Beschäftigungsverbot bei vorzeitigen Wehen wg Stress? NEUES 20.09.!

Begonnen von Hexenmama, 08. September 2011, 12:18:08

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Hexenmama

Ja, theoretisch kann das laut Mutterschutzgesetz wohl jeder niederelassenee Arzt machen. Wegen Rückenschmerzen z. B. auch ein Orthopäde.

Ja, Hobby werd ich schon finden, hoffe ich. Hatte auch schon an Nähen gedacht, aber mir fehlt noch eine passende Nähmaschine. Und ich mag auch keine Unsummen ausgeben, wenns doch nichts für mich ist. :-P

sydney77

hihi, ja genau aus dem Grund ist das auch nicht grad mein Hobby. Aber kleine Stofftierchen kann man auch mit der Hand nähen..ansonsten kannste ja auch mit Stricken oder Häkeln anfangen ;D ;D ;D

So bevor ich mich total unbeliebt mache lass ich die schlauen Vorschläge mal lieber.
Ben (*2.2.12) und Leo (*6.6.15) werden große Brüder


simoneb1982

Hi!
Mein HA durfte mir kein BV ausstellen, da Schwangerschaft nicht sein Fachbereich ist.
Er hatte aber für den FA schriftlich was mitgegeben das er für einen BV dafür spricht und paar Untersuchungsergebnisse mitgegeben.

Old_Giraffe

ich finde das eine sehr gute entscheidung.

ich hatte eine frühgeburt (26.woche) ohne großartige anzeichen vorher und hab mich gerade gewundert, dass anhaltende wehen kein grund für ein beschäftigungsverbot sein sollen. ok, natürlich nicht von einen tag auf den anderen, aber wenn die wehen gar nicht mehr aufhören, dann sollte das selbstverständlich sein. damit ist wirklich nicht zu spaßen.

alles gute dir!

Sweetkofski

Die Situation erinnert mich an meine 1. SS.

Ich hatte auch vorzeitige Wehen... allerdings wollte und konnte ich noch eingeschränkt arbeiten.
Mein FA hat mir somit ein eingeschränktes BV erteilt --- 10 Stunden die Woche statt 40.

Allerdings war er sich nicht sicher, ob Krankschreibung oder BV richtig ist und hat sich daher beim zuständiges Amt für Arbeitsschutz im Ministerium erkundigt (dort sind übrigens Ärzte für Arbeitsschutz ansässig, die man auch kontaktieren kann, falls sich die FA unsicher ist etc. ... )


Die Aussage dort war ganz eindeutig:
Vorzeitige Wehen sind ein Grund für ein Beschäftigungsverbot, sofern die Arbeit die Wehentätigkeit verstärkt... der Arzt im Ministerium ging sogar soweit von Missbrauch von Krankschreibung zu sprechen.

Er sagte, das Gesetz sei eindeutig: wenn die Arbeit sich nachteilig auf die SS auswirkt, so dass man deshalb nicht mehr arbeiten gehen kann, dann IMMER BV.

Geht halt auch zeitlich befristet.

Dabei sei es wohl unerheblich, ob die Beschwerden auch ohne Arbeit auch noch in geringerem Maße da sind....
Die Frage sei nur: wirkt sich die Arbeit selbst nachteilig aus?





Leider ein 2tes * 11/2010 -    7/8 SSW ... so klein und doch schon so geliebt!
Und in Gedanken bei dem heißgeliebten Opa meiner Maus  *12.2010* .... so plötzlich und unerwartet


Hexenmama

Zitat von: Sweetkofski am 24. September 2011, 17:08:11
Die Situation erinnert mich an meine 1. SS.

Ich hatte auch vorzeitige Wehen... allerdings wollte und konnte ich noch eingeschränkt arbeiten.
Mein FA hat mir somit ein eingeschränktes BV erteilt --- 10 Stunden die Woche statt 40.

Allerdings war er sich nicht sicher, ob Krankschreibung oder BV richtig ist und hat sich daher beim zuständiges Amt für Arbeitsschutz im Ministerium erkundigt (dort sind übrigens Ärzte für Arbeitsschutz ansässig, die man auch kontaktieren kann, falls sich die FA unsicher ist etc. ... )


Die Aussage dort war ganz eindeutig:
Vorzeitige Wehen sind ein Grund für ein Beschäftigungsverbot, sofern die Arbeit die Wehentätigkeit verstärkt... der Arzt im Ministerium ging sogar soweit von Missbrauch von Krankschreibung zu sprechen.

Er sagte, das Gesetz sei eindeutig: wenn die Arbeit sich nachteilig auf die SS auswirkt, so dass man deshalb nicht mehr arbeiten gehen kann, dann IMMER BV.

Geht halt auch zeitlich befristet.

Dabei sei es wohl unerheblich, ob die Beschwerden auch ohne Arbeit auch noch in geringerem Maße da sind....
Die Frage sei nur: wirkt sich die Arbeit selbst nachteilig aus?

Sweet, ich danke dir! Dann hat meine Hausärztin ja alles richtig gemacht und mit meiner FÄ brauch ich nun ja nicht mehr rumdiskutieren! ;)

Sweetkofski

@ Hexenmama: ja, das stimmt.  :-* Und es ist auch korrekt, dass JEDER niedergelassene Arzt (und kein Arzt im KKH) ein BV aussprechen kann.

Dir alles Gute!


Die Unterscheidung, ob BV oder Krankschreibung ist wohl ganz einfach sagte der Arzt damals:

Eine Krankschreibung gibt es, wenn eine KRANKHEIT und nicht die Schwangerschaft der Auslöser ist.


Sprich: Konnte man unabhängig von der SS nicht arbeiten gehen, also wäre auch ohne schwanger zu sein arbeitsunfähig, dann gibts ne Krankschreibung.

Beispiel:

Frau hat Fieber. -> Frau kann nicht zur Arbeit, egal ob schwanger oder nicht = Krankschreibung.

oder

Frau hat MDV -> auch ohne Schwangerschaft kann Frau nicht arbeiten und es ist nicht die Arbeit, die sich nachteilig auswirkt, sondern natürlich der Virus = Krankschreibung.

oder andersrum

Arbeit führt bei Frau zu Wehen = BV  :)


Leider ein 2tes * 11/2010 -    7/8 SSW ... so klein und doch schon so geliebt!
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Babykrümel2012

Hallo,
wollte mal wissen, was es eigentlich für Gründe/ Beschwerden sein könnten, dass der FA ein Beschäftigungsverbot ausspricht?
lg Babykrümel