Fragen zum BV

Begonnen von dine080, 05. Juli 2012, 19:57:25

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dine080

Hallo ich wollte mal nachfragen ob ihr erfahrungen mit Überstunden und dem Urlaub habt der ja jetzt weg fällt??








Pico

Was genau meinst du... also ich bin ins BV und hatte noch Resturlaub aus 2009 und dann noch mein ganzen Urlaub aus 2010 das sind bei mir also 29Tage und das muss ich nun gleich nehmen sobald meine Elternzeit um ist...

Meintest du das?

Smally

Urlaub wie Pico schon beschrieben hat und Ü-Stunden wurden mir ausgezahlt damit ich wieder auf 0 bin  ;)


dine080

ok dann muss ich noch mal nachfragen wegen der überstunden, sind so gute 50

und der urlaub wird dann also mit genommen?







Pico

Ja genau Urlaub wird mit genommen und Überstunden wurden mir auch ausbezahlt...


Knopfauge

Und hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht, wie das Gehalt berechnet wird? Man bekommt ja das Netto weiterhin, richtig? Und wenn man vorher Zuschläge bekommen hat durch WE- und Schichtdienst, wie wird das weiterhin berechnet? Im Netz findet man soviel, aber vieles widerspricht sich da auch.

Pico

Ich habe mein Netto gehalt bekommen ohne Schichtzulage oder ITS zulage...

Gurke

also ich krieg auch ohne schichtzulagen!bekomme zwar jetz noch mein urlaubsgeld,aber nur weil mein urlaub vor dem bv lag.

nadyxy

Hallo
also bei einem BV bekommst du dein vertragliches Gehalt weiter (nur ohne eben die Zulagen durch Schicht und Wochenendarbeit). Dein AG bekommt dieses von der Kasse wieder erstattet.
Dein Urlaub belibt unberührt auch während der Elternzeit. Der nichtgenommene Urlaub darf nicht verfallen!!! So ist es auch mit Überstunden. Mitnehmen oder auszahlen lassen. Das ist dein Recht.

Wenn du zB Urlaub beantragt hattest welches in BV oder Elternzeit fällt, so wird dieser ja nicht genommen und wie bei einer Krankmeldung gutgeschrieben.
Du hast anrecht auf deinen Jahresurlaub auch wenn du ein BV hast. Einzig der Anspruch wird gekürzt für VOLLE Monate der GENOMMENEN Elternzeit.
Bspw. du 25 Tage Urlaub im jahr. Oktober bekommst du dein Kind. Elternzeit beginnt im Dezember. Somit hast du Anspruch auf deinen vollen Urlaub für dieses Jahr. Erst ab Januar wird dein Urlaubsanspruch gekürzt. Das heißt nur der Urlaub vor der Elternzeit kann ausbezahlt werden oder mitgenommen bis nach der Elternzeit :)

So ich hoffe ich konnte etwas helfen ^^ und es war verständlich.