Kein Mutterschaftsgeld, was nun???

Begonnen von Suna_Lou, 11. Mai 2010, 19:48:10

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Suna_Lou

Hallo Mädels, habe heute mit meiner KK gesprochen und die haben mir gesagt, dass mir kein Mutterschaftsgeld zusteht, da mein Arbeitsverhältnis 10 Tage vor Beginn des Mutterschutzes endet. Das heisst also für mich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme ich von der KK nicht einen Cent. Und nun??? Das Arbeitsamt zahlt auch nicht, die zahlen nur, wenn man vermittelbar ist und das ist man ja nach der Geburt nun mal nicht. Weiss jemand, was mir sonst zustehen könnte???? Mein Freund kann uns unmöglich bis Zahlung vom Elterngeld mit seinem Gehalt allein durch bringen. Schließlich fallen bei mir 900,-€ Lohn weg. Und die fehlen dann. Bin ratlos.


☆ Wahre Größe mißt man nicht in cm, sondern an der Liebe im Herzen ☆

Bob

wie wäre es denn wenn du dich krank schreiben lässt??? Du bekommst dann geld auch über das Arbeitsverhältnisses hinaus (Krankengeld), Du bekommst dann aber nur 80% oder so von deinem Lohn.
Der Krankengeldanspruch bleibt nach deiner Kündigung die gleiche und die Höhe bleibt auch gleich.

Serendipity

Liebe Suna_Lou

ich kenn mich selbst nicht sehr gut damit aus, hab aber mal gegoogelt... laut dem was ich gefunden habe, kann das nur dann zutreffend sein, wenn du nicht gesetzlich krankenversichert bist... in allen anderen Situationen hast du Anrecht auf Mutterschutzgeld...

hier kannst du alles nochmal genau durchlesen: http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/schwangerschaftsverlauf/rechtliches-das-mutterschaftsgeld/

ich hoffe, das hilft dir weiter :-*

Ju

Mein Arbeitsvertrag ist 23 Tage vor Beginn des Mutterschutz ausgelaufen.
Hab mich ganz normal Arbeitslos gemeldet und die 23 Tage hab ich vom AA Geld bekommen.
Theoretisch hätte ich die Zeit ja arbeiten können, das ich natürlich nichts gefunden habe war mir eigentlich klar.
Dann hab ich die 6 und 8 Wochen Geld von der KK bekommen und ab Geburt Erziehungsgeld  ( jetzt Elterngeld) und Kindergeld.
Was wir nicht wussten ist, das wir noch anspruch auf Geld von der Arge hatten, das hab ich erst 6 Monate später rausgefunden, für die Zeit war das Geld dann leider futsch, aber danach hab ichs bekommen, hängt aber davon ab, wieviel dein Mann verdient.

TiPi

#4
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen  ???

Ich war auch arbeitslos vor dem Mutterschutz und habe trotzdem das Geld bekommen, weil ich gesetzlich Krankenversichert war. Soweit ich weiß hat man nur keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn man Familienversichert ist.

02/2008 08/2010

hallihallo

Dann müßtest du doch eigentlich gleich nach der Geburt Elterngeld bekommen,oder nicht? Da steht ja immer "abzüglich der zwei Monate MuSchuGe". Hol dir doch mal einen Beratungstermin bei Pro Famila oder so.Die sind da wohl sehr versiert.

schnullipups

Verstehe ich das richtig, das wenn ich mit meinem Mann (sind verheiratet) eine Fam. versicherung beid er kk haben wenn der kleene dann da ist, das wir kein Elterngeld bekommen? Abe wie soll ich das Kind dann finanzieren? Bekomme ALG II und mein Mann ergänzendes im moment voll da er keine einkünfte hat.

annamina

das elterngeld hat doch nix mit der krankenkasse zu tun. elterngeld steht dir doch immer zu, oder nicht? wenn du hartz 4 bekommst, erhälst du 300 € elterngeld (meines wissens) und das ist auch nicht anrechenbar.



mausebause♥

Häh?
Also ich habe im 5.Monat aufgehört zu arbeiten, da mein Vertrag auslief und natürlich nich tverlängert wurde...Klar war ich da arbeitslos gemeldet, aber wie das Amt selber sagte wohl kaum mehr "vermittelbar" - ich habe trotzdem mein MuSchuGeld bekommen..
Ich würde jetzt auch mal sagen dass das damit garnix zu tun hat - wenn du gesetzlich versichert bist!



VIP Maus und examierte Lästerschwester :-)

Knoedelchen

Naja theoretisch ganz einfach wenn dein Arbeitsverhältniss 10 Tage bevor du in MuSchu gehst endet dann meldest du dich am besten JETZT schon mal ab diesem Zeitpunkt arbeitslos!!! WICHTIG JETZT MELDEN sonst bekommst du ne Sperre weil ja wenn man weiß das der Vertrag ausläuft sich 3 Monate vorher melden muss.
Dann erhälst du für diese 10 Tage ALG 1 und danach hast du ganz normal Anspruch auf Mutterschaftsgeld!!! Weil du ja vom Arbeitsamt Krankenversichert wirst für diese zeit und du dadurch ununterbrochen krankenversichert bist!

