Verfällt mein Jahresurlaub durch das Beschäftigungsverbot?

Begonnen von Chaotin, 12. Januar 2010, 14:26:01

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Chaotin

Hallo,

mir wurde zu Beginn der Ss, sprich im Juli 2009, in der 5. ssw ein BV ausgestellt, welches bis zum Ende des Mutterschutzes gilt (wobei 8 wochen nach der Geburt steht ja eh jede frisch gebackene Mutter unter Beschäftigungsverbot)
nun stellt sich mir die Frage, ob ich noch Anspruch auf den Jahrsurlaub von 2009 habe und noch bis zum Ende des Mutterschutzes?! Mein ET wäre der 4.03.10 und Ende des Mutterschutzes wäre der 29.04. (wenn mich jetzt nicht alles irrt  ::) )

Mein Jahresurlaub beträgt 24 Tage, wobei ich einige bereits anfang 2009 genommen hatte. aber hätte noch 17 Tage gehabt und dazu kommen ja noch die 4 Monate von 2010!

Bin dankbar für hilfreiche Antworten!!!

LG Deniz

tinka24

der urlaub während des Beschäftiungsverbotes von 2009/2010 steht dir auf jedenfall zu. Hab bei uns in der Personalabteilung gefragt, die haben mir das bestätigt. Hab nämlich auch noch 14 tage vom letzten jahr. die nehm ich dann wenn ich aus der Elternzeit komme gleich.

Ob man Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes hat weiß ich garnicht. Würde mich auch mal interessieren.

Chaotin

ach wirklich? sagte dir dein AG das? meiner äußert sich zu nichts und muss hinter allem selber nachforschen ;)

meinkleinerengel

Hallo,
der Jahresurlaub verfällt nicht, habe meine 30 Tage Jahresurlaub nach dem Mutterschutz genommen.
LG

Chaotin

ah supi.. danke für deine meldung..

sagt mal, steht es irgendwo im mutterschutz geschrieben? denn mein AG wird sicher danach fragen, wie ich darauf käme, dass mir der Urlaub noch zustehen würde  ::)

tinka24

#5
§17 http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/muschg.htm

ja hab ganz frech gefragt weil ich einen tag bevor mein Urlaub angefangen hätte ins BV bin. Fragte was mit dem Urlaub wär ob die der verfällt oder die den auszahlen oder wie und man sagt mir ich könnte ihn ausgezahlt bekommen (lohnt sich aber nciht wirklich) oder ihn hintendran nehmen!

Chaotin

@ tinka
danke.. habe gerade mit meinem AG telefoniert. er meinte, es würde mir nicht zustehen !!!  :o
dann sagte ich, wenn man krankgeschrieben sei, würde man auch anspruch haben auf die urlaubstage in dem jeweiligen monat. er meinte, das sei etwas völlig anderes.
weißt du wo ich hinanrufen kann, um mir das genau erklären zu lassen?

tinka24

der spinnt wohl ein bisschen. ich würd bei der Krankenkasse anrufen, die müssen das wissen!

Chaotin


Chaotin

na, die kk kann dazu auch nichts sagen  ::)

tinka, wo und wie reichst du die resturlaubstage denn ein? oder macht dein AG das von sich aus?

tinka24

#10
Wie die können dazu nix sagen? Die zahlen doch dein Gehalt wenn du im BV bist!
Also im Mutterschutzgesetzt §17 steht doch eindeutig drin das Zeiten im Beschäftigungsverbot als Beschäftigungszeiten gelten. D.h. ich habe Urlaubsanspruch. Und den kann ich hinten dran nehmen oder im nächsten laufenden Urlaubsjahr. ich würde deinem Arbeitgeber einfach mal den §17 nennen. Da kann er selber nachschauen. den soweit ich weis ist man ab einer bestimmten anzahl weiblicher mitarbeiter sogar verpflichtet das mutterschutzgesetzt da zu haben.

Wie meinst du das mit dem einreichen? Das mach ich dann normal beim Arbeitgeber. Ich nehm ja bis zum ersten geburtstag voll Elternzeit und dann arbeite ich wieder Teilzeit aber halt in Elternzeit. Und da nehm ich dann die 14 tage.

Fragst du zufällig weil in diesem dämlichen Elterngeldantrag die Frage nach dem resturlaub auftaucht? Da hab ich nix reingeschrieben, weil ich den Resturlaub nicht während der Auszahlung des Elterngeldes nehme sondern hintendran! ich denke das ist richtig so.


