Und noch mal Frage zur Arbeit: 400€-Job

Begonnen von Sweety, 20. März 2009, 13:42:28

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Sweety

Hallo Ihr,

ich hab auch mal eine Frage zur Arbeitswelt.
Ich arbeite in einem 400€-Job und mache da harte körperliche Arbeit. Mein FA hat mir schon ganz klar gesagt, daß ich sofort aufhören muß, das zu machen, was ich da üblicherweise mache, nämlich schwere Maschinenteile per Hand bewegen.

Zwar gibt es in unserem Betrieb auch leichte Arbeit, aber sicherlich nicht für mich, da ich extra wegen der schweren Teile da bin und bei der Kündigungswelle wegen Wirtschaftskrise auch nur deshalb meinen Job behalten habe.

Im Moment bin ich 4 Wochen daheim und bummle Überstunden ab.

Jetzt meine Frage: Als 400€-Jobber steht mir nach der Geburt ja eigentlich mehr an Elterngeld zu, als die 300€ Mindestsatz, wenn ich die Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate vor der Geburt vorlege.

Ich werde aber in der Arbeit nach Stunden bezahlt. Das heißt, wenn meine Überstunden abgebummelt sind und ich nicht mehr arbeiten gehen kann, dann muß mir meine Chefin, da sie mich ja nicht kündigen kann, die Stelle freihalten erstmal.
Aber einen Verdienst hab ich dann nicht mehr.
Wie wirkt sich das denn aus auf das Elterngeld???

Hat da jemand Erfahrung?

katjuscha

wenn du ein beschäftigungsverbot bekommst, dann muss sie dir deinen durchschnittlichen verdienst weiterzahlen normalerweise (also die stunden die du so im schnitt am tag gearbeitet hast) oder deine chefin muss dafür sorgen, dass du leichte aufgaben bekommst, denn wenn du schwanger bist, darfst du nicht gekündigt werden und sie müssen dir einen passenden arbeitsplatz geben und wnen das net geht, gibts eben nen BV.... so hab ich das zumindest verstanden


BeTi

Hallo,

ich glaube nicht, dass dir mehr zusteht als der Mindestsatz von 300 €. Denn den Mindestsatz gibt es ja unter anderem auch deswegen, weil du sonst bei der Berechnung 67 % von deinem Gehalt weniger bekommen würdest als 300,- €.
Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.

Ansonsten stimme ich Katjuscha zu.



Sweety

Nee, da liegst du wirklich falsch.

Bei Geringverdienern wird von einer 1000€-Grenze nach unten gerechnet. Pro 20€ weniger als 1000€ Monatsverdienst gibt's soundsoviel Prozent auf die 300€ Mindestsatz drauf.

Bei 400€ Verdienst wären das 388€ Elterngeld.
Hab ich auch erst vor kurzem erfahren. Und ganz ehrlich - haben oder nichthaben...!
Ich will nicht geldgeil erscheinen, aber ich habe 3 sehr viel jüngere Geschwister und weiß, daß man echt jeden Cent braucht, auch wenn man ein stabiles und ausreichendes Familieneinkommen hat.

Ich hoffe, ihr versteht das nicht falsch.
Mir geht's ja auch um die Frage, ob ich  in den letzten Schwangerschaftsmonaten noch ein Einkommen habe, denn es gibt zwar leichtere Tätigkeiten als meine Stammtätigkeit in der Firma, aber körperlich schwer sind sie alle und da ich schonmal ein Kind verloren habe, sieht's mau aus.

Na, mal schauen, wie das wird.

Da meine Chefin momentan auch am Rande des Bankrottes dahinsegelt, wird das echt schwer, mit einer Lohnfortzahlung. Da kann ich sicherlich nur was ausrichten, wenn ich mir hieb- und stichfesten anwaltlichen Rat hole.

Trotzdem danke für eure Antworten. Daß sie mir meinen durchschnittlichen Verdienst weiterzahlen muß, wußte ich z.B. noch nicht.

katjuscha

dies gilt aber nur wenn du ein beschäftigungsverbot (schriftlich) von deinem Frauenarzt bekommst... außerdem ist es so, wenn dein einkommen geschmälert wird, weil du auf grund der schwangerschaft nicht arbeiten kannst, wird der erfassungszeitraum für das elterngeld weiter nach vorne gelegt... also in die zeit vor die schmälerung


Sweety

Ahaaaaaaaaaaa, jetzt bin ich schlauer. Danke Katjuscha, das mit der Vorverlegung wußte ich nicht.
Dann muß ich mir also keine so großen Sorgen machen.

Das Beschäftigungsverbot kriege ich auf jeden Fall, mein FA hat das von sich aus angesprochen, weil es eben zu gefährlich ist, selbst die leichteren Teile mit der Hand zu wuppen. Die sind pro Teil immer noch ein paar Kilo schwer. Sitzarbeiten gibt es bei uns nicht.
Ist eigentlich eine klassische Männerarbeit, aber als meine Chefin die Firma gegründet hat, wollte sie es allen zeigen und hat aus Prinzip nur Frauen eingestellt, bis auf ein paar "Quotenmänner", die sie wegen der Gleichstellungsgesetze an Bord holen mußte  ;D
Ich schätze mal, mit meiner Chefin muß ich dann irgendwie ein Gespräch so von Frau zu Frau führen, um eine Lösung zu finden, denn die Firma steht wegen der Krise wirklich kurz vor der Pleite und Geld für jemanden zu bezahlen, der arbeitsmäßig ausfällt, könnte den Ausschlag geben, auch wenn's "nur" 400 Eus sind.

Damit wäre ja auch niemandem geholfen.

susi77

Hallo

Wenn du ins BV zahlt die KK dein Gehalt, und zwar dein Durchschnittslohn der letzten Monate.

Ich hatte in der Familienzentrale angerufen und die meineten das durch die SS keine Nachteile entstehen dürfen. Wie es natürlich mit eine Insolvenz aus sieht kann ich dir nicht sagen.

Es gibt aber auch bei dir eine FZ die dir helfen kann, Auskünfte sind kostenfrei.

LG Susi