Schwangere Erzieherinnen hier?

Begonnen von Pushy, 14. Januar 2010, 20:01:06

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Pushy

Hallo ihr Lieben!

Ich bin von Beruf her Erzieherin in der Krippe und schwanger!

Mein Röteltiter ist grenzwertig, aber vorhanden (hoffe ich mal), von daher sagte der Vertretungsdoc, ich könne in der krippe weiterhin arbeiten! Wenn Röteln in der Kita auftreten, bekomm ich eine Krankmeldung.

Zytomegalie weiß ich nicht! Wird das direkt getestet? Oder muss ich speziell nachfragen?

Und noch eine Frage:

Darf ich alleine (also keine weiteren pädagogischen Fachkräfte im Haus, nur zwei Putzfrauen) den Spätdienst machen?

Wäre sehr sehr dankbar um hilfreiche Antworten oder tolle Links, habe mich bisher durch das Mutterschaftsgesetz in Kitas durchgewuselt und nichts konkretes gefunden (wegen Alleinarbeit).

Danke schonmal

Liebe Grüße

Pushy  :-*

meinkleinerengel

Bei mir hat damals nach Fragen meinerseits noch extra getestet auf mehrere Krankheiten z.B. Zytomegalie. Da hatte ich keinen Schutz und auch nicht gegen Masern, Windpocken und Ringelröteln.
Ich durfte dann nicht mehr arbeiten, wie das mit Dienst alleine ist, weiß ich leider nicht.
Wegen der Tests noch mal fragen, besser als wenn dem Baby was passiert, wobei bei mir auch irgendein Amt nachgfragt hat, da war ich aber auch schon in der 19 ten Woche. Dann nach meinem Fragen beim Arzt ging es ganz schnell und ich hatte nach drei Tagen ein BV

Finchen

hallo pushy,

erstmal herzlichen glückwusch und eine tolle kugelzeit  s-so


also ich bin auch erzieherin und habe seit der 9. ssw ein beschäftigungsverbot!!!!

ich versuch mich mal so kurz wie möglcih zu halten, was schwer wird  :)

also ich habe meine ss direkt beim arbeitgeber mitgeilt weil mir meine fä dazu geraten hat!
eigentlich ist es so, dass wenn man die ss bekannt gibt der arbeitgeber einen direkt zum betriebsazrt schickt und der immunstatus geklärt wird. solange die ergebnisse nicht da sind, darfst du eigentlich nicht abreiten.
diese richtlinien gelzen für ganz deutschland.

mich wundert das dein immunstatus noch offen ist!? :o

darf ich fragen wo du lebst?

hast du es schon mitgeteilt???


ich arbeite in hamburg und hier waren alle sehr uninformiert und ich musste meine rechte erkämpfen, wie diese blutuntersuchung.

bei mir kam raus, dass ich gegen zytomegalie nicht immun bin. das heißt es besteht ein absolutes arbeitsverbot mit kindern unter 3. gerade diese kinder übertragen diese krankheit per tröpfchen infektion und über stuhl und urin. wie schnell das in der kita geht, dass man damit in berührung kommt, kennst du ja selbst.
wenn du dich infizieren würdest, dann bestehen gefahren für das ungeborene.

deswegen klär das unbedingt mit deinem arbeitgeber!!!


ich habe mit dem gewerbeaufsichtsamt telefoniert, und genau die gleiche farge gestellt wegen dem spätdienst.
nach deren auskunft darf man das nicht!!!!
einfach aus dem grund, dass man als schwangere jederzeit einen anspruch auf eine ruhepause hat und der nicht nachkommen kann wenn man alleine ist. reinigungskräfte sind außen vor, weil sie keine fachkräfte sind.

mein arbeitgeber war da allerdings anderer ansicht.

ich hoffe ich konnte dir etwas helfen, wenn du noch fragen hast farg gerne vielleicht kann  ich dir helfen.


glg
vanessa





Finchen

ich mach mal nochmal auszüge von meiner betriebsärztin....
die helfen dir evtl auch etwas.

ist viel zu lesen.... ::)

Mutterschutz im Kinder- und Jugendbereich
Infektionsgefährdung


Beschäftigungsverbote gelten generell für Arbeiten, bei denen erfahrungsgemäß Krankheitser-reger übertragen werden können. Dies kann bei ungeschütztem Kontakt (ohne Handschuhe!) mit Körperausscheidungen (Blut, Urin, Stuhl) gegeben sein oder durch Kontakt mit ,,Kinder-krankheiten" bei fehlendem Antikörperschutz (körpereigene Abwehrkräfte gegen spezielle Krankheiten).
Sinnvoll wäre schon vor einer Schwangerschaft bei jeder Frau im gebärfähigen Alter eine Blutuntersuchung zur Bestimmung der Abwehrlage gegen bestimmte ,,Kinderkrankheiten", die zu schweren Komplikationen beim ungeborenen Kind führen können. Diese Testungen sind über die Betriebsärztin möglich oder vor der Einstellung über den Hausarzt oder Gynäkologen.

