Beschäftigungsverbot

Begonnen von Junimondsarah, 06. Dezember 2009, 19:02:27

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Junimondsarah

Hallo ihr Lieben,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin...

Ich habe am Donnerstag erfahren, dass ich schwanger bin. Erst 4. Woche.
Ich arbeite in der ambulanten Pflege. Ich habe schon überall gelesen darüber, was ich noch darf und was nicht. Ich muss soviel Spritzen verabreichen und und und... Ich trau mir das nicht mehr zu, auch wenn es noch am Anfang ist und ich es Donnerstag auch noch gemacht habe (dann hatte ich frei). Nun weiß ich nicht, was der AG oder FA sagt, wenn ich um Arbeitsplatzänderung oder so bitte. Gerade weil ich so früh dran bin. Der AG muss es ja noch nicht wissen und den Mutterpass habe ich auch noch nicht. Wie mache ich es denn dann klar?
Ich habe auch ein Gewissen den Kollegen gegenüber aber auch Verantwortung dem Kleinen gegenüber.

ich bin irgendwie durcheinander und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Zudem habe ich so tolle Dienste wie nächste Woche zum Beispiel, da habe ich
Frühdienst 3.5 Std.
Mittagsdienst 2 Std.
Abenddienst 4 Std.

Das ist irgendwie sehr doof. Was kann ich da tun?

Lia

also ich bin erzieherin und sollte es deshalb meiner chefin auch früh sagen, schon in der 6.woche. musste dann zum betriebsarzt (ein arzt für arbeitsmedizin, der arbeitgeben muss die kosten zahlen) gehen. der entscheidet nach gesetzlage, ob es zu nem arbeitsverbot kommt oder nicht. meiner wollte es mir richtig aufquatschen, obwohl ich eigentlich gegen alle kinderkrankheiten genügend antikörper hab, wie beim bluttest rauskam... der war echt krass  :o
notfalls sag halt es geht dir nicht gut und lass dich von deiner FA erstmal krankschreiben, wenn du so unsicher bist und ein wenig abwarten willst. aber man kommt ja eh nicht drum herum es dem arbeitgeber zu sagen... so früh ist zwar blöd, fand ich auch, aber wenn es um den schutz des babys geht, dann ist es halt so  :)

Stephanie

Mh, will dir ja nicht zu Nahe treten aber wo ist dass Problem??

Im KKH kannst du auch weiter arbeiten... Ich würd erstmal abwarten wie das jetzt alles so verläuft zumindest bist du den Mutterpass hast.

Wie ist das denn bei euch, dürfen die Schwangeren weiter fahren??

Überschlag das nicht mit dem BV...

Peppeline

Hm, also ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich dein Problem nicht verstehe  ???
Wenn du erst 4. Woche bist, dann warst du doch bestimmt noch nicht beim FA?

Ich habe während meiner 1.SS im KH gearbeitet bis 1 Woche vor dem Mutterschutz und jetzt arbeite ich in einem Pflegeheim.  In meiner ersten SS habe ich das meinem AG gesagt, sobald ich die Bestätigung vom FA hatte, jetzt warte ich die ersten 12 Wochen ab, auch wenn ich nicht grade behaupten kann, das ich mich fit fühle.  ::)

Ich würde sagen, warte erstmal ab, was dein FA sagt und dann würde ich zum AG gehen und mit offenen Karten spielen.  Krank schreiben wenn eigentlich nichts ist, finde ich persönlich unfair   :-\
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

