adoption des kindes nach einem jahr??????

Begonnen von lino_w, 09. März 2009, 21:41:46

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lino_w

huhu!!hab ma ne frage (wie immer  ::) )
ne mutter von einer freundin sagte wenn ich den papi des kindes nicht spätestens nach 6 monaten (nach der geburt) heiraten würde müßte er das kind adoptieren??Weiß einer ob das stimmt???
LG
Bauchzwerg bewegt sich seit dem 19.02.09!!!!^^
25.06.09 um 19:27 uhr endlich bei mama in den armen!!!!

♥Chaosqueen♥

Huhu Lino!

Ach was, wer adoptiert denn sein eigenes Kind???
Das geht wohl nur um den Nachnamen des Kindes... Wenn der Krümel deinen Nachnamen bekommt, und du deinen Freund heiratest, musst du den Nachnamen eures Kindes ändern lassen. Ob die Frist da 6 Mon zum Ändern des Namens ist, weiß ich nicht. Das kannst du aber beim Standesamt erfragen oder schau mal auf der Homepage deiner Stadt.

Hier mal das von unserem Standesamt aus Castrop:

ZitatDas Kind erhält bei verheirateten Eltern den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil sie verheiratet sind oder gemeinsame Sorgeerklärungen (beim Jugendamt) abgegeben haben, so entscheiden sie bei der Anmeldung der Geburt - spätestens innerhalb eines Monats nach der Geburt - gemeinsam, ob ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Können Sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile.

 

Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen (Gebühr: 17,-€). In diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters beim Standesamt erforderlich.

 

Ist ein Elternteil Ausländer oder Mehrstaater, so können die sorgeberechtigten Elternteile bestimmen, dass das Kind seinen Namen nach dem Recht des Staates erhält, dem ein Elternteil angehört. Hat ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, so kann auch deutsches Recht gewählt werden.

Die Gestaltung des Kindesnamens bestimmt sich dann nach den Vorschriften des gewählten Rechtes. Da manche Staaten, denen ein Kind angehört, das deutsche Recht nicht anerkennen, steht das Standesamt für detaillierte Informationen zur Verfügung.

 

Die Eltern sollten die Frage nach dem Namensrecht vor der Bestimmung auch mit ihrer zuständigen ausländischen Behörde oder der jeweiligen konsularischen Vertretung klären.

Wenn aber feststeht, dass du deinen Freund heiraten willst, dann gib dem Kind doch grad den Nachnamen deines Freundes...

Ich empfehle dir, einfach mal bei eurem Standesamt anzurufen; die können dir das genau sagen...


Nadine

Genau das stimmt dein Schatz muß das Kind nicht adoptieren! Da will wohl deine Freundin gerne mal auf einer Hochzeit tanzen - was *lach*???
Nadine







BieneMaja

Zitat von: lino_w am 09. März 2009, 21:41:46
huhu!!hab ma ne frage (wie immer  ::) )
ne mutter von einer freundin sagte wenn ich den papi des kindes nicht spätestens nach 6 monaten (nach der geburt) heiraten würde müßte er das kind adoptieren??Weiß einer ob das stimmt???
LG

Sowas hab ich ja noch nie gehört  ???. Totaler Quatsch was Dir da erzählt wurde.

Mein Freund und ich sind auch nicht verheiratet. Wir haben ca. 3 Monate vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen, sowie das gemeinsame Sorgerecht. Das wars.

Isabel

Sorry, hört sich jetzt blöd an, aber ich würde an Deiner Stelle eurem Kind solange ihr nicht verheiratet seid Deinen Nachnamen geben und auch das Sorgerecht nicht teilen. Das erspart Dir einiges im Falle einer Trennung, auch wenn Du da wirklich nicht dran denken magst.

Ich war auch bei der Geburt unseres ersten Kindes nicht verheiratet und mein Freund hat meine Einstellung auch akzeptiert. Wir haben jetzt erst - kurz vor dem 3. Geburtstag unserer Tochter - geheiratet und es gab keinerlei Probleme was den Namenswechsel von ihr anging. Ab dem 5. Geburtstag wird es ein bißchen schwieriger, hat uns die Standesbeamtin gesagt, aber richtig kompliziert auch nicht und adoptieren musste er sie schon garnicht. Er hatte die Vaterschaft aber auch anerkannt.