Gegen Masern/Mumps/Röteln steht ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, für Windpo-cken ein Einzelimpfstoff. Allerdings sind bei Windpocken ca. 95% der Erwachsenen immun nach durchgemachter Erkrankung und damit geschützt. Keuchhusten wird zusammen mit Te-tanus und Diphtherie verimpft.
Die Impfungen werden von der Betriebsärztin verabreicht.
Bei Lebendimpfungen ist Empfängnisverhütung für 3 Monate erforderlich. Grundsätzlich sollte während einer Schwangerschaft nicht geimpft werden.

RÖTELN:       
Hohe Missbildungsrate (90%) in den ersten 5 SSM ( Schwangerschaftsmonaten).
Beschäftigungsverbot für diesen Zeitraum, wenn kein ausreichender Schutztiter (Antikörperbil-dung=Abwehrstoffe) durch Impfung oder durchgemachte Erkrankung vorhanden ist. Jede Frau im gebärfähigen Alter sollte vor einer Schwangerschaft beim Hausarzt oder Frauenarzt über-prüfen lassen, ob sie einen ausreichenden Schutztiter besitzt.
Inkubationszeit :(IKZ= Zeit vom Infektionsbeginn bis Ausbruch der Erkrankung):14-21 Tage
Übertragung: Tröpfcheninfektion, enger Kontakt, schon 7 Tage vor Hautausschlag besteht Infektiosität
Schutzmöglichkeit: Impfung

MASERN:
Gefahr von Früh- und Fehlgeburten sowie Masern des Neugeborenen. Gefährdung besonders kurz vor der Geburt. Beschäftigungsverbot bei nicht ausreichendem Schutztiter beim Auftreten der Erkrankung während der gesamten Schwangerschaft.
IKZ:10-12 Tage
Übertragung: Tröpfcheninfektion
Schutzmöglichkeit: Impfung




Bitte wenden

MUMPS:
Erhöhte Frühgeburtsrate; schwere Erkrankung des Neugeborenen.
Gefährdung im ersten bis dritten SSM  sowie kurz vor Entbindung. Bei nicht ausreichendem Schutztiter Beschäftigungsverbot beim Auftreten der Erkrankung in den ersten 3 SSM.
IKZ: 14-25 Tage
Übertragung: Tröpfcheninfektion
Schutzmöglichkeit: Impfung


WINDPOCKEN (HERPESVIRUSGRUPPE):
Möglichkeit der Früh- oder Totgeburt; in ca. 2% angeborenes Windpockensyndrom  (Hautaus-schlag, Gliedmaßenmissbildung, Augendefekte, geistige Behinderung). Gefährdung bis 6. SSM. Kindliche Windpocken bei Infektion kurz vor bis zu zwei Tagen nach der Geburt mit schweren Verläufen und einer Sterblichkeit von 5%. Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft bei nicht ausreichendem Schutztiter beim Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung.
IKZ: 10-20 Tage
Übertragung: Tröpfcheninfektion ,,fliegend" und Schmierinfektion über Bläscheninhalt
Schutzmöglichkeit: Impfung


ZYTOMEGALIE (HERPESVIRUSGRUPPE):
Kindliche Missbildungen nur bei Erstinfektion der Mutter in der gesamten Schwangerschaft in ca. 10-20% möglich. Die Reaktivierung einer latenten Infektion (das Virus verbleibt nach Erst-infektion im Körper und kann jederzeit wieder aktiviert werden)  führt nicht zur fetalen Schädi-gung. Erkrankung verläuft oft unbemerkt, manchmal Fieber und Lymphknotenschwellungen.
Schutzmöglichkeit: Eine Impfung steht bisher nicht zur Verfügung. Beachtung hygienischer Maßnahmen wichtig (Händewaschen, Arbeiten mit Schutzhandschuhen beim Wickeln), evtl. Umsetzen in Schulkindbereiche, da die Infektion besonders durch Urin und Speichel von Kleinkindern (höchste Ausscheidungsrate bei 1-3Jährigen) übertragen wird. Infizierte Kinder scheiden das Virus häufig  monate- bis jahrelang aus.
Titerbestimmung vom Frauenarzt möglichst schon vor Schwangerschaft zur Standortbestim-mung, spätestens bei Verdacht der Infektion.
IKZ: variabel, nicht genau bekannt
Übertragung: Schmierinfektion, direkter Schleimhautkontakt (Körperflüssigkeiten, z.B. Speichel, Urin, Blut, Sperma, Muttermilch), evtl. auch Tröpfcheninfektion?

