Wie reiche ich Elternzeit / Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber ein ?

Begonnen von Chaotin, 23. Dezember 2009, 07:37:43

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Chaotin

Hallo zusammen,

ich soll nun mal so langsam meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen wie es mit Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub ausschaut.
Also ET meiner Maus ist der 4. März 2010.
Ich möchte gern nach dem Mutterschutz die vollen 3 Jahre in Anspruch nehmen und dann gern dort statt Vollzeit eben Teilzeit arbeiten.
Nur habe ich kein Plan wie ich das formulieren soll  ::)
Die genauen Daten kann ich doch aber erst nach der Geburt einreichen, oder? Da sich der ET ja noch verschieben kann.

Vielleicht kann mir jemand ja Tipps geben ;)

LG Deniz


Fiemetta

Genau, das Beantragen geht erst nach der Geburt und muss innerhalb einer bestimmten Frist passieren, ich glaube, 6 Wochen oder so. du kannst das dem Arbeitgeber formlos mitteilen, wirst aber sicher für das Erziehungsgeld in dem Zusammenhang auch noch Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen müssen, der muss irgend was zum Gehalt des letzten Jahres ausfüllen und unterschreiben.

Ich glaube, es reicht, wenn Du im Vorfeld einfach mal das Gespräch mit der Personalabteilung sucht uns ihnen mündlich von Deinen Plänen berichtest. Dann können die Vertretung, etc. planen. Alles andere nach der Geburt.

tinka24

Halli Hallo!

Also du musst die Elternzeit 7 Wochen vor Begin anmelden. D.h. du hast nach der Geburt eine Woche Zeit, da du ja 8 Wochen Mutterschutz hast.

Ich habe hier einen Vordruck gefunden nachdem man sich richten kann. Du musst ein Schreiben aufsetzen in dem zum einen steht das du die drei Jahre Elternzeit machen willst und dann noch ein Teil in dem du die Teilzeit beantragst (mit genauen Stundenangaben). Schau einfach mal rein:

http://www.test.de/themen/kinder-familie/infodok/-Elternzeit/1276519/1276519/

Ich habe meinem Arbeitgeber mündlich schonmal mitgeteilt wie ich das mit der Elternzeit machen will damit er sich darauf einstellen kann. Du kannst ihm natürlich auch das Schreiben geben und den Geburtstermin dann nachreichen, aber das brauchst du nicht! Wie gesagt erst 7 Wochen vor Antritt.

Ich würde das Schreiben jetzt schon fertig machen und daheim liegen lassen, dann nur noch das Geburtsdatum eintragen und direkt nach der Geburt abgeben.

LG Tinka

Jana781

genau, tinka hat recht. du musst innerhalb einer woche nach der geburt, deinen AG schriftlich darüber informieren, wie lange du elternzeit in anspruch nimmst (das ist kein antrag, sondern nur eine bekanntgabe). solltest du daran nachträglich allerdings etwas ändern wollen, dann geht das nur noch mit zustimmung des AGs.

du schreibst also rein, wie lange du elternzeit nimmst und ab wann du wieder einsteigen willst (mit angabe der stundenzahl).

[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Chaotin

danke euch :)

Tinka, der Musterantrag ist super. Diesen werde ich ausfüllen und meinem AG dann überreichen.
Naja, mein AG hätte jetzt schon, am liebsten gestern schon  ::) , diesen Wisch auf dem Platz liegen. Keine ahnung warum er solch einen Druck macht. Ist doch noch Zeit satt :)

@ fiemetta
Die Personalabteilung besteht lediglich aus einer Person, meinem Chef ;)
Aber er weiß ja bereits seit der 22. ssw, wie ich was wann vorhabe, von daher ist es mir ein noch größeres Rätsel, dass er mir jetzt Druck macht.

@ Jana
Als ich ihm sagte, dass ich gern nach dem Erziehungsurlaub wieder zurück möchte, aber in Teilzeit, sagte er mir, dass man dies immernoch regeln kann.   ??? Aber das ist mir wiederum zu ungewiss, nachher heißt es, ich hätte es mit reinschreiben sollen. Also ist es besser, wenn ich meinen Teilzeitwunsch miteinbringe?

LG


Sonne ☼

Hallo!

Beantragen kannst du das im Vorfeld schon, du kannst es z.B. so formulieren "voraussichtliches Geburtsdatum".

Ich würde es dem AG so schnell wie möglich schriftlich einreichen, ich fand das meinem AG gegenüber einfach nur fair, dass sie genau wussten, was ich wie plane. Außerdem konnte ich so keine Frist verpassen!

LG!

Krümel 1

Huhu!

Also erstmal würde ich mich auf keinen Fall zu etwas drängen lassen. Grade in kleinen Unternehmen wird das gern so gehandhabt und sehr oft geht dort auch vieles gegen das Gesetz - leider...

Natürlich ist es kein Beinbruch, wenn du deinem AG schon vorher etwas schriftliches überreichst. Aber überleg dir wirklich sehr gut, was du jetzt schon festlegen willst, besonders wenn du es auch zu einem späteren Zeitpunkt noch festlegen kannst.

