Beendigung des Arbeitsvertrages zum 30.11.08

Begonnen von marion-chris, 09. Oktober 2008, 10:07:20

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marion-chris

Leute ich bin fix und alle...

ich hatte einen Arbeitsvertrag bis zum wiederkehren von Fr. XY... die gute Frau ist jetzt zum 30.11.08 in Rente gegangen bzw. geht in Rente...

Somit ist mein Vertrag erfüllt und jetzt habe ich die Beendiung des Arbeitsvertrages bekommen.. somit wäre ich zum 01.12.08 Arbeitslos!!! Super!!!
Der Betriebsrat ist schon voll in den Gängen und prüft das alles durch!

Leute ich bin wirklich fix und alle.. was mache ich denn jetzt???

Wie sieht das dann mit dem Mutterschutzgeld und dem Erziehungsgeld aus???

Es ist eine rießen schweinerei vom Unternehmen!!! Ich bin schon 8 Jahre hier, habe mir nie was zu Schulden kommen lassen und jetzt da ich schwanger bin.. ADIOS !!!.. ja danke! Das läuft denen ja gerade richtig rein...

Mir geht es nicht um den Job... mir geht es wirklich um das Geld... und um die ungerechte Behandlung.. ist ja nicht das erste mal das die das mit ner Schwangeren so machen..

Mein toller neuer Kollege wusste es und hat mir nix gesagt... die Stimmung im Büro... na ja .. brennend heiß der darf heute nix von mir wollen!!! Ich bin total stink sauer auf den und auf das Unternehmen.. Mein Chef meinte nur das er da nix zu entscheiden hat.. bla, bla.. habe ihm dann gesagt das ich schon mehr Einsatz von ihm erwartet hätte da ich ja in seiner Verwaltung Arbeite etc.. da zuckte der nur mit den Schultern.. Herzlichen DANK..

Was soll ich denn jetzt machen???
Wie sieht das mit dem Geld aus.. wenn ich bis zum Mutterschutz noch einen Vertrag bekomme erhalte ich dann Mutterschutzgeld??? ja schon oder das zahlt ja die Kasse oder???.. Ach herr je.. kennt sich jemand damit aus???

sorry das es so lange geworden ist!
Nach 4,5 Jahre des Übens und der vergebenen Hoffnung sind wir nun endlich einfach so Schwanger geworden! Wir wollten es kaum glauben.. aber unser größter Wunsch kann nun endlich war werden!

ET 26.03.09

Nächster FA Termin 29.10.08!


shiri

oh "Mist"...
lass dich erstmal s-hug

ich kann dir leider keine deiner Fragen beantworten, aber ich weiß dass es erst vor ein paar Wochen einen ähnlcihen Fall hier oder im Allgemeinen Thread gab...vielleicht findest du da ein paar Antworten

Ich drück dir ganz dolle die Daumen, dass das eine positive Wendung nimmt!!!

Shiri

Miraxena

hallo,

also wenn du bereits 8 jahre dort bist, hast du ja schonmal kein befristetes arbeitsvertrag, geht ja nur 2 jahre, länger darf man kein befristeten AV anbieten.....

was steht denn da drin? dass du nur bis zum 30.11. frau x vertreten solltest ..... hab das net so verstanden.... aber wenn die jetzt in rente geht brauchen die ja jmd. oder?

steht im vertrag genau das datum drin?

und das mit dem kollegen, kenn ich.... letzendlich arbeitet jeder nur für sich und es setzt sich keiner für jmd. ein...... hatte ich auch des öfteren, im gegenteil dann wird man auch noch ungerechterweise schlecht gemacht  :-[

drück dir die daumen, dass der betriebsrat was erreichen kann
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

marion-chris

NEIN das geht wirklich...

ich habe einen Krankheitsvertretungsvertrag bis zum wiederkehren von Fr. XY!!!

