Nach Elterngeld-Urteil -Wechselt ihr nun die Steuerklassen?

Begonnen von Erdbeerelse, 03. Februar 2009, 10:49:33

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Erdbeerelse

Hallo ihr lieben,
sicherlich habt ihr das Urteil in der Elterngeld Frage ob der Steuerwechsel VOR der Geburt zur Erhöhung des Elterngeldes rechtsmäßig ist oder nicht mitbekommen.

http://www.swr.de/ratgeber/familie/elterngeld/-/id=1778/nid=1778/did=1218588/mpdid=2041658/11lycvr/index.html

Mein Mann und ich waren nämlich gestern beim Steuerberater und haben uns überlegt zum 1.3. von 4/4 in 3(ich)/5(mein Mann) zu wechseln. Das würde und monatlich dann erstmal ca 70 EUr 'kosten' aber die bekommen wir dann bei der nächsten Steuererklärung zurück und das Elterngeld würde dadurch bei mir 12 Monate lang netto rund 150 EUR höher sein!

Wie schaut es bei euch aus, wechselt ihr?

LG, Else

pebbles

Da ich ja nun selststänid bin, ist das dieses mal egal. Aber bei Sophie haben wir gewechselt und es hat was gebracht.



Erdbeerelse

Oh stimmt, du kamst ja schonmal in den Genuss des neuen Elterngeldes :D Romy kam damals leider ein paar Monate zu früh. Das hätte sich richtig gelohnt :P

samti

wie ist das dann NACH elterngeldbezug bei der steuererklärung? muss man da dann mit ner riesen-nachzahlung rechnen? bei nils hatten wir nicht gewechselt und mussten auch nichts nachzahlen.

lg
samti



pebbles

Das hat sich mit der Steuer ziemlich ausgeglichen. Was du an weniger Steuern zahlst, zahlt dein Mann i.d.R. mehr. Aber du zahlst ja nicht insgesamt mehr STeuern, ist halt nur anders verteilt. Nur das dein netto als Mutter höher ist und somit eben dein Elterngeld.



BeTi

Hallo Else,

es ist doch aber so, dass die Steuerklasse nur einmal im Jahr gewechselt werden kann, oder? Was macht ihr denn dann wenn der Krümel da ist?
Kommt ihr dann mit dem Gehalt deines Mannes hin?

LG
Peggy



pebbles

stimmt. Bei Sophie hatte es damals so gepasst, das wir im November gewechslet hatte und dann erst wieder im neuen Jahr, nach Sophies Geburt



Leaila + Niko

es ist so, dass man einmal im jahr ohne irgendwelche gruende/umstaende wechseln kann.

Nach einer Geburt (und mit der Elterzeit) aendert sich aber die Lebenssituation und dann ist das Ruecktausch wieder moeglich  ;)

Haben wir so 2007 gemacht. Januar gewechselt und nach der Geburt im Juni wieder zuueck



Erdbeerelse

*leaila zustimm*

@big
Man darf auch mehrmals imJahr wechseln, bei triftigen Gründen. Die sind zb bei Heirat, Geburt eines Kindes etc. Haben extra nachgefragt ;)

Dalmimaus

@Else:
bin noch neu in diesem "Geschäft":
Also jetzt wechsel ihr in: 3(du) und 5(dein Mann) um höheres Elterngeld zu beziehen und irgedwann tauscht ihr?
Hab ich es verstanden?



Erdbeerelse

Ja hast du ;)
Für das Elterngeld wird dein Durchchschnittsverdienst der letzten 12 Monate (bis nach dem Mutterschutz)  genommen und davon bekommst du 67%. Wenn du nun die Steuerklasse so wechselst, dass dein netto höher ist, erhöt sich dadurch natürlich auch dein Elterngeld :)
sobald du dann Elterngeld beziehst, wechselt ihr in 3(dein mann) und 5 (du). Denn dann hast du ja keinen Verdienst mehr.

pebbles

@Else: wenn ich mich richtig erinnere, werden die 12 Monate VOR dem Mutterschutz berechnet.- Sobald du einen cent Muterschutzgeld erhalten hast, wird dieser Monat nicht mehr berechnet.



Erdbeerelse

@pebbles
Echt? Okay dann hab ich das verwechselt, kann sein. Dannwird zurBerechnung nur die Zeit VOR dem MuSch genommen und ausgezahlt wird dann NACH muSch ja? Hm, inMutterschutz ist man ja dann schon -in meinen fall- ab Juli. Dann würde sich der Wechsel ja kaum noch lohnen... ???