Also so war das bei mir und so läufts ja normalerweise ab  ;) außer du bist Hartz 4 empfängerin dann hast du keinen Anspruch auf MuSchu Geld!

Wenn alles nichts hilft dann musst du wohl oder übel zur ARGE da bekommst du ganz sicher Geld!
Hast du dich schon um Erstaustattungsgeld gekümmert?
Weil wenn du nur 900 verdienst und dein Mann auch nicht soviel hast du Anspruch drauf






Die Welt ist Kurios! Komm lass sie uns mit Keksen bewerfen!

Heike+Max+Lena

also meine firma hat ja auch zu gemacht und ich bekomme derzeit ALG1 und da ich nicht wirklich vermittelbar bin, wohl auch weiterhin. ich hab schon mit meiner kk telefoniert. ich bekomm 7 wochen vor dem ET eine bescheinigung vom Arzt. die geht an die kk und die zahlen mir dann mein MuSchuGeld in höhe meines ALG.
Musst dich halt nur rechtzeitig beim AA melden, damit du keine sperre bekommst. aber selbst wenn, ist die nur eine woche, dann bekommst du dein AlG.
3Monate bevor dein Arbeitsvertrag endet, arbeitssuchend melden
bis 3 tage nach deinem letzten arbeitstag-arbeitslos melden.



Suna_Lou

Arbeitssuchend habe ich mich bereits gemeldet. Das Problem ist, dass ich die 10 Tage KEIN Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da ich im Bechäftigungsverbot stehe. ALG bekommt man nur, wenn man "vermittelbar" ist. Und das bin ich ja dann mit dem Verbot nicht. Somit gelte ich ohne Bezüge bei der KK als "Hausfrau" und die haben keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld :-(
So habe ich es gestern gelesen und so hat es mir auch die KK gesagt.

Erstausstattungsgeld bekomme ich wohl eher auch nicht. Mein Freund und ich verdiene zusammen knapp 2100,- netto.


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Heike+Max+Lena

 s-banghead s-banghead s-banghead

soviel zu unserem familienfreundlichen sozialstaat   s-motz s-motz s-motz

find ich unter aller sau, dass dich sogar das sozi-amt hängen läßt- ich würd da einen widerspruch nach dem anderen stellen. die werden drauf getrimmt, anträge abzulehnen und irgendwas fadenscheiniges zu finden, was eine nicht-bewilligung rechtfertigt.
einfach immer wieder antrag stellen und im notfall einen termin mit dem teamleiter der arge machen. die sind meistens freundlicher und ggf auch einsichtiger.
viel glück  s-daumendruck s-daumendruck



Knoedelchen

Naja wie gesagt dann bleibt dir nur noch der Gang zu ARGE!
Von denen kriegst du schon Geld wenn du sagst du bist arbeitslos und nicht vermittelbar dafür gibts ja Sozialleistungen.
Ich weiß ist zwar nicht so doll aber besser wie ohne was dazu stehen!

Aber mal ganz ehrlich so wie ich das jetzt mitbekommen hab kriegt dein freund dann 1200 raus oder?  ??? Reicht euch das nicht zur Überbrückung für die paar wochen?
Also mein Freund und ich müssen mit weitaus weniger klar kommen!
Weil ich bin auch Arbeitslos geworden und mein freund ist noch in Ausbildung!
Wir haben im Monat insgesamt nur bisschen was über 900 € und da ist noch nicht mal die Miete gezahlt  :-\ ist zwar schwierig aber es geht






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Finya

Elterngeld müsstest Du trotzdem bekommen, ab der Geburt steht Dir das zu. Müsstet ihr also die Zeit von Ende des Vertrags bis zur Geburt überbrücken...


mausebause♥

Läuft denn dein Beschäftigungsverbot nicht mit Auslaufen des Arbeitsvertrages auch aus?
Würd ich mal mit dem FA besprechen...


VIP Maus und examierte Lästerschwester :-)

Suna_Lou

In meinem Attest steht, Beschäftigungsverbot bis zum MuSchu.
Elterngeld bekomme ich ja, aber ich bekomme auch nichts von der ARGE. Alles schon abgeklärt. Die zahlen auch nur, wenn man vermittelbar ist.

@ Knoedelchen: Das Problem ist, von dem Lohn von meinem Freund gehen mit Miete und Strom 550,- ab, 100,- Versicherung und alleine 400,- für Benzin (nur zur Arbeit, täglich 110 km). Dann haben wir aber noch nicht gegessen und nichts. Und es sind schon 1050 weg. Er bekommt 1100,- raus.