Edit: so hab noch was gefunden... Dein Urlaub verfällt auch nicht wenn du danach noch Elternzeit nimmst du über diesen angebenen Zeitraum hinausgeht. Schau mal hier http://bundesrecht.juris.de/beeg/index.html auch wieder §17. D.h. du kannst den urlaub von letzten und diesem Jahr der dir nochzu steht (der aus dem bechäftigungsverbot und mutterschutz) erst nach der kompletten Elternzeit nehmen!

hier stehen auch noch ein paar interessante sachen http://asinfo.site.uni-wuppertal.de/cgi-bin/komnet-modernearbeit/asinfo.cgi?setcat=BAS/11/2/4&pid=NRW

Chaotin

na irgendwie wird man von einem zum anderen geschoben.. mein AG hat keine ahnung weil ich die erste wiebl person bin, die er eingestellt hatte und auch sonst arbeitet keine frau mehr in diesem labor.
tja und die kk meinte, ich solle beim anwalt nachfragen--- ja..is klar  ::)

nein, habe noch keine formulare mir angesehen- diese frage brennt mir schon seit tagen auf der seele.
vielleicht ist es bei dir doch was anderes weil du nach einem jahr in zeilzeit wieder dort beginnst??!!ich mag ja drei jahre in elternzeit gehen.


was du in deinem EDIT geschrieben hast: also kann ich erst nach den drei jahren elternzeit den urlaub in anspruch nehmen??

tinka24

ja genauso les ich das. Wenn du drei jahre nimmst und nur der §17 im mutterschutzgesetz gelten würde, dann wär der anspruch nach drei jahren erloschen. aber er bleibt für die zeit der elternzeit erhalten! So steht es in dem BEEG!

Vielleicht kannst du ja auch mal milka fragen, die kann da vielleicht was raus bekommen!

Chaotin

ich danke dir tinka  :-*

die links sind eigentlich auch aussagekräftig genug. mal schauen..

aber milka werde ich auf alle fälle noch drauf ansprechen.. aber sicher erst morgen.

greenhorn

Diese Frage beschäftigt mich die ganze Zeit auch schon. Also bedeutet es für mich, dass ich wegen des BV noch meinen kompletten Jahresurlaub für 2009 habe, da ich bisher noch keinen Tag davon genommen hatte. Also könnte ich theoretisch, wenn ich z.B. ab 01.02.2011 wieder arbeiten gehen müsste, den gesamten Februar noch zu Hause bleiben und meinen Urlaub nehmen. Das ist ja super.



****Sternchen (02/06, 05/06, 06/08 und Ole in der 18 SSW am 03.02.09 für immer in unserem Herzen)

ѕтιηє

hat milka denn nun noch was rausfinden können?

ich habe das gleiche Problem, ich wollte meinen Urlaub gerne noch ausbezahlt bekommen, aber noch habe ich noch nichts bekommen  :-\
April 2008 - Oktober 2008 2 IVFs und 3 Kryoversuche negativ
März 2009     3.IVF positiv am 25.03.2009

 

tinka24

#16
Also ich bleib ja dabei, dass man:

1. Urlaubsanspruch hat während des Beschäftigungsverbots (§17 Mutterschutzgesetz)
2. Der Urlaub den man vorher nicht antreten konnte NICHT verfällt (warum auch?)
3. Man sogar Urlaubsanspruch hat während des Mutterschutzes, denn dieser gilt nach §17 Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeit
4. Man den Uralub entweder nach dem Mutterschutz direkt oder im laufenden Urlaubsjahr danach nehmen kann (§17 Mutterschutzgesetz) wenn man dann wieder arbeitet oder aber
5. Man den Urlaub nach der Elternzeit oder im laufenden Jahr danach nehmen kann (§17BEEG)

Ich glaub sonst hätte man mir auch nicht so bereitwillig gesagt: klar nimm den urlaub nach deiner Elternzeit, der verfällt nicht.

edit: Hab gerade nochmal eine Kollegin angerufen die das letztes Jahr durchhatte. Sie sagt der Urlaub verfällt nicht! Sie war vorher auch krank geschrieben und hatte BV. Den angesparten Urlaub hat sie dann in dem Jahr genommen wo sie wieder gearbeitet hat.

