lohnsteuerklasse wechseln während der Elternzeit

Begonnen von Lena 80, 12. Juni 2009, 16:01:51

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Lena 80

Hallo,

also ich habe mal eine Frage....Wer von euch kennt sich mit dem Wechsel von Lohnsteuerklassen aus? Bzw. hat schon Erfahrungen gesammelt.
Ich werde während der Elternzeit für 16 Stunden wieder arbeiten und da würde sich doch ein Wechsel der Lohnsteuerklassen bemerkbar machen.
Jetzt lese ich im Internet jedoch was von Steuernachzahlungen am Ende des Jahres?

Ist das wirklich so??

Bitte dringend Info.Vielen lieben Dank.

LG
Lena

SBT

hallo lena

wir haben die lohnsteuerklassen mit beginn des muschu jetzt in 3 , 5 gewechselt... haben aber gleich ein info blatt dazubekommen wegen eventueller steuernachzahlung... könnte also stimmen was du gelesen hast

lg nicole

Dine1277

Wir wollen auch in 3/5 wechseln, sobald ich Elterngeld bekomme (Dezember), also nach dem Mutterschutz.

Wäre super wenn jemand was über die Nachzahlungen weiß (unser Steuerberater konnte es uns nämlich auch nicht sagen...)

Stephanie

Die Nachzahlungen kann man jetzt im Vorraus auch nicht berechnen. Aber das ist auch viel Panik mache.
Ich würd das auf jeden Fall machen in 3 / 5 wechseln.
Du verdienst dann ja nicht annähernd so viel wenn du die 16 Sdt arbeitest.

No Risk, no fun ;D Nein Scherz.

Hase79

Hallo,

hab da leider keine Erfahrung, weil ich in der kompletten Elterngeldzeit in der Lohnsteuerklasse 4 geblieben bin. Da aber das Elterngeld ja auf die letzten 12 Monate des Nettogehalts berechnet wird und da vorher in der Lohnsteuerklasse 4 war, kann ich mir schon vorstellen, dass das Finanzamt sich da einiges wieder zurückholt.

Habe leider meinen Bescheid noch nicht, vom Finanzamt, kann daher jetzt auch noch nicht sagen, dass es sich lohnt, solange in der 4 zu bleiben.

Grüße
hase
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Blasensprung bei 27+5
5 Wochen später kommt Noah-Gabriel zur Welt!
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Diagnose 36+4 linksseitige LKGS
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Familienplanung abgeschlossen ;-) nur noch Ratgeber :-)
Gerne Ansprechpartner bei Diagnose Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Petra

Hallo,

also wir haben nach dem Mutterschutz die Lohnsteuerklasse gewechselt in 3 und 5. Das Elterngeld wird auf das Gesamteinkommen des Jahres gerechnet und da kommt es dann darauf an, was du bisher verdient und an Steuern gezahlt hast.

Mein Mann und ich waren bei Tobias noch nicht verheiratet, sprich wir hatten auch noch keine gemeinsame Einkommensteuererklärung. Ich musste nichts nachzahlen aber mein Mann, der 2 Monate zu Hause war und Elterngeld bezogen hat, musste 200.- € nachzahlen.

Wie das jetzt ist wenn man verheiratet ist, wird sich zeigen... das kommt dann nächstes Jahr.

Also es stimmt, die Möglichkeit einer Nachzahlung besteht...

Grüßle
Petra