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Satculle

#17
Hallo Suna_lou,

ich arbeite bei einer Krankenkasse und konnte erst gar nicht glauben, dass so etwas möglich ist. Ich habe aber auch nichts gefunden, was die KK zur Zahlung von MuG verpflichten würde. Scheint wirklich einer der wenigen Fälle zu sein, der durch das Raster fällt.

Mir kam jedoch (ähnlich wie mausebause) die Idee, dass das BV vielleicht gar nicht weiterbestehen muss. Der Arzt stellt es ja immer auch im Hinblick auf die derzeitige Tätigkeit aus. Es ist durchaus möglich, dass mit dem Ende der Beschäftigung auch das BV enden kann. Dann müsstest Du auch Anspruch auf ALG I haben und dann auf MuG.

Andernfalls rate ich Euch, das ALG I trotzdem zu beantragen, bei Ablehnung in Widerspruch gehen und wenn der auch abgelehnt wird zu klagen. Das dauert zwar seine Zeit, aber Ihr habt nichts zu verlieren und so ein Verfahren kostet nichts (außer ggf. der Anwalt, den Ihr aber in erster Instanz nicht braucht). Ich habe im Netz gesehen, dass es schon einige Urteile gab, wo die Agentur für Arbeit dann doch zahlen musste, das interessanteste ist:

Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 20.08.07
Aktenzeichen: L 9 AL 35/04

Kernaussage: Wenn bei einer Risikoschwangerschaft einer Arbeitslosen vom Arzt ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes ausgesprochen wird, die Schwangere jedoch nicht arbeitsunfähig krank ist, muss Arbeitslosengeld weiter gezahlt werden, obwohl während des Beschäftigungsverbotes eine Vermittlung in Arbeit ausgeschlossen ist. Die Arbeitsagentur muss ebenso leisten wie bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein Arbeitgeber weiter Arbeitslohn zahlen müsste. Die bestehende Gesetzeslücke muss durch erweiternde Auslegung im Sinne des werdenden Kindes geschlossen werden.


Leider sind das wohl kein Urteil mit allgemeiner Gültigkeit (bin aber keine Anwältin ;-)). Es ist aber durchaus möglich, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden oder die Agentur für Arbeit es so anerkennt.

Ich kann Dir nur raten, alles dafür zu tun, dass Du ALG I bekommst. Das ganze hat nämlich sonst noch viel weiterreichendere Folgen für Deine Krankenversicherung (sofern Du keinen Anspruch auf ALG II bekommst). Du müsstest dann auch die Beiträge als "Hausfrau" selber bezahlen  :( und zwar während Schutzfrist und Elternzeit! Jedenfalls solange Ihr nicht verheiratet seid.

Du kannst Dich gerne nochmal an mich wenden und evtl. gibt es ja Mädels hier, die sich im Sozialrecht noch ein bisschen besser auskennen!

LG und ich drücke die Daumen! Sat




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

Suna_Lou

@ Sat: Danke, dass du dich so schlau gemacht hast. Vllt. kann meine FÄ nach dem 30.07. das BV ja auch aufheben. Dann hätte ich ja Anspruch auf ALG I.
Und dann müsste ich ja auch die kommende Zeit über die ARGE kv sein denke ich. (Hoffe ich)


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Satculle

Mit dem Anspruch auf ALG I wären alle Probleme gelöst! Du bekommst erst ALG I, dann MuG in Höhe des ALG I und wärst erst über die Agentur für Arbeit und ab Beginn des MuG über einen Weiterversicherungsanspruch abgesichert!




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

Suna_Lou

@ sat. Und was ist nach dem muSchu Anspruch? Worüber wäre ich dann versichert?
Werde am 20. mit meiner FÄ sprechen, ob sie das BV ab Tag der Arbeitslosigkeit aufheben kann. Müsste ja gehen.
Wird das MuSchuGeld in Tagessätze berechnet? Würde ja nur 10 Tage ALG I bekommen.


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Satculle

Du bekommst MuG in Höhe des ALG I weitergezahlt.
Die Versicherung läuft in dem Fall auch nach dem MuSch weiter, während Du in Elternzeit bist, max. drei Jahre.




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

schnullipups

Hä?

Also meine Schwägerin bekam ALG II als Studentin, warum solltest du das nicht auch bekommen?

Suna_Lou

Weil mein Freund auch verdient. ALG 2 steht mir nicht zu.


☆ Wahre Größe mißt man nicht in cm, sondern an der Liebe im Herzen ☆

TinaundCJ

Dein Freund hat mit deinem ALG 2 doch gar nix zu tun.

ALG 1 bekommst Du,wenn Du 12 Monate davor gearbeitet hast,sonst gibt es ALG2
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen