elterngeld

Begonnen von ♥Der♥Juli♥Clan♥, 19. Januar 2009, 20:31:08

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♥Der♥Juli♥Clan♥

hallöle,

hab nur eine kurze frage, muss ich eltergeld 67% vom brutto- oder nettolohn errechnen? da ich jetzt nur noch so wenig netto bekomme, wegen steuerkalsse 5 bleibt da wohl nicht mehr viel, wenns vom nettolohn ausgeht und dann wollte ich das ganze noch auf 2 jahre verteilen, dann bleibt wohl nüschts mehr  :(. hab mal gelesen es gibt nen mini- und nen maximum von 300-1800 euro. aber die 300 euro minimum beziehen sich bestimmt auch nur auf 1 jahr elterzeit, also wenn ich das auf 2 jahre teilen würde wären das auch nur 150 euro?! kennt sich da jemand ein bisschen aus?

lg sonnenschein
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






Natascha83

Huhuuu, also das Elterngeld wird vom Nettolohn berechnet. Bruttolohn wäre natürlich super... Und die 300 Euro mindestsatz wird auch nur 1 Jahr gezahlt... Ist leider nicht wirklich viel was man da bekommt  :(

♥Der♥Juli♥Clan♥

 :'( och menno....
na das ist echt wenig :-(
Liebe Grüße
alias sonnenschein

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Sonne ☼

Hallo Sonnenschein,

berechnen musst Du das vom Nettolohn. Mir erging es ähnlich, ich hätte meine Steuerklasse 5 auch verfluchen können. Und bei der Verteilung auf zwei Jahre wird der Betrag ganz einfach halbiert.

Liebe Grüße von Sonnenscheinchen  ;)

♥Der♥Juli♥Clan♥

aber die steuerklassen ändern sich ja auch wieder wenn das kleine da ist. hoff dann ists nen bissle mehr...weil so bleiben nur 264 euro, gut dann kommt ja auch noch kindergeld dazu...aber ist schon nen bissle wenig
Liebe Grüße
alias sonnenschein

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Natascha83

Ja, das wird schon alles bissl eng mit einem Gehalt und das bisschen Elterngeld... Wir haben noch so ne hohe Miete und Auto muss noch abbezahlt werden

♥Der♥Juli♥Clan♥

ja das kann man wohl sagen. wir haben ein haus gekauft.
Liebe Grüße
alias sonnenschein

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Natascha83

Das wird auch nicht einfach... Aber irgendwie muss man es ja schaffen, andere schaffen es ja auch ;)

♥Der♥Juli♥Clan♥

ja genau, da muss man einfach zuversichtlich sein  :)
Liebe Grüße
alias sonnenschein

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Natascha83

Ja, wird schon werden ;)

Bin auch mal gespannt wieviel Elterngeld wir bekommen... Will es mir auch auf 2 Jahre aufteilen lassen... Sonst hat sind es 2 Jahre wo man mit wenig Geld leben muss, ohne Elterngeld... Bei 2 Jahren EG ist es dann nur ein Jahr

Sarkana

@sonnenschein: Bei unter 300€ bekommst du dann aber auch den Mindestsatz von 300€ für 1 Jahr oder eben die 150€, wenn du es aufteilst.



♥Der♥Juli♥Clan♥

naja dieser mindestsatz kommt für mich nicht in frage, habe mir mein eltergeld ausgerechnet. das ist doch ein bissle mehr  :)
Liebe Grüße
alias sonnenschein

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Jomi

Dass sich die Steuerklassen ändern wenn das kleine da ist bringt dir aber für dieses Elterngeld nichts. Das wird nämlich aus dem Durchschnittsnetto vom letzten Jahr gerechnet. Das bringt dir dann höchstens beim nächsten mal was, aber auch nur, wenn du zwischendurch wieder arbeiten gehst.
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.01.2015, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

♥Der♥Juli♥Clan♥

aja stimmt da hast du natürlich recht hab ich gar nicht dran gedacht, danke
Liebe Grüße
alias sonnenschein

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pebbles

Kannst du nicht mit deinem Partner die Lohnsteuerklasse wechseln? Dann hast du mehr netto für die Berechnung und die zuviel bezahlte STeuer holt ihr euch dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.



♥Der♥Juli♥Clan♥

puuh ich weiss nicht, ich glaube nicht das sich das lohnt. er verdient weitaus mehr als ich als beamter. dann würden wir glaube ich nur schlechter da stehen. wichtig ist ja was wir jetzt an geld monatlich zu verfügung haben. und nicht erst wenn wir am ende des jahre lohnsteuerausgleich machen  :-\
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

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Nadine

Es wurde ja schon alles gesagt! Wenn du nur die 300€ bekommst dann sind das auf 2 Jahre dann die 150€! Aber bedenke bitte das du ja wenn du in Arbeit stehst auch noch Mutterschaftsgeld bekommst! Die Zeit des Mutterschaftsgeldbezugs wird beim Elterngeld wieder rausgerechnet! Das heißt wenn du Mutterschaftsgeld bekommst dann bekommst du nur für 10 Monate die 300€ und wenn du das auf 2 Jahre aufteilst (so habe ich es nämlich auch gemacht), bekommst du dann die 150€ nur für 20 Monate und nicht für 24 Monate! Bitte bedenke das! Steuerklassenwechsel nützt dir jetzt leider nicht mehr viel, denn es werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes zur Berechnung genommen!
Liebe Grüße Nadine







satti

hui hier sind die profis!!!!
bei mir bzw anna gabs das ja noch nicht.....
meine schwester ist jetzt aber ss und ich wollt mal fragen wie das mit dem mutterschutzgeld ist,sind 13 €von der kk für 6 oder 8 wochen nach geburt? Mehr nicht?
und bei dem elterngeld wird da nur das einkommen der mutter eingerechnet? sie lebt mit ihrem freund zusammen,ist nicht verheiratet...
wie läuft das dann?
wann kann sie elterngeld beantragen und wo?

danke für eure hilfe :-*

Cordula

Huhu, bin zwar kein Profi, aber wie ich das gelesen habe ist das so:

Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab Beginn der Schutzfrist für Beschäftigte in Höhe des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernimmt die KK hier einen Höchstbetrag von 13 Euro je Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhält frau von ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Die Berechnung des Elterngelds erfolgt auf Grundlage des Nettogehalts der letzten 12 Monate (Durchschnitt) desjenigen, der die Elternzeit nimmt, also deine Schwester. Der Freund ist da erstmal egal, wenn er dann aber die 2 Monate Elternzeit auch mitnimmt, dann bekommt er eben auch 2 Monate 67% von seinem Netto.

Wo sie Elterngeld und Kindergeld beantragen muss, kannst du super hier http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/familienstart.html nachlesen. Viel Erfolg!  :)