Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Begonnen von Namira, 25. Mai 2010, 19:47:11

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Namira

Hallo zusammen,

ich durchforste nun schon seit einigen Tagen das Internet nach Antworten auf meine Fragen - aber irgendwie werde ich nicht schlauer: ::)

Ich bin momentan schwanger und habe Anfang November Entbindungstermin.

Im Moment arbeiten mein Mann und ich beide als Angestellte und sind in Steuerklasse 4.

Mein Mann hat vor 2 Monate Elternzeit zu nehmen - ich die anderen 12.

Ich habe nun mal ausgerechnet, wieviel Elterngeld ich bekommen würde.

Da ich während der Elternzeit um einiges weniger bekommen werde stellt sich nun die Frage, ob man durch einen Wechsel der Steuerklasse von mir und/oder meinem Mann da irgendwie noch ein paar Euros rausholen könnte.

Ist es sinnvoll die Steuerklasse zu ändern? Wenn ja - ab/für welchem Zeitraum?

Das Elterngeld kann ich dann ja entweder 12 Monate voll oder 24 Monate halb auszahlen lassen.
Hab ich das so richtig verstanden?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

BoO_Who :-)

huhu namira,

da kann dir eigentlich nur ein steuerberater helfen. da gibt es nämlich lustige sachen, die dir durch den steuerklassenwechsel passieren können! ich stehe vor einem ähnlichen problem und werde mich da mal beraten lassen! ich habe keine lust nachher steuern nachzuzahlen.
wenn du schlauer geworden bist, gib mal ein paar infos. ist aber echt ein kompliziertes thema!

lg
boo

Sweetfire

Hey,

ich habe keine Ahnung aber ich wollte dichnicht weg klicken. Frage morgen mal einen Kollegen von mir, der ist Steuerberater, ok?

LG Sweet

Namira

@Boo ich warte mal ab was Sweetfire rausbekommt

@Sweetfire dann schonmal danke im voraus fürs fragen

Jana781

für die elterngeldberechnung sind die 12 monate vor beginn mutterschutz maßgeblich. hast du also mitte nov. ET, bist du ab anfang oktober im mutterschutz, heißt also  maßgeblich sind die monate oktober 09 bis september 10. wechselt ihr jetzt ab juni die steuerklassen und du gehst in die 3, fällt dein elterngeld höher aus, weil du dann noch 4 monate mit kleinerem steuerabzug dabei hast. macht aber wohl nicht sooooo die welle aus, weil es eben nur noch die 4 monate von 12 sind.

ich hatte damals zufällig noch vor der schwangerschaft in hoffnung auf eine baldige schwangerschaft die steuerklasse von 4 auf 3 gewechselt im mai 2007, im juni 2008 ist lina geboren, hatte also die vollen 12 monate das höhere netto und somit auch mehr elterngeld.
als ich dann im mutterschutz war ab mai 2008, haben wir getauscht, ich also in 5 (mutterschutzgeld blieb ja gleich und dann kam das hohe elterngeld) und mein mann in die 3, sodass er ab da hohes netto hatte.

so haben wir das, was uns am netto 4/4 gefehlt hätte, durch das hohe elterngeld und das einkommen meines mannes in stkl. 3 ausgeglichen. ging bei ihm gut, da er auch in 5 nicht so wenig hatte, da er viel steuerfreie zuschläge bekommt.

wir müssen aber für 2008 steuern nachzahlen, da wir nicht viele bezahlt haben durch diese wechsel und mutterschafts- und elterngeld. das wussten wir aber vorher und haben es einkalkuliert. uns war es wichtig, auf nicht soviel netto im monat verzichten zu müssen. :)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


BoO_Who :-)

jana, genau das meine ich! das ist die sog. progression. das elterngeld ist eine lohnersatzleistung, die das zu versteuernde einkommen erhöht. deswegen sollte man sich immer ausrechnen (lassen), was man nachher nachzahlen muss!

Sweetfire

So habe mal eben meinen Kollegin die Lage Stichpunktartig erklärt und er meint das es jetzt nicht mehr sehr viel sinn hat bzw. von der Sachlage her ist seine Aussage so ziemlich gleich mit der von Jana 781 gewesen.

Nur um dich zu trösten, ich verdiene mal grade netto 1080 € und habe keinen Freund oder Mann der richtig verdient, mein Freund ist nämlich auf 600 € brutto Basis angemeldet. bei mir wird es richtig knapp und ich bin gezwungen so schnell wie möglich wieder zu arbeiten....

LG Sweetfire