Chaotin

Hallo,

also ich würde an deiner stelle auch erst einmal den FA- Termin abwarten und mit ihm gemeinsam beratschlagen, wie es für dich und deinem Baby am Besten ist, weiterzuverfahren.
Also ich habe in der 5. SSW ein BV ausgestellt bekommen, aufgrund der giftigen Stoffe, die ich täglich einatmen müsste und verarbeiten müsste. Mein Chef konnte mich nicht wirklich anderweitig einsetzen.
Vielleicht ist es sogar so, dass du eben anderweitig eingesetzt werden kannst, dass du dann keine Nachtschichten mehr machen kannst und darfst, und auch Sonntags nicht mehr arbeiten darfst, wird deinem AG schon bekannt sein, so dass du dir da wohl keine Gedanken dürber machen musst.
Krankschreiben fände ich unfair anderen gegenüber, zumal es dir ja gutgeht. Am besten fährt man, indem man mit offenen Karten spielt und dem AG sagt, was Sache ist ( auch wenn es noch so früh ist ). bis zur 12. ssw würde ich persönlich nicht warten.

LG Deniz

xsunny1979


hi

ich arbeite auch im ambulanten Dienst. In meiner ersten ss habe ich bis 9 Wochen vor ET gearbeitet. Allerdings nicht alleine. Ich mußte eine Schülerin mitnehmen, die mich unterstützt hat. Alleine durfte ich ab einer besimmten Zeit auch nicht mehr Autofahren, falls was passiert unterwegs. Und ich durfte laut Gesetz eigentlich auch nicht mehr länger als 20 Uhr und auch nicht an Sonn-und Feiertagen arbeiten und mehr als die normalen 8 Stunden war auch nicht drin. Ich habe mir über meinen Chef eine Ausnahmegenehmigung geholt und durfte dann normal weiter arbeiten, allerdings hat mit der Schülerin.
In der ss mit Cedric hatte ich von Anfang an ein BV, weil ich nur 3 Monate vorher eine FG hatte und wir kein Risiko eingehen wollten. Und jetzt in der ss bin ich noch in Elternzeit.

Ich würde dir dazu raten den ersten Termin beim FA abzuwarten. Wenn da alles ok ist, geh zu deinem Chef und spiel mit offenen Karten. Es gab für mich z.B. nie die Alternative den Arbeitsplatz zu wechseln. Wir haben Bürokräfte und was soll ich da wo ich eh keine Ahnung von habe groß machen? Dein Chef wird mit dir zusammen schauen wie es weiter geht. Sicher hoffe ich für dich, da du eine angenehme ss erleben darfst. Aber es kann halt auch immer mal was sein, daß es dir echt deckig geht. Ich denke da alleine schon an die ersten Wochen mit der Übelkeit und den Kreislaufproblemen die dich erwischen und lahmlegen können. Da finde ich es nur fair, wenn dein Chef bescheid weiß und weiß worauf er sich einläßt bzw. nachvollziehen kann, wenn du mal spontan anrufst und dich vertreten lassen mußt. Ich fand es für mich persönlich auch nicht schlimm, daß meine Kollegen eigentlich auch von Anfang an wußten, daß ich ss bin. Auch die konnten sich so drau einstellen und wußten damit umzugehen, wenn mal jemand spontan für mich einspringen mußte. Sicher kann immer was passieren. Aber wenn wirklich was schief geht, dann werden deine Kollegen das auch mitbekommen.
Das BV habe ich damals übrigens von unserem Betriebsarzt ausgestellt bekommen. Wir hatten einen gemeinsamen Termin mit meinem Chef und haben gemeinsam einen Fragebogen dazu ausgefüllt, was ich noch kann, darf und wo mein Tätgkeitsbereich liegt. Am ende kam halt dabei raus, daß ich ohne große Einschränkung und Veränderung nicht weiter in meinem Bereich eingesetzt werden kann und ich habe ein schriftliches BV bekommen.

Schau einfach, daß du deinen ersten Termin hinter dich bringst und dann offen und ehrlich mit deinem Chef sprichst und mit ihm vielleicht auch über deine Ängst und Sorgen redest. Er ist am ende der jenige, der die Arbeitspläne macht und so dann auch mit die Verantwortung hat für seine Mitarbeiter. Aber er kann dich nur unterstützen wenn er weiß was los ist.




