Elterngeld - Steuerklassen

Begonnen von m3, 13. November 2012, 08:22:24

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m3

Hallo,

ich beschäftige mich derzeit mit dem Elterngeld...eigentlich gehöre ich nicht in den "Endspurt", aber ich denke, hier kennen sich mehr schon aus?!  8)
Ich bin erst 11. Woche.

Derzeit haben mein Mann und ich 4-4 (Steuerklasse), weil wir ähnliches Gehalt haben.
Hatte mal ausgerechnet, dass ich ca. 50 Euro mehr Elterngeld bekomme, wenn ich in die 3 gehe. Aber dann bekommt doch mein Mann in der 5 viel weniger, oder?
Lohnt sich das wirklich?
Hab auch gehört, ab 2013 soll sich was ändern bei der Berechnung. Es soll u.a. auch geschaut werden, welche Steuerklassen in den letzten 12 Monaten am häufigsten genutzt wurde. Dann würde sich ein Wechsel eh erübrigen, oder?

Ich find das echt kompliziert, weil man immer wieder liest, dass man durch die richtige Steuerklasse viele Euro "sparen" bzw. mehr bekommen kann  :-\

Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe/Meinung/Erfahrungsberichte.

Mieze2909

juhuuu mausi

also ich hab nicht mal gewußt das das mit der steuerklasse zusammen hängt. dachte nur vom lohn...damuss ich mich mal schlau machen. ist aber auch kompliziert der sch***
Leise vor sich hinschnurrend........ich bin Mama!!


Honigbluete

ich weiss es auch nicht genau, aber ich meine gehört/gelesen zu haben, dass ein "unsinniger" Steuerklassenwechsel in den 12 Monaten vor der Geburt nicht berücksichtigt wird... Also kann man es lassen... Aber erkundige dich mal, vielleicht kannst du mit dem Wechsel doch noch sparen. Allerdings hat dein Mann dann weniger Gehalt raus und ich weiss nicht, ob er dann ab Geburt einfach wieder die 3 nahmen kann...



Moni28

Hallo.

Ich bin Steuerfachangestellte und hab das bei meinem Sohn in 2006/2007 auch so gemacht mit dem Wechsel der Steuerklassen. Es gibt dann mehr Mutterschafts bzw Elterngeld weil diese Gelder vom Nettogehalt abhängig sind. Also mehr netto raus weil günstigere Steuerklasse heisst dann mehr Elterngeld. Das was der Mann vor der Geburt/nach der Geburt mehr an Steuer zahlt also was er mehr an Abzügen hat gibts mit der Steuererklärung wieder. Ob ein unsinniger Wechsel aber geprüft und evtl. nicht berücksichtigt wird kann ich nicht sagen. Aber im schlimmsten Fall gibts die Mehrabzüge mit der Steuererklarung wieder.Evtl. hat man dann nurnoch einen Zinsnschteil eeil einem das Geld erst später wieder zur Verfügung steht. ;-)

VLG Moni





m3

Hey Moni,

vielen Dank für die Erklärung. Wann sollte man dann wieder "zurückwechseln"? Gleich nach der Geburt?
Wenn ich Glück habe und der Steuerklassenwechsel noch diesen Monat vollzogen würde, hab ich noch 5 Monate bis zum Mutterschutz. Lohnt sich dann auch noch der Wechsel? Wahrscheinlich hätte ich schon früher wechseln sollen?

m3

Ich habe mal ausrechnen lassen im Internet, was der Unterschied bei meinem Mann ausmacht. Das sind 600 Euro pro Monat von Steuerklasse 4 zu 5. Bekommen wir die wirklich wieder?

Moni28

Mittagspause vorbei daher ganz kurz und abends dann ausführlich. Ich würde euch zu diesem Wechsel nicht "mehr" raten und glaube auch nicht das Finanzamt das überhaupt mitmachen würde. Aber zu deiner 2. Frage. Wenn ihr eine Steuererklarung abgebt bekommt ihr natürlich alle zuviel bezahlten Steuern wieder.