Chaotin

@ katja
so habe ich es auch verstanden.. und du hättest dann tatsächlich noch einen monat frei  :-* oder würdest dir den ausbezahlen lassen

@ stine
habe milka gestern mal gefragt, habe aber noch keine antwort. gebe bescheid, sobald sie sich dazu geäußert hat

@ tinka
das verstehe ich auch alles so, wie du es aufschreibst.
aber was ist wenn ich nach den drei jahren elternzeit nicht mehr dort anfangen darf, da mir keine teilzeitstelle angeboten werden kann, lediglich eine vollzeit. dann steh ich doch da ?! darum wollte ich gleich im anschluss von den 8 wochen den urlaub einreichen, und an dem urlaub soll die elternzeit anschließen. denn die tage urlaub werden ja auch anders finanziell ausfallen, zumindest sollte man das doch meinen, als elterngeld, oder? oder ich lass mir die 25 tage einfach ausbezahlen?!

tinka24

@deniz: wenn du danach nicht mehr dort arbeitest muss dir der Urlaub ausgezahlt werden oder du gehst halt die paar Tage dann in urlaub (der vertrag besteht halt für die paar tage noch).

Da wäre es vielleicht wirklich das beste du machst das so mit dem Urlaub direkt nach dem Mutterschutz! Eigentlich ist das garkeine dumme Idee. pass nur auf, dass du dann die Elternzeit richtig beantragst. Und das Elterngeld dann auch erst nach dem Urlaub sonst wird dir ja wieder was abgezogen.

Auszahlen lassen: wollt ich eigentlich auch, aber man hat mir abgeraten, wegen der ganzen Abzüge lohnt es sich nicht wirklich!

Frechdaechsin

Hallo!
Ich war bei unserem Kleinen von Dezember 08 bis April 09 im Beschäftigungsverbot, dann Mutterschutz, Elternzeit und im Oktober 09 ist mein Vertrag ausgelaufen. Konnte also meine gesamten Urlaub von 2009 nicht nehmen. Habe ihn nun ausgezahlt bekommen, da er mir ja zu steht, aber da mein Vertrag ausgelaufen ist, steht ein "nehmen" nach Elternzeit eh außer Frage.
Gruß & schöne Restschwangerschaft :)

Chaotin

also kommt man sich doch finanziell besser, wenn man den urlaub nimmt anstatt sich diesen auszahlen zu lassen, oder?
also wenn ich nach dem 8 wöchigen mutterschutz meine 25 tage urlaub nehme,müssten diese ja wie ein monatsnettoeinkommen ausgezahlt werden, oder? und danach würde ich dann das elterngeld für die weiteren 10 monate beantragen, welches dann lediglich 67% des nettolohnes wäre?
also habe ich das insoweit richtig verstanden oder?!

und wie mache ich das nun meinem AG klar? möchte ungern mit paragraphen ins labor hechten und es ihm gleich unter die nase halten  ::)

tinka24

Genauso seh ich das! (vielleicht gibts bei euch ja sogar noch urlaubsgeld, dann würde ja noch mehr rauskommen ;-) )
25 Tage hast du noch vom letzten Jahr? Oder hast du schon das von diesem + Mutterschutz dazu gezählt?

Tja sieht so als als müsstest du ihm die Paragraphen unter die Nase halten...


Chaotin

nene..vom letzten jahr habe ich noch 17 tage, und bis ende april müssten noch 8 tage hinzu kommen..

aber tinka sag mal,  kannst du damit was anfangen?? :

In der Regel scheidet aber eine werdende Mutter nach der Entbindung nicht aus dem Arbeitsverhältnis aus, sondern setzt es fort oder beansprucht Elternzeit.

Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz).

Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 Bundeselterngeldgesetz Gebrauch machen wird, sollten Sie mit ihm unmittelbar klären.

tinka24

@deniz: hab ich auch schon gesehen. das les ich so, dass man für die Monate die man Elternzeit nimmt keinen Urlaubsanspruch hat. Also wenn du zum beispiel bis ende April im Mutterschutz bist und insgesamt 24 Urlaubstage pro Jahr hast, dann hast du einen Urlaubsanspruch von 4*2 Tagen. 2 tage wären dann das 1/12. Für die restlichen Monate die du in Elternzeit bist also 8*2 Tage hast du keinen Urlaubsanspruch.

Also steht da eigentlich nur, dass in der Elternzeit kein Urlaubsanspruch besteht. Ist ja auch irgendwie richtig so. Ich finde es ja schon cool das es für den mutterschutz urlaubsanspruch gibt.

Chaotin

also sagt das nichts anderes, dass man nach der zeit des mutterschutzes kein recht auf urlaubstage hat, wenn man in elternzeit geht.
also wird vom urlaub, welchen man ja noch von den monaten davor hat, nichts abgezogen wird ?!