Kürzung Elterngeld auf 65 %

Begonnen von Jenniemaus5, 07. Juni 2010, 19:20:07

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sweetfire

@ tina mmh vielleicht hat man mir diese info nur nie mit dazu gesagt (wegen den 300 € mindestsatz) Werde morgen mal nen Termin bei der Elterngeldstelle bei mir im Landkreis (Jugendamt) vereinbaren und mich dort ausführlich beraten lassen und wenn dann meine Tante wieder da ist sie noch mal damit beauftragen (wozu hat man eine Beamtin in der Familie die an solche Infos "unparteisch" kommt?). Ich lasse mich bis dahin jetzt einfach mal überraschen und werde erst danach "Rechnungen" aufstellen und prüfen was sinnvoller ist.

LG Sweet

TinaundCJ

@Sweet


Das mach mal  :)




Gibt es eigentlich schon einen Termin,ab wann das mit den 65% gilt?
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


hallihallo

ZitatDie 400€ werden nur nicht angerechnet,wenn man den Mindestsatz von 300€ bekommt,sonst wird jeder Cent verrechnet.

Also wenn ich im Prinzip aufs Elterngeld verzichte und auf 400 Euro arbeiten gehe,dann hätte ich also 700 Euro,richtig?

Meiner Meinung nach hätten sie den Höchstsatz ruhig runter setzen können.Mal ehrlich....wer so gut verdient,der kann sich ein Kind doch so oder so "leisten".
Aber jammern will ich nicht.Ich finds toll,das es sowas überhaupt gibt.

rattles

Zitat von: hallihallo am 09. Juni 2010, 10:00:24
Meiner Meinung nach hätten sie den Höchstsatz ruhig runter setzen können.Mal ehrlich....wer so gut verdient,der kann sich ein Kind doch so oder so "leisten".

Also was soll denn so eine völlig unüberdachte Aussage? Wer "so gut" verdient, der hat generell schon einen höheren Lebensstandard und womöglich eine Miete in hoher 3-stelliger bis 4-stelliger Höhe! Das ist bei uns in der Gegend übrigens ein gängiger Preis für eine Wohnung mit 3 bis 4 Zimmern.

Also wirklich toll gedacht. Lebensfremd wie ein Politiker  ::)

Nichts für ungut.

@Tina ich hab noch nichts gelesen, ab wann es gelten soll. Aber da ab 2011 die Sparmaßnahmen angedacht sind, denke ich, dass es mit 2011 dann losgehen wird.
Ob es dann alle Elterngeldbezieher trifft, auch die, die bereits beziehen, kann ich nicht sagen... eben Stichwort Bestandsschutz. Aber irgendwas würden die da sicher auch noch stricken, dass man das trotzdem durchziehen kann.





Mommy

Was nimmt man denn als "netto" Gehalt? Praktisch die Summe, die einem aufs Konto überwiesen wird? Da wären bei mir noch Prämien, Urlaubsgeld und 13. Gehalt mit drin ... zählt das auch dazu, also zur Berechnung vom Elterngeld?


beℓℓɑ1979

@Mommy: Nein, Prämien, Einmalzahlungen, 13. Gehalt etc werden nicht mit angerechnet! Leider...

Mommy

Sowas Doofes bella ... sind bei mir ein fester Bestandteil des Gehaltes ... *grrr*.


beℓℓɑ1979

Ich weiss, war bei mir auch so. Habe auf Provison gearbeitet...

schwalbe

Hallo,
ich verfolge diesen Threat schon eine Weile.
Zu der immer wieder auftauchenden Diskussion über die Senkung der Höchstgrenze möchte ich dann doch auch mal was bemerken.

Nur kurz zu mir, ich selbst liege auch noch nicht an der Höchstgrenze.

