Mutterschaftsgeld

Begonnen von Natascha83, 04. Juli 2009, 16:41:07

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Natascha83

Hallo, hab mal ne Frage, im Internet hab ich nichts gefunden. Wir wollen jetzt die Steuerklasse wechseln. Weiß einer von euch ob das Mutterschaftsgeld versteuert wird?

Liebe Grüße

Sandra mit Nina & Samir

"Für Frauen, die in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, orientiert sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Bei einer wöchentlichen Gehaltszahlung zählen die letzten 13 Wochen. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Bei einem höheren Anspruch hat der Arbeitgeber den Mehrbetrag zu zahlen.
Arbeitnehmerinnen die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind erhalten ein maximales Mutterschaftsgeld von 210 Euro. Für Antragstellung und Auszahlung ist die Mutterschaftsstelle des Bundesversicherungsamtes zuständig.

Kein Mutterschaftsgeld erhalten Hausfrauen, Selbstständige, die nicht bei einer gesetzlichen Kranken­kasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und Beamtinnen.

Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!

Die Arbeitgeber erhalten durch das Ausgleichsverfahren U2 alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung."

Natascha83

Danke Dir! Dann weiß ich ja schonmal bescheid, dann können wir ja jetzt beruhigt die Steuerklasse wechseln ;-) Mein Arbeitsvertrag ist 2 Wochen vor dem Mutterschutz ausgelaufen, laut Krankenkasse bekomme ich jetzt nur Krankengeld, leider... Aber besser wie nichts!

jaceny

Ich blick des alles irgendwie auch nicht.

Bei mir ist so, ich bin seit 1.05.2009 arbeitslos. Hab davor gearbeitet. (Ausbildung und dann noch 3 Monate als Fachkraft).
Die bei meiner Krankenkasse haben gesagt,da ich gearbeitet hab steht mir das Mutterschaftsgeld zu.
Frage nach was richtet sich des? Nach den letzten 3.Monaten? Sprich bei mir dann nur Arbeitslosengeld? Und davon dann wieviel Prozent? Ich blick des alles gar nicht :( ...

Wenn ich nur 210 Euro bekomm würde, ...wäre ich pleite... und könnte nichtmal die Fixkosten bezahlen und wir hätten zu 3. für den Mutterschutzzeitraum nur 80Euro im Monat zum leben...mh...
*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*

Natascha83

Also soweit ich weiß bekommt man den Durchschnittsnettolohn von den letzten 3 Monaten. Aber da ich die letzten 2 Wochen vor dem Mutterschutz nicht gearbeitet habe, bzw. nicht mehr angestellt bin würde ich nur Krankengeld von der Krankenkasse bekommen... Blicke da auch nicht so durch... Dachte ich bekomme auch den Durchschnittsnettolohn weil ich ja gearbeitet habe...

Sandra mit Nina & Samir

Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde, erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Den Arbeitgeberzuschuss zahlt der Bund. Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt für Mitglieder durch ihre gesetzliche Krankenkasse, in anderen Fällen durch das Bundesversicherungsamt.
Ist man arbeitslos, so bekommt man Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Am besten Einzelheiten bei der Krankenkasse bzw. beim Bundesversicherungsamt erfragen.

Natascha83

Ok, na dann bin ich ja mal gespannt wieviel ich bekomme... Arbeitslos bin ich nicht... Lasse mich mal überraschen. Müsste auch die nächsten Tage etwas von der Krankenkasse hören

Sandra mit Nina & Samir

bei mir dauert es zum glück noch mit dem mutterschaftsgeld  ;D
zum glück ist das bei mir nicht so kompliziert, da ich noch in einem guten unbefristeten arbeitsverhältnis bin. aber dadurch, dass ich selber in der verwaltung arbeite, kenne ich die prozedere nur zu gut. könnte mir sogar selber die bescheinigung über mutterschaftsgeld (nettolohn der letzten 3 monate) ausdrucken *lol*

ѕтιηє

ahh da klink ich mich doch mal ein, ab wann sollte man das MUschuGeld denn beantragen?
schreib ich "einfach" meine KK an?  ??? und schick meine Gehaltsabrechnungen da hin?

oder muss ich erst zum AG?

ich kenn mich irgendiwe ja gra nicht aus...  :-\
aber unsere "Lohn-tussi" (sorry, dass ich sie jetzt so nenne, aber sie ärgert mich einfach ständig  :-\) ist leider nicht so wie sandra78 und nicht sonderlich kompetent und vor allem seltenst erreichbar, da sie ihren jOb nachts erledigt...  ??? ::)
April 2008 - Oktober 2008 2 IVFs und 3 Kryoversuche negativ
März 2009     3.IVF positiv am 25.03.2009

 

Natascha83

@Stine

Du bekommst frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung vom FA und die schickst Du dann einfach an die Krankenkasse, soweit ich weiß setzt sich die Krankenkasse mit dem Arbeitgeber in Verbindung

ѕтιηє

April 2008 - Oktober 2008 2 IVFs und 3 Kryoversuche negativ
März 2009     3.IVF positiv am 25.03.2009

 

Natascha83

Bitte :-)

Aber wenn Du Dir nicht sicher bist vielleicht am besten nochmal die Krankenkasse anrufen, wie das mit dem Arbeitgeber abläuft, aber so wie ich es verstanden habe bzw. gehört habe setzen die sich mit dem in Verbindung  ;)