Mann Elternzeit!

Begonnen von jaceny, 07. Juli 2013, 20:13:53

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jaceny

Hi

Diesmal sind wir am überlegen, ob mein Mann auch diese 2 Monate in Anspruch nehmen wird/soll.
Nun haben wir von seinem Arbeitskollegen gehört (der aktuell bei Kind Nr 2 das grad bezieht), dass mein Mann diese 2 Monate zu Hause bleiben kann, eben weniger Geld bekommt (glaub irgendwie 67%?! Vom Netto oder Bruttlohn?!) UND nun kommts, er KEINEN Anspruch mehr auf seinen regulären Urlaubsanspruch im Jahr hat!
Sein Cousin ist aktuell auch und er sagt "Stimmt nicht, natürlich hast du prozentual deinen Anspruch auf deinen Urlaub!"

Was stimmt nun?! Bin nun nicht der Goo...Typ der sich da stundenlang im Internet rumliest.
Bin da grad sprachlos ?!

Ansonsten muss ich mal auf die Elterngeldstelle gehen und mich da mal informieren, nur das kann noch dauern bis ich in die Stadt komm ^^ Beschäftigt mich aber grad aktuell,...


Grüße
*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*

sternkrümel

Normal urlaub. wird dann eben nur prozentual abgemindert ca 3-4 tage sind das dann weniger im jahr.
1 ICSI, 3 IUI 09 negativ
Spontan Schwanger :D





Mephistophelessa

Für jeden vollen Kalendermonat wird der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt.

Bsp.: EZ 14.7.-13.9. Kürzung um Anspruch für 1 Monat.
         EZ 1.7.-31.8. Kürzung Anspruch für 2 Monate.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

85Chefin

Kommt glaub ich draug an, wo und wie er Angestellt ist.
Mein Mann hatte 2 Monate Elternzeit beim Ersten.
Das war vom Geld her richtig heavy  :-X Zumahl das Elterngeld für ihn erst 2 Monate später gezahlt wurde und wir somit mehrere Wochen ohne Geld da standen  :P

Aber zum eigentlichen Thema: Bei uns war es so das das 13.te Gehalt wegviel und der Urlaub. Was da aber nichts ausmachte da er noch so viele Überstunden hatte die ihm dann zustanden. So war dann trotzdem noch mal 3 Wochen "Urlaub" übrig  S:D ;D

Nala

#4
Weshalb sollte denn der Urlaubsanspruch wegfallen?

Klar, anteilig ja - aber doch nicht komplett!

Genauso Sonderzahlungen (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld). Ich hab' jetzt nicht nachgelesen, aber vorstellen kann ich mir das beim besten Willen nicht.
Ich denke, manche AG nutzen die Unwissenheit des AN aus und versuchen so, die EZ wieder "auszugleichen". >:(

Jaceny EG sind 65 % vom NETTOlohn - egal, ob Mann oder Frau EG bekommt.

Hab' ich auf die Schnelle jetzt gefunden:
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/bag-urlaub-kann-wegen-elternzeit-gekuerzt-werden_218_78150.html

Sonderzahlung: Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Entscheidend ist, ob die Zahlung
für die erbrachte Arbeitsleistung geleistet wird, oder aber auf Grund Betriebstreue erfolgt.
Würde ich bei der EG stelle einfach mal prüfen lassen.