Ich finde, alle die, die der Meinung sind, man solle die Höchstgrenze senken, weil "die es sich ja leisten können" sollten mal überlegen, woher das Geld für das Elterngeld überhaupt kommt. Ich meine, wer soviel verdient, dass er über diese Grenze kommt, der hat vorher auch i.d.R. ganz schön lange und vor allem ganz schön hohe Steuern bezahlt. Man muss sich also wohl auch mal umgekehrt fragen, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, eine solche Höchstgrenze anzusetzen.
Ich will jetzt nicht sagen, dass man die Höchstgrenze abschaffen soll, das ich schon OK, schließlich ist Deutschland ein Sozialstaat, aber sie zu senken, fände ich auch nicht richtig.

LG, Schwalbe

Mommy

@schwalbe
Recht hast Du ... nur weil man mehr verdient, soll man wieder mehr abgezogen bekommen, so ein Blödsinn. Immerhin finanzieren die höher verdienenden den ganzen Sozialstaat hier mit ... . Und dazu kommt, dass man eben auch einen höheren Lebensstandard hat, der finanziert werden will.


ღ PeCaPe ღ

Aber wenn die Weihnachtgeldauszahlung in die Zeit de Mutterschutzes fällt, also in meinem Fall, in die 6 Wochen vor Geburt, dann bekommt man es, oder?

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





TinaundCJ

@Mommy


Bei mir wurde das damals (2007) mit eingerechnet (Zuschläge wie 13. Gehalt).

Die nehmen halt den Durchschnittsmonatsnettolohn (was für ein Wort).


@hallihallo


Wenn Du auf dein Elterngeld verzichtest,dann bekommst Du auch nicht die 300€ Mindestsatz.




@pecape

Jupp



@rattles


Na da fallen wir ja Gott sei Dank dank raus *schweissabwisch*
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Sweetfire

#37
So nun nach doch ein paar mehr Tagen eine Antwort bezüglich Elterngeld!

Habe heute Information bekommen:

1. frau kann dazu verdienen, es wird auch 1 zu 1 angerechnet und wenn frau dann unter 300 € fällt bekommt frau trotzdem den Mindestbeitrag in Höhe von 300 €!

2. wenn frau sich das Elterngeld auf die doppelte Zeit also auch nur die Hälfte pro Monat auszahlen lässt, existiert auch ein Mindestbeitrag in Höhe von 150 €.

3. Je nach dem wie frau es sich auszahlen lässt ist der jeweilige Mindestbetrag bei Anspruch auf Hartz 4 anrechnungsfrei.

4. Ich weiß jetzt das ich mit der Auszahlung auf 24 Monate besser fahre als auf 12 Monate da ich auf 2 Jahre monatlich mehr habe als auf 12 Monate (und anschließenden 1 Jahr ohne Elterngeld also reines hartz 4)!

sarahmaus1986

also ändert sich nicht viel,nur ein paar Kleinigkeiten,oder wie?

megamaus

#39
Soweit ich weiß, hat die Regierung die Sparpläne doch beschlossen, so dass Hartz 4 Empfängern das Geld komplett angerechnet wird.



Sweetfire

Ich würde mit Hartz 4 aufstocken und so gab mir die Sachbearbeiterin die Info dazu. Wenn es komplett angerechnet wird dann hätte ich im Monat knapp 600 € (Elterngeld, Kindergeld, Hartz 4).... Na dann kann ich doch nur darauf hoffen das der "Stichtag" ab wann das in Kraft tritt erst nach meinem ET ist...  *egoistisch kling*

megamaus

Ich denke die werden das nicht mit dem Stichtag von dem ET machen, sondern dass es einfach ab Januar für alle gillt (egal wann das Kind geboren ist).

Ich finde es ziemlich unfair den Leuten gegenüber die vorher gearbeitet haben und es trotzdem nicht bekommen, weil sie aufstockend ALG 2 beziehen müßen..