Ich weiß auch wie es ist, wenn man nicht verheiratet ist und die Kinder den Nachnamen des Vaters bekommen und das Sorgerecht geteilt ist. Eine Freundin von mir hat das gemacht, weil sie überzeugt war, dass sie bald heiraten werden und dann kam alles ganz anders. Ihr Freund und der Vater der beiden Kinder hat sich getrennt und jetzt haben die Kinder einen anderen Nachnamen als sie und sie muss bei jeder Kleinigkeit mit ihrem Ex alles absprechen und auch alle Papiere von ihm mit unterzeichnen lassen. Sie hat vor einem halben Jahr beantragt, dass der Nachname der Kinder umgeändert wird und sie ihren bekommen, dass ging aber auch nur mit der Einverständniserklärung ihres Ex und er musste dort persönlich erscheinen. Der Nachname ist aber bis heute nicht geändert worden.

ottili

Also das ist definitv quatsch. ;) Wir sind auch nicht verheiratet und trotzdem ist es sein Kind. ;)

Zitat von: Isabel am 10. März 2009, 13:15:50
Sorry, hört sich jetzt blöd an, aber ich würde an Deiner Stelle eurem Kind solange ihr nicht verheiratet seid Deinen Nachnamen geben und auch das Sorgerecht nicht teilen. Das erspart Dir einiges im Falle einer Trennung, auch wenn Du da wirklich nicht dran denken magst.
Diesen Rat finde ich ziemlich daneben ehrlich gesagt. Sicher ist es einfacher falls es zur Trennung kommt, aber der Vater hat meiner Meinung nach auch einfach ein Recht darauf das Sorgerecht an seinem Kind zu haben. Es ist unfair gegenüber dem Vater, wenn man diese Erklärung nicht macht, obwohl er es möchte.

Wir haben übrigens sowohl die Vaterschaftsanerkennung und auch das geteilte Sorgerecht gemacht. Ich denke mit jeder anderen Regelung wäre mein Freund auch nicht glücklich gewesen.
 

Elenya

klein wenig recht hat deine freundin schon, das war früher wohl mal so ähnlich, ich weiß das der vater meines cousins ihn später adoptieren mußte weil sie vorher nicht verheiratet waren das ist aber über 30 jahre her :)

heute reicht die vaterschaftsanerkennung, haben wir auch gemacht

und wegen dem nachnamen, überleg dir das gut, wenn du den des vaters deinem kind gibst wirds du den namen nur wieder sehr schwer los im fall des falles, unkomplizierte hingegen ist bei einer späteren hochzeit dem kind den neuen namen zu geben

leon bekam den namen meines mannes, aber nur weil wir eh 3 monate später geheiratet haben

wenn du alles genau wissen willst im vorfeld ruf einfach beim standesamt an, die machen auch die vaterschaftsanerkennung und können dir sicher alles genau erklären



Peppeline

Dein Freund muss euer Kind definitiv nicht adoptieren. Wir haben auch nur ne Vaterschaftsanerkennung machen lassen, Felix trägt meinen Nachnamen, wenn mein freund und ich heiraten, werden wir beide den Namen von meinem Freund annehmen.
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

lino_w

puh da bin ich aber beruhigt!!! s-anbeten
okay also reicht das mit der vaterschaftsanerkennung und dem sorgerecht 8)
das mit dem nachnamen is kein problem der papi möchte seinen eh nicht behalten also bekommt das zwergilein meinen  ;D

@isabel also ich finde es aber auch wichtig das der papa das sorgerecht erhält.is ja schließlich auch sein kind (auch wenn er nicht viel gemacht hat außer seine kumpels los geschickt  ;) )
man sollte auch nicht immer vom schlimmsten ausgehen  8)
Bauchzwerg bewegt sich seit dem 19.02.09!!!!^^
25.06.09 um 19:27 uhr endlich bei mama in den armen!!!!

jaceny

Des mit der Adoption hat's auch geheißen von meiner Bekannten :) Ich bin auf's Standesamt gegangen und die meinte "Quatsch! Man muss halt hinterher alles umändern,alle Papiere auch vom Kind" fall's ich den Nachnamen meines Freundes annehme.
Da wir eh vorhatten im November zuheiraten und es nicht so prickelnd wäre mit nem Neugeborenen zu feiern,haben wir des kurzerhand vorverlegt auf Mai!

Er macht ja die Vaterschaftsanerkennung :)
*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*