Moni28

Nun zuhause:

Also ich würde euch den Steuerklassenwechsel auf 3 und 5 jetzt nicht empfehlen weil ich erstens nicht glaube das das Finanzamt da mitmacht. Denn bei mir war damals noch die Stadt für den Wechsel der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte zuständig. Das ging einfach und formlos und man fragte nicht nach Gründen. Ich denke den Wechsel müsste man jetzt schon gut begründen (inzwischen muss man den Wechsel beim Finanzamt beantragen mit Formular das gab es damals nicht) und evtl. wäre dann aber ein schneller Wechsel wieder auf eine andere Steuerklasse schwierig. Und das wäre dann schlechter für euch. Damals bei mir gings auch nur ums Mutterschaftsgeld und ich kann mir schon vorstellen das nun beim Elterngeld genauer geprüft wird.

Ich würde euch raten wenn du vorhast nach der Geburt zuhause zu bleiben also Elternzeit zu nehmen den Wechsel der Steuerklassen dann vorzunehmen wenn du in Mutterschaftsurlaub gehst. Also 6 Wochen vor der Geburt. Dann hat dein Mann ab dem Zeitpunkt die Steuerklasse 3 (und du die 5) und weniger Abzüge denn von deinem Mutterschaftsgeld gibts eh keine Abzüge das wird steuerfrei über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt. (Nur anteilig der Rest kommt von deiner Krankenkasse) Und wenns Kind dann da ist bekommt dein Mann den vollen Kinderfreibetrag auf die Steuerkarte solange du zuhause bist. Wenn ihr ähnlich viel verdient (was ja bei 4 / 4 so sein sollte) kann der Freibetrag auch bei ihm bleiben  wenn du wieder arbeiten gehtst das macht dann keinen Unterschied.

VLG Moni  ;)






Rexi73

Hallo zusammen,

Ich hab da jetzt auch mal ne Frage.

Ich hab mir den Antrag auf Elterngeld durchgelesen. Da steht ich muss Elterngeld sinnvollerweise ab Geburt für Lebensmomate beantragen. Weil das irgendwie besser ist wegen der Auszahlung. Weil sonst das Muschu Geld und der Rest vom Gehalt angerechnet wird. Wenn ich's erst nach Ablauf der Muschufrist beantrage wird das Geld irgendwie mitgerechnet, wenn ich's ab Geburt beantrage, dann nicht. Kapier ich nicht. Das wird doch eh angerechnet?

Und Elternzeit beantrage ich also mit Ende der Muschufrist für 3 Jahre ( ich will gleich drei Jahre beantragen) ? Und müsste demnach 3. Geburtstag plus 8 Wochen, wieder arbeiten gehen.

Sehe ich das richtig?

P.s. Steuerklasse, wir haben den Wechsel damals nicht gemacht, da ich die Besserverdienende bin /war. Und er nicht in fünf gehen kann, wegen dem Unterhalt, den er an seine Kinder aus erster Ehe zahlen muss.
Jetzt wollen wir die Steuerklassen zu Januar wechseln, damit nicht das Jahr rückwirkend schlechter betrachtet wird.
Werden dann von 4/4 auf 3/5 ( er drei ich fünf) wechseln.
Übrigens, hab ich von einem Bekannten gehört, dass er nach dem ersten Jahr einen Haufen Rückzahlung hatte, angeblich wegen dem Elterngeld. Hatte zwar gedacht, es wird berechnet, aber er hatte fast 2000 € am Bein. Was ich mir echt nicht vorstellen kann.

Rexi

*12/09 *12/10 *10//11

Moni28

Hab gestern nachgelesen. Elterngeld gibts für die Mutter 12 Monate ab Geburt (Wenn der Papa zuhause bleibt in den ersten beiden Monaten gibts maximal insgesamt 14 Monate. Bei der Mutter wird in den ersten 2 Monaten das MuSch-Geld angerechnet. Evtl. bleiben noch Restbetrage weswegen man trotzdem ab Geburt beantragen sollte. Beantragst du Elterngeld erst ab Ende der Mutteschaftsfrist stehen dir nurnoch 10 Monate Elterngeld zu. 

