Unterhalt

Begonnen von michaela18w, 14. Juli 2009, 15:20:33

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michaela18w

Hallo,

es geht um meine Tochter (geb. Nov06). Bin seit Februar nicht mehr mit ihm zusammen hab diese woche einen Termin wegen Unterhalt und Sorgerecht.
Weiß jemand ob der Vorschuss ab Antragsstellung oder ab 1.2. dann nachbezahlt wird.
Und wie viel Unterhaltsvorschuss das ist. Kenn mich leider überhaupt nicht aus und bin etwas überfordert jetzt mit der Situation....

LG

Pünktchen

Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Am besten lässt du dich von der zuständigen Fachstelle beraten. Die können dir da genau weiterhelfen. Sie können dir auch sagen, welche Anträge ausgefüllt werden müssen.


mia_u

Ich glaube das hängt davon ab, wieviel er schon gezahlt hat.

Wenn er bis dato gezahlt hat (oder "geldwerte" Leistungen erbracht hat, sprich Windeln gekauft, Klamotten gekauft, sich also finanzielle beteiligt hat) dann erst bekommst du ab Februar, wenn er vorher nichts getan hat (werden sie dich dämlich anschauen wieso du erst jetzt auftauchst) dann von Anfang an.

Wobei ich mir da auch nicht sicher bin, kann mir vorstellen, dass das mit der beweislage etrwas kompliziert werden wird.

Lass dich da echt gut beraten, notfalls auch über mehrere Stellen (Jugendamt, Caritas, ProFamilia), damit du auf der sicheren Seite stehst



michaela18w

Hallo,

danke für eure Antworten, habe diese Woche ja einen Termin.
Wir haben ja bis 1.2. zusammen gewohnt, da muss er ja laut Angaben vom JA kein Unterhalt zahlen, daher erst ab 1.2. meinte ich.
Nein er kümmert sich überhaupt nicht um sein Kind, weder durch Windeln, Klamotten etc. Er fragt ja auch nicht mal per SMS wie es ihr geht was sie so macht etc.

LG

mia_u

ich denke mal, wenn ihr wirklich bis zum 1.2 zusammen gelebt habt, wirst du bis dahin ncihts kriegen, erst ab dem zeitpunkt seines Auszugs

Drücke dir trotzdem die Daumen



pupi

huhu

ich hoffe ich kann dir ein klein wenig weiterhelfen. aallso. unterhalt wird ab beantragung berechnet...genauso wie unterhaltvorschuss(max rückwirkend für ein halbes jahr..so war es jedenfalls mal). UV beträgt 127 € pro kind und wird nur dann gegeben, wenn der Kindsvater nicht in der lage ist den entsprechenden unterhalt zu zahlen. dann auch nur für max 6 jahre ..bis zum 12. Lebensjahr des kindes. zum unterhalt ist er verpflichtet und das im normalfall bis zum 18. Geburtstag des kindes. dafür musst du aber einen unterhalts-Titel beim JA beantragen.

lg pupi