Also das heißt das die gute Frau sehr stark krank war aber nicht Erwerbsunfähig geführt wurde somit war ihre Stelle immer mit Ihr besetzt somit habe ich diesen dummen Vertrag erhalten mit den mündlichen Versprächungen das wenn sie nicht mehr kommt ich dann einen unbefristeten Vertrag erhalte..

Ein Datum steht nicht im Vertrag ist ja auch logisch weil dieser ja wirklich nur 2 Jahre glaufen wäre...
somit ist die Befristung offen gewesen bis eben zum wiederkehren von der Stelleninhaberin..

Die Frau kommt jetzt nicht mehr somit sollte ich einen Unbefristeten Vertrag erhalten.. aber NEEEE ich bin ja Schwanger das läuft dann den Chefs super gut rein mich los zu werden!!!

Thema Kollege..
Der Typ ist neu.. wir haben uns noch nie verstanden ist ein rießen A--- ich hasse ihn doch ich hasse ihn wirklich so unkollegial.. ne.. damit kann ich nicht leben, der darf mir heute wirklich nicht dumm kommen..

ich bin fix und alle meine Nerven sind am ende und ich weiß nicht was ich machen soll...
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myja78

Hallochen,

also, ich würd an deiner Stelle nen Anwalt zu rate ziehen und wenn es erstmal nur für ein Beratungsgespräch ist.
Solltest du in ner Gewekschaft sein, erkundige dich mal dort.

Wie genau lautete denn dein Arbeitsvertrag, bzw. die Bedingung für die Beendigung des Vertrages? Hast du eine Kündigung bekommen, oder endet der Vertrag aufgrund einer klaren Befristung?

Mutterschaftsgeld bekommst du meines Wissens trotzdem (Krankenkasse und ich weiß nicht, ob da noch irgendein Amt einspringt ???)

Da du dich ja eh beim Arbeitsamt melden mußt, frag doch dort mal nach, die müssen dir auch sagen können, wie das ist, ob die Beendigung des Arbeitsvertrages rechtens ist und wie das mit dem Mutterschaftsgeld aussieht.
Elterngeld ist dann allerdings niedriger, wenn die Beendigung rechtens ist, denn ALG zählt nicht mit in die Berechnung! :-[

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen.
Lass den Kopf nicht hängen und wehr dich ;) - wenn du noch bei der Firma bleiben willst, dann solltest du jetzt allerdings nicht "krank machen" und bleib mit dem Betriebsrat in Kontakt, hoff nicht drauf, daß die das einfach so klären, sondern hak immer mal wieder nach.

LG
Myriam

marion-chris

HI

also die Bedingugnen lauten so

Krankheitsvertretungsvertag bis zum wiederkehren von Fr. XY

(wie ja schon oft geschrieben) Toller text gell!! Aber was dann ist wenn sie nicht wiederkehr steht natürlich nicht drin! die Sagen das die Bediungen dafür abgelaufen sind .. und TSCHÜß

Ich bin mit dem BR in Verbindung schon seit ein paar Montaten!!! die telefonieren sich auch die Finger wund.

Eigentlich würde mir eine Anstellung bis zum Mutterschutz reichen damit ich wenigstens das Erziehungsgeld bekomme.. habe mir schon ausgerechent mir würden 300 Euro im Monat dann fehlen.. das ist definitiv zu viel dazu erhalte ich im Dez. normalerweise noch 95% Jahresüberschuß zahlungen die fallen dann auch weg..

Ach alles mist. :'( :'(

Ja ich gehe zum Anwalt werde auch mit der Krankenkasse reden sowie mit dem Arbeitsamt.. super.. das jetzt auch noch alles.. ich bin so sauer auf dieses Unternehmen...
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Emma09

Oje, das klingt nicht gut :( Anwalt - würde ich auch sagen. Vom Betriebsrat halte ich aufgrund eigener Erfahrungen nicht allzu viel, lieber jemand externen! Halt uns mal auf dem Laufenden!