Peppeline

In der Pflege darf man aber als Schwangere auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten  ;)
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

tinka24

Herzlichen Glückwunsch!

ich würde auch erstmal zum FA gehen und die SS bestätigen lassen. und dann würde ich es dem Arbeitgeber mitteilen!

Ich habe es auch so gemacht in der 5 SSW. hatte Blutungen und bin deswegen zum FA, die mich gleich krank geschrieben hatte (wegen der Blutungen). Ich hätte meinen Arbeitgeber nichts sagen müssen, auch nicht warum ich krank bin, aber ich hab gleich mit offenen Karten gespielt. zum einen natürlich um mein Kind zu schützen (arbeite im KH aber im technischen bereich) und zum anderen weil mein arbeitgeber so gleich weis was sache ist und sich frühzeitig um einen vertretung für mich kümmern kann (das ist bei mir nicht so einfach gewesen).
Nach der Krankschreibung war ich wieder arbeiten, aber halt nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes. Hätte ich es meinem Arbeitgeber nicht gesagt, hätte ich mein Kind durch meine Arbeit gefährdet.
Jetzt hab ich ein BV, das hat aber nix mit der Arbeit zu tun.

Ich kann dir nur raten es deinem Arbeitgeber zu sagen. Für dein Kind und weil es einfach nur fair ist. Dann und nur dann kann er dir arbeiten zuteilen die laut Mutterschutzgesetz okay sind.

Wenn man einen zum beispiel bürojob hat und alles in ordnung ist, dann kann man freilich bis zur 12 Woche warten. ich kann das verstehen, dass man angst hat es vorher zu sagen. bei mir war es dann auch so, dass ich es allen gesagt habe, weil es eh aufgefallen wäre und ich lieber wollte das es alle (vorallem meine Familie) von mir erfahren und nicht von dritten.

Alles gute für deine Schwangerschaft! Schließ dich doch dem aktuellen MT an!

LG Tinka


TinaundCJ

Zitat von: Peppelchen am 07. Dezember 2009, 14:19:19
In der Pflege darf man aber als Schwangere auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten  ;)


Nö,im ambulanten Pflegedienst nicht,nur im Stationären  ;)



Ich arbeite auch in einem ambulanten PD.


Erste SS:


Nachdem offiziell (schriftlich) war,dass ich ss bin durfte ich keine Behandlungspflege machen und schwer heben....

Hab da bis zur 18 SSW gearbeitet und hab dann ein beschäftigungsverbot aufgrund Vorwehen etc bekommen.



2. SS:



Hab,nachdem es offiziell war direkt ein BV bekommen.



Kommt alles immer auf den Arbeitgeber an.

Du kannst ja immer noch normale "leichte" Arbeiten verrichten.

Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


xsunny1979


Danke Tina, genau siehts aus. In der ambulanten Pflege ist die Arbeit an Sonn-und Feiertagen laut MuSchG verboten, außerdem generell Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Im Heim bzw. Stationär sieht das anders aus. Da darf auch keine Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr geleistet werden, ausnahme sind die ersten 4 Monate. Da darf man auch noch bis 22 Uhr arbeiten. Sonn-und Feiertagsarbeit ist nur dann erlaubt, wenn man dafür in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

Weitere Infos dazu findet ihr hier

http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
und hier
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html#Merkblaetter





Peppeline

Ok, ich nehme alles zurück, habe mir die Bestimmungen durchgelesen (danke  xsunny) und gleich abgespeichert. Es gibt tasächlich Unterschiede zwischen ambulante Pflege, Pflegeheim und KH  :o

Trotzdem finde ich Krankschreibung, solange nichts ist, immer noch unfair, wenn du aber zum Beispiel extreme Übelkeit bekommst und dich deswegen krankschreiben lässt, ist es wiederum für mich vertretbar. Dann würde  ich auch noch nichts dem Ag erzählen.

Also, erstmal den Termin beim FA abwarten und dann überlegen, wie du weiter vorgehst.   :)
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012