = 6.000€ Steuern gezahlt hätte. Somit müsstet ihr 2.000 € nachzahlen.

Diese Werte sind fiktiv und ihr solltet das vielleicht bei einem Steuerberater auf eure Verhältnisse passend berechnen lassen. Die Steuerlast bleibt gleich, es geht nur darum, dass ihr entscheiden müsst, ob ihr lieber nachzahlen oder etwas zurück bekommen "wollt"... Der Auszahlungszeitpunkt ist also verschieden...

steffi1901

Ich würde auch zu einem Steuerberater raten (und das nicht nur, weil ich selbst bei einem arbeite  ;) )

Es ist prinzipiell so, wie Baby2010 schreibt. Allerdings gibt es auch Fälle, wo es nicht zu einer Nachzahlung kommen muss. Wir werden beispielsweise die III für meinen Mann nehmen in meiner Elternzeit, da wir aber auch relativ hohe Werbungskosten haben.

Tendenziell ist meine Meinung lieber im Monat mehr Geld zu haben, als es bei der ESt- Erklärung wieder zu bekommen. Ist ja alleine schon ein Zinsvorteil.

Lasst es Euch am Besten mal ausrechnen  ;)
Unser Großer!



Marie ist da!



Wunder Nr. 3!!!

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@ katja

wir machen es also so:

normalerweise habe ich 3, und mein mann 5.
jetzt arbeite ich nicht mehr, seit mitte 12/2009 - und gehe dann 3 monate in elternzeit nachdem baby da ist.
in der zeit wo ich nicht arbeite, geht er auf 3 (d.h. er ist auf 3 jetzt) - und ich dann 5, und das macht nix, da von mir eh nix reinkommt (ausser dann das elterngeld) - und wenn ich wieder im beruf bin, drehen wir das wieder um  ;)

ich weiss aber leider natuerlich nicht was guenstiger ist wenn beide etwa gleich verdienen .......

steffi1901

Mushroomy: Denk bitte bei dieser Planung nur daran, dass man die Lohnsteuerklassen nur einmal im Jahr ändern lassen kann!

Ich würde sagen, auch wenn beide ungefähr gleich verdienen lohnt sich das. Ist bei mir und meinem Mann genauso!
Unser Großer!



Marie ist da!



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ja, das mit 1x wechseln koennen wissen wir - kommt gerade noch hin.
da bis ende mai ca. jenachdem wann das baby kommt nur mein mann arbeitet, lohnt sich das fuer uns. ansonsten lohnt es sich fuer uns nur wenn ich bei 3 bleibe wenn ich arbeite.