TinaundCJ

@Mega


Glaub ich gar nicht so.....war bei der EG Einführung ja auch ab ET Tag (also 1.1 Stichtag)


Sonst müssten sie ja bei allen,die momentan EG beziehen alles neu umrechnen und das macht ja zuviel Arbeit
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Sweetfire

also ich glaueb auch nicht das es für alle gilt sondern zb für alle die ab den 01.01.2011 zur Welt kommen. was würde ich mich freuen wenn es wirklich erst ab den Datum so wäre... Aber ich denke das werden die so schnell wie möglich umsetzen und bis mein Zwerg da ist sollen noch laut 40 Wochen Rechnung noch 17,5 Wochen vergehen (ET 29.10.)

megamaus

Das wäre natürlich echt doof, wo ich doch im Januar Termin haben... hmmm  :)



Sweetfire

@ mega das soll jetzt net böse klingen, aber ich vermute mal das sie das bis zum 01.01. bestimmt durch haben (Bundestag etc pp. Momentan versuchen sie doch noch um den Bundestag rum zu kommen). Aber ich gebe die Hoffnung bislang noch nicht auf, das sie das innerhalb der nächsten 5 Monate net schaffen, aber das wird wohl nichts....    :'( :'( :'(
Meinst du etwa das die nur weil man mit Hartz 4 aufstocken "muss" dass das Kindergeld auch für mich (also eine vorher arbeitende gewesene) gestrichen wird????

rattles

Ich hoffe auch, auch wenns egoistisch klingt, dass sie eine Stichtagsregelung machen und keine generelle Änderung/Kürzung für alle.
Leider macht sich die "obere" Politik nicht immer Gedanken, wie umsetzbar eine generelle Änderung für die ausführende - in diesem Fall die elterngeldauszahlende -  Stelle ist... Ich denke, da darf man noch gespannt sein... Mir würden die 2 % sehr gut tun, wir haben sowieso schon hart kalkuliert, wie das finanziell alles hinzubekommen ist.

@sweet wie meinst du das mit dem Kindergeld? Kindergeld wird immer als "Einkommen" deines Kindes aufs Sozialgeld deines Kindes angerechnet... oder meinst dus anders? Meinst du dein Elterngeld?  ???






ღ PeCaPe ღ

Eben, weil grad viele (ich auch) hart kalkuliert haben, fände ich es eine Frechheit, wenn es Leute betrifft, die schon schwanger sind.
So müsste der 1.06.11 oder so als Stichtag kommen.
Leider denk ich auch, dass es der 1.1. ist und sich kein Mensch um irgendwelche Vorfeldkalkulationen bereits Schwangerer kümmert.

Wenn ich mal berechne: Das sind bei mir 44 Euro im Monat, dann soll noch pro Person die Krankenkasse mit einer ProKopfpauschale von ca. 30 Euro kommen.
Das sind in unserem Haushalt dann alles zusammen nur mal kurz gut 100 Euro, die abgehen.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





megamaus

@ sweety so wie es aussieht, wird für alle Hartz 4 Empfänger das Elterngeld angerechnet, also es ist egal, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht. Ich weiß ja nicht, ob du evtl. mit Wohngeld und Kinderzuschlag (140€) mehr bekommst, kommt darauf an, wieviel dir an Elterngeld zu steht.



murmelmami

Elterngeld Aktuell
Elterngeld - Sparparket der Bundesregierung

   1. Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) Empfänger sollen zukünftig kein Elterngeld mehr erhalten.
   2. Die Ersatzrate soll bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent reduziert werden.

Wichtig: Das Sparpaket ist noch keine Gesetzesänderung. Erst wenn das Elterngeldgesetz entsprechend im Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Bundesrat) geändert wurde, gelten die neuen Regelungen. Laut Bundesregierung sollen die Einsparungen ab dem 01.01.2011 greifen.

Auszug aus der Erklärung der Bundesregierung:

Das Elterngeld ist erfolgreich. Dennoch werden wir Veränderungen vornehmen. Die Bundesregierung wird die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent moderat absenken. Gleichzeitig bleibt der Höchstbetrag beim Elterngeld von maximal 1.800 Euro im Monat bestehen. Dadurch wird nicht nur die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes gesichert, sondern vor allem auch die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich gewährleistet.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Es ist daher - analog zur Regelung beim Kindergeld - vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen.

Quellen:

    * Ergebnisse der Sparklausur vom 07.06.2010: PDF
    * Tabelle der Ergebnisse der Sparklausur vom 07.06.2010: PDF




Wir denken an euch Sternchen **:
16.12.09 und 17.10.11