Arbeitsamt

Begonnen von BigFamily84, 15. April 2009, 10:53:40

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

BigFamily84

Von der Betreuung her wird es sicher gehen, mal sehen wie ich es so schaffe mit Kind und schwanger... Aber ich denke ich könnte das ja jederzeit ändern lassen, weiss ja das das Geld dann weniger wird...

Ayleen Joyce 22.06.2007
Lea Joleen 10.12.2009
Luna Marie 15.09.2012

dochschwanger

Zitat von: katjuscha am 15. April 2009, 13:40:31
@dochschwanger deswegen war es ja auch in anführungszeichen das mit dem erschleichen... denn die leistung steht einem zu, man steht dem markt theoretisch zur verfügung, die praxis sieht häufig anders aus ... also das man eben nicht mehr genommen wird, vor allem wenn man schon den bauch sieht ^^.... leistung erschleichen heißt bei mir, ich melde mich mal an, obwohl ich gar nicht alles arbeiten will... und das ist hier zum teil gegeben, aber eben auch durch eine besondere situation gerechtfertigt.... ich denke nikky hat das schon verstanden, dass ich weder sie noch andere damit angreifen wollte...


Eben, das meinte ich ja: Theorie und Praxis sind recht unterschiedliche Dinge. Es ist eine Sache, ob man dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung steht, und ne andere Sache, ob man auch wirklich vermittelbar ist.

Ansonsten fürchte ich, dass ich nicht die Sichtweise teilen kann "besondere Situation". Auch ist es für mich pups-egal, wie lang schon jemand eingezahlt hat. Wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat man eben keinen Anspruch.

Entweder einem stehen rechtlich die Leistungen zu, oder eben nicht. Fertig. Aber gut, diese Sicht ist logischerweise beruflich bei mir bedingt. Wäre ja auch schlimm wenn nicht, so nach dem Motto: die Situation kann ich verstehen, also zahle ich die Leistungen aus. Ne andere Situation kann ich nicht verstehen, also gibt es keine Leistungen.  ;)

Kann ja so nicht sein.....  ;)






<



katjuscha

@dochschwanger naja wenn man theoretisch dem markt zur verfügung steht und anspruch hat ist man doch rechtlich dazu berechtigt die leistung zu bekommen, ob man praktisch auch mitarbeitet oder eben einstellungen verhindert ist das doch was anderes... ist hier aber nicht thema... *g* arbeitsamt, leistungen und arbeitsvermittlung ist bei mir nen ganz sensibles thema... sowohl in die eine als auch in die andere richtung...

und eine schwangerschaft ist eine besondere situation, weil man selbst zwar mitarbeiten kann, aber eben die arbeitgeber oft nicht so mitspielen oder wer stellt ne frau im 6. monat ein für die paar wochen die noch bis zum mutterschutz bleiben?


dochschwanger

#28
Wie du schon sagst, es ist ein sensibles Thema bei dem man vor allem wirklich sehr unterschiedlicher Meinung sein kann. Ich hab es gelernt meine persönliche Meinung zu unterdrücken und alles nur rein rechtlich zu sehen.

Beispiel: persönlich kann ich der Ansicht sein, dass jemand überhaupt keinen Bock hat zu arbeiten. Rechtlich hat diese Meinung bei ner Entscheidung nichts zu suchen. Wenn die Voraussetzungen für ne Leistung vor liegen, dann stehen sie einem zu und sie sind auszuzahlen.

Und klar, wenn man schwanger ist, dann ist es mehr als einfach keine Stelle zu finden.  ;)

Was allerdings eben einfach nur doof ist, wenn die Leute zu einem sagen: arbeiten? Nö, will ich nicht, bin doch schwanger.  ::) ???