*daumendrückt*

Miraxena

ich würd mir dann auch mal einen beratungstermin beim anwalt suchen..... such aber bitte einen der darin spezialisiert ist, die kennen sich da einfach besser aus.....

aber meiner meinung nach geht das net mit dem text.... ein unbefristeter vetrag egal ob mit oder ohne datum gilt lediglich zwei jahre soweit ich weiß

daumen sind gedrückt
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

Miraxena

#8
wann ist denn frau xy in rente gegangen? und wann hast du das erzählt, dass du ss bist?

edit: außerdem ist frau x nicht wieder gekommen, sie ist ja nu in rente..... also ist der zweck des vertrages nicht erfüllt.... evtl. kann man damit was machen und du kannst das beim arbeitsgericht überprüfen lassen ob die kündigung berechtigt ist

hast du es schriftlich bekommen oder ist die kündigung schriftlich erfolgt?
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

marion-chris

Doch der Vertrag ist so rechtens habe ich vom Anwalt damals prüfen lassen. ist ne Gesetztes Lücke!! Und da habe wir ja viele! Sehr praktisch..

Also die Fr. XY geht zum 30.11.08 in Rente. Ich habe mich schon in der 7 SSW Schwanger gemeldet weil ich im Lager hätte helfen sollen, das ging ja nicht konnte ja keine schweren Kartons durch die Gegend wuchten!

Mache in der Mittagspause einen Termin beim Anwalt.. habe eine Nummer vom BR bekommen, dort waren schon viele vom Haus.. somit kennt er sich mit unserem Unternehmen auch aus.

Unser BR ist eigentlich gut!

Es geht halt auch darum das ich gehört habe das die Fr. XY schon seit 30.08.08 nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist... und eben am 30.11.08 in die volle Rente geht...

Jetzt ist es eben wichtig zu wissen welches Datum zählt!!!
Wenn es der 30.08.08 ist dann habe ich jetzt schon einen unbefristeten Vertrag weil ich schon fast 2 Monate ohne Vertrag hier arbeite (stillschweigend) wenn es der 30.11.08 ist habe ich mehr als schlechte Karten.

Aber ich finde die müssen doch auch begründen warum sie mich auf einmal nicht mehr brauchen!!! Ich war jetzt 8 Jahre da und jetzt auf einmal braucht man mich nicht mehr???

Glaubt mir der BR und ich haben alle möglichen Bücher schon gewälzt.. die Urteile wiedersprächen sich ständig!
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Miraxena

dea ist ja dann echt doof, aber wie du schon sagst, wenn sie bereits seid dem 30.08.08 nicht mehr in der fa. beschäftigt ist, dann hast du ein unbefristeten AV durch stillschweigen

es zählt das datum, ab wann frau x nicht mehr im unternehmen beschäftigt ist, gut hätte ja auch sein können dass frau x ab dem 30.11 nicht mehr im unternehmen sein wird und ab dem 01.12. rentnerin, aber wenn das mit dem 30.08 stimmt, dann gilt das datum vom 30.08 ist ja dann völlig egal wann sie in rente geht

*ganzfestehoff* dass sie seid ende august nicht mehr im unternehmen beschäftigt ist
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

marion-chris

Also der BR ist drann das zu klären die gesammt BR kommt am Montag wieder die hat mich gerade angerufen.. sie möchte zumindest einen Vertrag aushandeln das ich bis zum 11.02.08 hier bleiben kann dann bekomme ich wenigstens noch 78% MuSchu Geld anstatt 60% das macht in meinem fall fast 300 euro differenz aus.. auch das Erziehungsgeld ist dann besser weil ich ja dann 11 Monate Gearbeitet habe und nicht 8 die nur angerechnet werden.

habe vorher mit der Krankenkasse telefoniert.. ist schon der wahnsinn was einem da flöten geht an Geld.. obwohl man so lange Beschäftigt war.

was ich jetzt ganz dringend brauhe ist ein fähiger Anwalt!

