Wie lange nicht mehr arbeiten

Begonnen von Lena 80, 03. Februar 2009, 11:27:10

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lena 80

Hallo zusammen,

wenn man noch nicht genau weiss, wie lange man zu Hause bleiben möchte. (ob ein / zwei / drei Jahre)
Sagt man dem Arbeitgeber zwei Jahre, könnte man dann auch schon eher wieder kommen oder muss man dann zwei Jahre zu Hause bleiben?


LG
Lena

pebbles

Du kannst deine Elternzeit nach Absprache mit deinem AG verlängern aber nicht verkürzen! Denn normalerweise wird ja für dich eine Vetretung eingestellt und die kann ja nicht kurzfristig gekündigt werden.



Fannilein

In unserer Firma kann man wieder früher anfangen, ich denke, das ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.

Ich würde das ganz einfach mit deinem Ag klären und einfach mal nachfragen.


@Pebbles
Vertretungen können sehr wohl kurzfristig gekündigt werden, denn der Ag kann dich zu jedem Monatende kündigen.
Und wenn sie zb. im März sagen würde, das sie ab Mai wieder arbeiten will/muss, dann muss die Vertretung zum 1. Mai gekündigt werden, was in dem Fall leider rechtens ist, denn der Arbeitnehmer wird ja nur zum Zwecke der Vertretung eingestellt.



Susann

Ich stehe gerade vor dem gleichen Problem und überlege was ich machen soll.
Es ist beide super blöd, weil man auf den AG angewiesen ist.

Also ich bin mir nicht 100% sicher, dass das passt. Aber fix ist, man kann nur das dritte Jahr verlängern, wenn man vorher 2 jahre angemeldet hat. Will man dann vorher wieder arbeiten gehen, ist man auf den guten Willen des Chefs angewiesen. Sagt der ich habe keinen Platz, kann man nicht kommen.
Und soweit ich es weiß, kann man nach 1 Jahr auch eben auch nur mit Einverständnis des Chefs verlängern bzw. gar nicht, da bin ich jetzt eben nicht sicher.

~Steffi~

Du hast in bestimmten Fällen sogar ein Anrecht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Wenn z.B. die Firma in der du arbeitest mehr als 15 Mitarbeiter hat, dann hast du Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.

Wenn du jetzt also zwei Jahre Elternzeit genommen hast und nach einem Jahr feststellst, dass du wieder arbeiten möchtest, dann kannst du bei deinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit beantragen. Du darfst allerdings in der Elternzeit höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, und es müssen mindestens 15 Stunden sein. Bei weniger muss der AG zustimmen.

Hier mal ein Link dazu:
http://www.123recht.net/article.asp?a=22259&ccheck=1

VG
Steffi


Susann

Hmm das verstehe ich jetzt nicht.
In dem Heft vom Arbeitsamt steht das nicht oder ih bin blind.  :o

~Steffi~

Was genau meinst du? Das mit dem Teilzeitanspruch in der Elternzeit?

Sonst gibt es auch noch eine Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Bundesministerium, in der steht das auch noch mal:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-Vorlese.PDF,property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf

Auf Seite 29 steht was zum Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Oder meintest du was anderes?