Da hab ich mich schon manchmal gefragt: wie blöd kann man eigentlich sein? :o






<



katjuscha

oh ja so leute gibts... die gibts aber auch unschwanger *g* war 2 jahre mit sonem kandidaten zusammen... ich kann nicht arbeiten, ich habs am kreuz/hüfte/schulter/allergie/kopf/magen such dir was aus ^^


dochschwanger

Wem sagste das? Ich hab glaube ich ca. 9 Jahre lang beim Sozialamt/zuletzt Arge gearbeitet. Hab also schon viel gehört.  ;D ;D ;D ;D






<



lucky81

naja, ich werd auch ab 01.07. arbeitslos sein wegen befristung, und dann sind es nur noch 4 wochen bis zum muschu........

ich weiß jetzt gar nicht genau endet dann die zahlung ab dem 1. tag des muschu oder erst nach den 8 wochen nach et?

wenn hier schon mal ne fachfrau ist^^

aber ich hab darum gekämpft ne arbeitsstelle zu bekommen, war letztes jahr wegen unternehmens-insolvenz auch 2 monate arbeitslos, und es war nicht grade ein zuckerschlecken, es ist sehr schwer wirklich eine vernünftige stelle zu bekommen, zumindest waren das meine erfahrungen letztes jahr, und ich hab ca. 300 bewerbungen geschrieben und war auf einigen vorstellungsgesprächen, bei manchen firmen hat halt meine quali nicht gereicht, und bei anderen firmen wollt ich nicht anfangen aus diversen gründen die jetzt zu sehr ins detail gehen würden, und bei anderen firmen sollte es einfach nicht passen und es wurde eine mitbewerberin genommen.......

naja, und durch meine schwangerschaft gab es jetzt natürlich keine möglichkeit auf verlängerung, bzw. wär es eh schwierig gewesen, da der vorstand beschlossen hat solange die firma in der krise hängt jemand neues einzustellen, denn ab 1.7. gehen die firma in kurzarbeit..........

ich find aber auch, dass man nicht jeden fall in dieselbe schublade stecken kann, man muss abwägen..........




ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


Natascha83

Ich muss mich leider auch für 13 Tage arbeitslos melden  :(

Mein Vertrag läuft am 8. Juni aus uns am 21. Juni beginnt der Mutterschutz... Muss mich aber arbeitslos melden, sonst gibts Probleme mit dem Elterngeld und sonst gibts auch kein Mutterschutzgeld....

Elenya

@ lucky: man bekommt solange leistungen solange man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht also bis zu beginn des mutterschutzes, weil danach bist du ja unvermittelbar 6 wochen vor et und 8 wochen nach der entbindung, und du kannst dich erst wieder melden wenn du dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung stehst, also ne betreuung für das kind/die kinder hast



lucky81

axo, weil die dame von der beratungsstelle meinte ja, das ich auch noch im muschi dann alg 1 weiter bekomme.......

aber bin mir da nach wie vor unsicher gewesen

nunja, schade, dann werd ich ab 30.7. echt am existenzminimum leben, aber was solls, ich weiß ja wofür^^


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


Elenya

also meine beraterin hat mir das so gesagt, arbeitslosengeld gibts nur für die die auch zu vermitteln sind

aber es gibt doch 6 wochen vor und 8 wochen nachher von der krankenkasse mutterschaftsgeld (oder wie das heißt) hab allerdings keine ahnung wie hoch das ist, bzw. wonach sich das richtet, sonst ruf doch mal deine kk an



BigFamily84

Also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher gibt es von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld... DAs weiss ich noch von Ayleen
Ayleen Joyce 22.06.2007
Lea Joleen 10.12.2009
Luna Marie 15.09.2012

sandi76

Und wie hoch ist dieses Mutterschaftsgeld?
Und wer sagt der RV das ich 3 jahre in Elternzeit war?

Ich raff es nicht.Mein Vertrag endet am 31.7 und am 4.8 geh ich in Mutterschutz. Bekomm 3 Tage ALG1 aber die Frau bei der KK meinte, ich würde nur Mutterschaftsgeld bekommen, wenn ich Anspruch auf bezüge hätte. Theoretisch hätte ich die ja. Ist mir immer alles zu hoch.
Und nach dem Mutterschutz bin ich auch nicht mehr versichert sondern müßte knapp 14o € bei meiner Kasse zahlen, also wechsel ich denn nach den 8 Wochen in die familienversicherung?

Wer kann es mir erklären?

LG Sandra