Erziehungsurlaub die zweite ....

Begonnen von Koko, 17. August 2009, 13:55:11

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Koko

Hallo

Bevor ich mich in die Fluten des Internets stürze frage ich einfach mal hier  :)

Ich bin noch bis Juni 2011 im Erziehungsurlaub ( 3 Jahre ) .... im kommendem März erwarten wir nun erneut zuwachs und ich möchte weitere 3 Jahre nehmen.

Nun meine Frage, werden die 3 Jahre ab ende des ersten Erziehungsurlaubs gerechnet wenn unser Baby quasi schon 1 Jahr ist oder ab Geburt des neuen Babys?

Desweiteren weiß ich nicht ab wann ich meinen AG über die erneute ss informieren muß.
Liebe Grüße von Koko mit ihren 3 Jungs




sandi76

Erstmal Herzlich Glückwunsch zur SS.

Soweit ich weiß verfällt dann der Erziehungsurlaub für das erste Kind und mit der Geburt des 2.Kindes beginnt der Erziehungsurlaub halt fürs 2.Kind.
Bin mir aber nicht ganz sicher, da Max ja schon 4 wird.



Koko

Danke erstmal für deine Antwort

Ich war mal wieder zu ungeduldig und hab relativ fix was gefunden.

Das steht in den Büchlein für Elterngeld und Elternzeit:

Wenn während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind
geboren wird, schließt sich die Elternzeit für das weitere
Kind an die abgelaufene erste Elternzeit an. Die Mutterschutzfristen
für das weitere Kind führen nicht zu einer
Unterbrechung der ersten Elternzeit.


Somit hätte ich dann quasi bis Juni 2014 Elternzeit ( Erziehungsurlaub ) richtig  ???




Liebe Grüße von Koko mit ihren 3 Jungs




mia_u

Lt meinem Verständnis ja, aber sicher bin ich nciht

Kann dein Mann nciht ein Jahr mit "übernehmen"?



Koko

Wäre nicht sinnvoll da er erst ende des Jahres mit seiner Meisterschule fertig wird und dann einen neuen AG braucht ... und dann ziemlich zeitlich wieder für 1 Jahr weg sein wäre nicht so ratsam denke ich  :-[

Anonsten ruf ich vielleicht mal den Steuerbrater meines AG an... der müßte das doch eigntlich wissen, er braucht ja meinen Antrag.
Liebe Grüße von Koko mit ihren 3 Jungs




Oschiii

...also ich hab den Fall ja grad  ??? ich bin bis 12/09 in Elternzeit mit unserem ersten Sohn...und ab 15.08.09 in MuSchu da ich ET am 26.09.09 hab! Mein AG sagte,das ab dem Zeitpunkt die Muschu beginnt,meine Elternzeit vom 1.Kind ab da komplett verfällt! Quasi gehen mir 1,5Jahre verloren!

Das stimmt aber nicht!Die verarschen einen!!!  ;)

Richtig ist: Man kann den rest Elternzeit aufsparen,dazu muss allerdings der AG zustimmen & man kann nur 12Monate aufsparen!

Nur das sagt einem kein Ag,scheinbar! Nervig echt!








*Am 13.06.2011 gibs einen Cousin!*