Ich habe es damals so gehandhabt, dass ich vor entbindung in unserer Personalabteilung konkret gefragt habe, was sie wann brauchen und wie es rechtlich für mich aussieht. - gut, ich arbeite jetzt in einem großen Betrieb mit Personalabteilung und da ist vieles natürlich einfacher...

Also in meinem Betrieb wurde mir gesagt, dass ich diese 3 Jahre nicht sofort auf einmal beantraen muß. Man kann z. B. erstmal ein Jahr beantragen (muß nur in den Antrag mit rein schreiben, dass ich mir die anderen beiden Jahre zunächst noch aufhebe) und vor ablauf des 1. Jahres kann ich noch mal verlängern. ODER man kann sich das dritte Jahr bis zum (glaube) 6 Lebensjahr des Kindes aufheben.

Der Antrag muß GESETZLICH in der ersten Woche nach der Entbindung gestellt werden. Mein Betrieb war da kulanter, ihm reichte es während des MuSchu.
Auch wenn du vorher schon einen Antrag abgibst, würde ich dennoch einen richtigen Antrag in der ersten Woche nach Entbindung abgeben, damit alles seine Richtigkeit hat und du auf der sicheren Seite bist. Den Antrag kann man sich ja am PC schon mal vor tippen, abspeichern und wenns soweit ist, nur noch das Geb.Dat rein und ausdrucken.

Mit der Teilzeit sieht es BEI UNS so aus: Ich muß vor ablauf der Elternzeit bescheid geben, wie ich arbeiten möchte. Wenn ich zunächst Teilzeit arbeiten möchte, allerdings nur für einen gewissen Zeitraum, muß ich diesen Zeitraum (max. 5 Jahre) schon dann begrenzen, um mein Anrecht auf eine Vollzeitstelle zu behalten. Tue ich dies nicht, verfällt mein Anrecht auf meine Vollzeitstelle.

Gesetzlich ist es so, dass man nach der Elternzeit auf jeden Fall ein anrecht auf die gleiche Stelle wie vor der Elternzeit hat. Nicht mehr, nicht weniger. D.h., dein AG muß dir keine Teilzeitstelle zur verfügung stellen, wenn er das niht will oder kann. Er muß dir lediglich die Stele zur Verfügung stellen, die du vorher hattest.

Dieses Problem hat derzeit meine Schwägerin, die in einer ZA-Praxis tätig ist und dort nicht Teilzeit eingesetzt werden kann - bei Vollzeit wäre sie allerdings den GANZEN TAG ausser Haus  :-X


- nach 12 ssw: *Knubbi: Misson abortion, ca. ssw 11+5, AS ssw 12+1 am 10.11.2010

-  3. ÜZ, jetzt wird hoffentlich alles gut!! http://www.urbia.de/services/zykluskalender/sheet/810748/570714


maol

Zitat von Krümel 1:"Gesetzlich ist es so, dass man nach der Elternzeit auf jeden Fall ein anrecht auf die gleiche Stelle wie vor der Elternzeit hat. Nicht mehr, nicht weniger. D.h., dein AG muß dir keine Teilzeitstelle zur verfügung stellen, wenn er das niht will oder kann. Er muß dir lediglich die Stele zur Verfügung stellen, die du vorher hattest."

Ich glaub dass stimmt nicht ganz so. Sobald ein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat muss er einem ne Teilzeitstelle anbieten können.

Bitte verbessert mich wenn ich doch falsch liege.

tinka24

@maol: ich glaube Krümel meint nach der Elternzeit! Wenn man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte dann ist das so wie du schreibst, der Arbeitgeber muss es ab 15 Arbeitnehmern ermöglichen. Aber sobald die Elternzeit vorbei ist steht einem die normale Stelle die man vorher hatte wieder zur Verfügung. Wenn du dann Teilzeit arbeiten willst kann der Arbeitgeber dem zustimmen, muss es aber nicht. Das Problem ist dann auch, dass man komplett in die Teilzeit rutscht und ob man dann je seine Vollzeitstelle wieder bekommt bezweifel ich, da für die restliche Zeit dann ja wahrscheinlich jemand anderes eingestellt wird.

Chaotin

danke ihr lieben..

habe den musterantrag von tinka ausgedruckt und meinem ag eingereicht. da ich bisher nichts von ihm bezüglich des antrags gehört habe, gehe ich mal davon aus, dass es ihm genügt ;)

ansonsten werden wir ja sehen :)


maol

Zitat von: tinka24 am 04. Januar 2010, 20:07:49
@maol: ich glaube Krümel meint nach der Elternzeit! Wenn man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte dann ist das so wie du schreibst, der Arbeitgeber muss es ab 15 Arbeitnehmern ermöglichen. Aber sobald die Elternzeit vorbei ist steht einem die normale Stelle die man vorher hatte wieder zur Verfügung. Wenn du dann Teilzeit arbeiten willst kann der Arbeitgeber dem zustimmen, muss es aber nicht. Das Problem ist dann auch, dass man komplett in die Teilzeit rutscht und ob man dann je seine Vollzeitstelle wieder bekommt bezweifel ich, da für die restliche Zeit dann ja wahrscheinlich jemand anderes eingestellt wird.


Oh, gut zu wissen! Danke Dir ;)