Elternzeit kannst du vorab nur für 2 Jahre beantragen das 3. Jahr musst du vor Ablauf des 2. Jahes beantragen. Elterzeit wäre dann 2 bzw 3 Jahre ab Geburt. Also musstest du nach dem 3. Geburtstag wieder Arbeiten gehen.





Muse

Zur Ausgangsfrage: Jetzt lohnt sich ein Steuerklassenwechsel nicht mehr bzw könntet ihr auch erst nächstes Jahr wieder zurückwechseln. (Man darf nur einmal jährlich wechseln) Ich würde es dabei belassen. Diese Spielchen mitm wechseln sollte man schon vorm Übi Start durchziehen.  ;)

Passt wirklich auf mit vorschnellen Steuerklassenwechsel - das Elterngeld ist zwar steuerfrei steht aber unter Progressionsvorbehalt, das heißt der Steuersatz steigt. Bei 3/5 ist rechnerisch eh eher eine Nachzahlung fällig, beim Wechsel vorher auf 3/5 und der Progression kann die ziemlich saftig ausfallen. Wir belassen es deswegen bei 4/4, dann bleibt die Nachzahlung wenigstens im Rahmen.

Rexi - Elternzeit die du beim AG beantragst zählt ab Geburt, erstmal nur 2 Jahre dann das 3. Jahr dazu beantragen. Du müsstest dann am 3. Geburtstag eurer Maus wieder arbeiten gehen.  :)
Bin mir beim Elterngeld nicht ganz sicher aber es ist für dich wohl günstiger vor Ablauf der Muschufrist zu beantragen weil dein Gehalt wohl vorher mehr war als während der Muschu Frist. Aber Elterngeld ist eh ne Sache für sich  :P

Rexi73

Hä?
Wo ist denn mein Beitrag hin?

Moni, danke für die schnelle Antwort.

Muse, ja das ist voll kompliziert.

Nachdem es hier ja eher um die Steuerklasse geht, hab ich für mich noch mal extra was aufgemacht.

Muse noch mal, bleibt ihr also auch nach der Geburt in 4/4?
Wir hatten vor zum 1.1.13 in 3/5 zu wechseln. Weil wir nicht wollen, dass das Jahr rückwirkend so betrachtet wird, sollten wir den Wechsel noch in diesem Jahr vornehmen.
Das mit der Nachzahlung hab ich schon gehört.
Vielleicht ist es durch die Sachen, die man so absetzten kann nicht ganz so hoch. *hoff*


*12/09 *12/10 *10//11

Muse

Ja, wir bleiben 4/4, ich plane aber auch nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten zu gehen.  :) Bei 3 Jahren lohnt sich ein Wechsel schon eher.  :)
Stimmt, ihr müsst den Antrag spätestens im Dezember durchziehen, dann gilt er ab 01.01.
Wenn ihrs im Januar macht gilts ab 01.02. usw, rückwirkend wird da nix gemacht! Gilt immer zum folgenden 01.01. - sonst bringt der Wechsel ja nix!

Mein Mann hätte in der 3er Lohnsteuerklasse auch 400€ mehr pro Monat aber uns schreckt die Nachzahlung zu sehr ab. Mit Elterngeldbezug MUSS man sowieso eine Steuererklärung abgeben, mit 3/5 übrigens auch  ;) Und uns ist es einfach lieber monatlich erstmal weniger zu haben und dann gucken was bei der Einkommensteuererklärung rauskommt  ;)

Ich wollte ja nur sagen dass ihr euch für die Einkommensteuererklärung 2013 (dann in 2014) auf eine Nachzahlung einstellen solltet - die beträgt gerne ca 2 volle Monate Elterngeld.  :) Natürlich immer davon abhängig wie hoch die Werbungskosten sind.  :)

Rexi73

Muse, ja krass so viel?  :o  :o
Wie gesagt, der Bekannte hatte eine Nachzahlung von 2000€ !!
Ich denke ich Ruf dann unseren Steuerberater im Dezember noch mal an. was der meint.

danke für deine Infos.  :-*


*12/09 *12/10 *10//11

Muse

Ja, echt viel gelle... Soviel zum hochgelobten steuerfreien Elterngeld  :P Alles Augenwischerei der hohen Politiker  :P