Ja bitte alle ganz fest DAUMENDRÜCKEN!!! das kann ich wirklich brauhen.. hoffe das dies alles meinen Krümel nicht zu sehr stresst!!

Ich bin so sauer, aufgekratzt und auch traurig... wie können die nur???
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Cosima77

...lass Dich drücken!  ;)

Versuche Dein Recht zu bekommen. Aber überlege Dir bitte auch, ob es nicht ggf. besser ist, sich von einem derart unsozialen AG zu trennen. Ist es unrealistisch später mit Kleinkind mal etwas Neues zu finden...?

LG und viel Glück - Cosima
Gibt Dir das Leben eine Zitrone - mach Limonade daraus...!

marion-chris

Ich werde mich von diesem AG trennen (dabei ist es eine Soziale einrichtung.. unglaublich) aber es geht mir jetzt um das Mutterschaftsgeld und das Erziehungsgeld.. wenn ich zum 01.12.08 AL bin bekomme ich 580 Euro Mutterschutzgeld weniger!!! und beim Erziehungsgeld sind es auch so viel!!!  Deshalb versuche ich alles daran zu setzen das ich wenigstens bis eintritt MuSchu da bleiben kann damit mir das Geld nicht flöten geht!

Am Montag habe ich den Termin beim Anwalt ... bin sehr gespannt.. aber wie ich den morgigen Arbeitstag rumbringen soll ist wirklich fraglich...
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marion-chris

habe jetzt folgendes im Internet gefunden vom Europäischen Gerichtshof.. hoffe das ich da auch verwenden kann.. werde es am Montag gleich mal dem Anwalt vorlegen!!!
Schwangerschaftsschutz gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse




In Dänemark wurde eine Frau von einer Telefongesellschaft eingestellt - ab 1. Juli 1995, für einen Zeitraum von sechs Monaten im Kundendienst für Mobiltelefonkunden. Beim Einstellungsgespräch teilte man ihr mit, sie müsse in den ersten beiden Monaten an einer Schulung teilnehmen. Schon im August offenbarte die Frau ihrer Arbeitgeberin, sie sei schwanger und werde ihr Kind voraussichtlich Anfang November bekommen. Die Kündigung - zum 30. September - ließ nicht lange auf sich warten und wurde damit begründet, dass die Frau ihre Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch verschwiegen habe. Zu dem Zeitpunkt habe sie bereits gewusst, dass sie schwanger sei.
Die Angelegenheit ging durch alle dänischen Gerichtsinstanzen und beschäftigte schließlich sogar den Europäischen Gerichtshof (C-109/00). Zunächst betonten die Richter, eine Arbeitnehmerin auf Grund ihrer Schwangerschaft zu entlassen, bedeute eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs jede Kündigung verbiete. Denn eine Entlassung gefährde die körperliche und seelische Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen und könne sogar zum Schwangerschaftsabbruch führen. Auch finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber und Schwierigkeiten im Betriebsablauf durch den Ausfall der schwangeren Arbeitnehmerin rechtfertigten es nicht, einer Schwangeren die Einstellung zu verweigern.
In diesem Sinne wurden auch die Fragen des höchsten dänischen Gerichts vom Europäischen Gerichtshof klar beantwortet: Eine Arbeitnehmerin darf auch dann nicht wegen ihrer Schwangerschaft entlassen werden, wenn sie nur auf bestimmte Zeit eingestellt wurde, wenn sie den Arbeitgeber nicht über ihre Schwangerschaft unterrichtet hat, obwohl ihr diese bei Abschluss des Arbeitsvertrags bekannt war, und wenn feststand, dass sie auf Grund der Schwangerschaft während eines wesentlichen Teils der Vertragszeit nicht würde arbeiten können.
________________________________________
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2001 - C-109/00



Finde das Urteil toll!!! Hoffe ich kann es verwenden.. sobald sich was tut werde ich mich melden.. Danke für eure Unterstützung.
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