Verfällt mein Jahresurlaub durch das Beschäftigungsverbot?

Begonnen von Chaotin, 12. Januar 2010, 14:26:01

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tinka24

nein nein keine angst. da steht nur das du während der elternzeit keinen urlaubsanspruch hast, aber von deinem bestehenden wird nix abgezogen!
Das ist halt so geschrieben das die vom gesamt Urlaub ausgehen den man in einem Jahr hat. Und deswegen steht da, das der Arbeitgeber pro Elternzeit-Monat 1/12 abziehen kann (auch so ne sache... da steht kann aber nicht muss!).

Chaotin

na kann man das denn nicht verständlich schreiben  ::) ;D

habe bei eo auch mal nen thread dazu eröffnet, unter allgemeines.. silvi scheint ahnung zu haben, sie wollte sich heut abend noch mal ausführlicher melden ..kannst da ja mal schauen :)

tinka24

#27
hab bei EO geantwortet.