Elterngeld,Wichtig... Mutterschutzgeld

Begonnen von sandi76, 20. April 2009, 11:10:12

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sandi76

hallo,
ich habe eben mit meiner KK geredet und sie mfragte, ob ich denn Anspruch auf Elterngeld hätte.Ich sagte zu ihr, naja, jeder bekommt doch wenigstens den Mindestsatz.
Da meinte die Dame....NEIN, so wäre es nicht man müßte schon bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen.Stimmt das?

Meine Info ist, das es jeder bekommt, wenigstens die 300€.

HILFE

LG Sandra



TinaundCJ

Also die 300€ wirst Du auf alle Fälle bekommen  ;)
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Drops

Vielleicht hat die gute Frau das mit Mutterschaftsgeld verwechselt?
Elterngeld bekommt jeder.


*02/08
*02/16

sandi76

oh danke ihr lieben .Ich bin hier völlig durcheinander.Ich verstehe es alles nicht.Habe es eben schon in der Arbeitsamt beitrag geschrieben.



Drops

Ruf doch einfach nochmal an und frag nach einer anderen Mitarbeiterin.

Wobei ich mich grade frage warum du da bei der KK nachfragst. Die zahlt das Elterngeld ja nicht.
Schau mal hier: Klick und ruf da dann bei der entsprechenden Stelle an und frag nochmal nach.


*02/08
*02/16

sandi76

Ich habe deshalb nicht bei der KK angerufen, das war nur beiläufig!!!!

Ich hatte wegen meiner krankenversicherung angerufen!



Sweetkofski

die einzigen Kriterien für die 300€:

es muss dein Kind sein bzw. adoptiert oder Langzeitpflege ...  :D und es muss in deinem Haushalt wohnen... und den Wohnsitz muss in D sein

:D


Leider ein 2tes * 11/2010 -    7/8 SSW ... so klein und doch schon so geliebt!
Und in Gedanken bei dem heißgeliebten Opa meiner Maus  *12.2010* .... so plötzlich und unerwartet


sandi76

Ok, die Auflagen wären dann erfüllt. :D



jaceny

Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bekommt man nur wenn man gearbeitet hat, oder ALG 1 bezieht. Bei AlG 2 (Hartz VI) bekommt man dies nicht.

Das Erziehungsgeld (Mindestsatz 300Euro) erhält man auch wenn man ALG 2 oder ALG 1 davor bezogen hat :) +Kindergeld.
Wenn man gearbeitet hat, wird es aus den letzten 10 Monaten berufstätigkeit gerechnet (Durchschnittsverdienst) usw :)

Also keine Sorge ich glaub die gute Frau hat da was gewaltig verwechselt :) Hab meine KK vor 4 Wochen oder so mal angerufen!
*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*

sandi76

Aber man bezieht ja nur ALG 1 bis zu Mutterschutz, denn ab da steht man ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Mit dem Elterngeld ist mir soweit jetzt auch klar, denke ich, nu meinte meine Kasse, sie würden mir nur Mutterschaftgeld zahlen, wenn ich Geld beziehen würde.....hahaha, denn ich bekomm ja nur welches bis zum Mutterschutz.Sehr witzig.