                                 
RINGELRÖTELN (PARVOVIRUS):
Fruchttod mit Fehlgeburt durch Missbildungen bei < 5% in den ersten drei SSM. In den drei folgenden SSM  in ca. 30% Ergüsse in kindlichen Körperhöhlen. In den drei letzten SSM Tot-geburten möglich.
Schutzmöglichkeit: Eine Impfung steht bisher nicht zur Verfügung. Für den Zeitraum der ge-samten Schwangerschaft bei nicht vorhandener Immunität (Testung im Blut über Frauenarzt, besser schon vor Schwangerschaft)) Beschäftigungsverbot beim Auftreten der Erkrankung über ausreichenden Zeitraum, da meist epidemisch auftretend.
IKZ: 4-21 Tage
Übertragung: Tröpfcheninfektion, ,,fliegend", auch enger Körperkontakt, Kinder mit Hautaus-schlag sind nicht mehr infektiös!



Finchen

und noch was.... ;) ;)


Mutterschutz im Kinder- und Jugendbereich




Die werdende und stillende Mutter und das ungeborene Kind sind besonders schutzbedürftig: Ihre Gesundheit stellt ein Rechtsgut von sehr hohem Rang dar.

Bei der Beschäftigung werdender/ stillender Mütter gelten spezielle Rechtsvorschriften. Diese sind das Mutterschutzgesetz (MuSchG), ergänzt durch die Mutterschutzrichtlinienverordung (MuSchRiV) und die Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV) .Sie dienen Ihrem Schutz vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Rechtsvorschriften stellen konkrete Forderungen an die Arbeitsbedingungen und verfügen Beschäftigungsverbote oder Versetzungen in andere Arbeitsbereiche, wenn Risiken für die Gesundheit  nicht auszuschließen sind.
Die Überwachung des Mutterschutzes und die Erteilung von Ausnahmen erfolgt durch das Amt für Arbeitsschutz.


Beschäftigungsverbote:

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit körperlich schwerer Arbeit, Akkord- und Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn-und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten mit Unfallgefahren.
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht Gefahren ausgesetzt  werden durch gesundheitsgefährdende chemische oder biologische Stoffe sowie physikalische Schadfaktoren wie Strahlen, Hitze, Kälte, Nässe, Stöße, Erschütterungen und Lärm.


Heben und Tragen:

Für Schwangere gilt der gesetzliche Grenzwert von 5 kg für häufiges (mehr als 2-3 x Stunde) und 10 kg für gelegentliches Heben und Tragen (weniger als 1-2 x Stunde).
Es darf jeweils maximal 3-4 Schritte weit getragen werden. Beim Überschreiten der Grenzwerte müssen mechanische Hilfen eingesetzt werden, wenn kollegiale Unterstützung nicht geleistet werden kann. Dieses Problem betrifft besonders die erzieherische Arbeit im Krippen-  und Elementarbereich sowie bei behinderten Kindern und die Tätigkeit im Hauswirtschaftsbereich.





Gefahrstoffe:

Verboten ist der Umgang mit chemischen Stoffen, die sehr giftig, giftig und gesundheitsschädlich sind bei Überschreitung des Grenzwertes.
Verboten ist der Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Stoffen, wenn die werdenden oder stillenden Mütter den Stoffen ausgesetzt sein können.
Bei Hautkontakt (undichte Handschuhe) mit hautresorptiven Stoffen muss von einer Überschreitung des Grenzwertes ausgegangen werden.



,,Stress":

Selbstverständlich sollen Schwangere nicht unnötig belastet werden und sich von vermeidbarem Druck befreien. Typische Belastungen sind:

   Körperliche : durch langes Stehen und Sitzen, angestrengtes lautes Reden
   Psychomentale : durch Lärm, durch volle geistig- seelische Präsenz, stetige Reaktionsbereitschaft und hohe Verantwortung sowie widersprüchliche Anforderungen.

Neben den üblichen Folgen wie Erschöpfung, Nervosität, Magenschmerzen, Kopf-und Rückenschmerzen  kann durch einen Anstieg der Stresshormone eine Schwangerschaftskomplikation begünstigt werden. Sie können viel zu Ihrem Wohlbefinden beitragen, wenn Sie Entspannungspausen im Rhythmus von zwei Stunden einlegen:


,,Kurz raus aus dem Gewühl, hinlegen und Beine hoch"



Liegeräume:

Bei Bedarf ist es Ihnen zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen (vgl.: MuSchG § 2, ArbStättV § 31).

Jujaju

Ja, schwangere Erzieherin hier!
Grundsätzlich weiß ich nicht, wie die Unterschiede von Arbeitgebern sind, ich arbeite bei einer Kommune im öffentlichen Dienst und die Bestimmungen legt das Amt für Arbeitsschutz fest, falls du da mal nach googlen willst.

Also, ich habe auch keinen Rötelnschutz, mein Titer liegt bei 1:8 - bei 1:16 ist er grenzwertig (das reicht auch noch nicht) - ab 1:32 ist die Immunität sicher.
Ohne Rötelntiter bin ich bis zur Vollendung der 20. Schwangerschaftswoche von der Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung bei vollem Gehalt freigestellt.
Bei mir musste der Betriebsarzt das Beschäftigungsverbot schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen, das hat sich so ca. 14 Tage hingezogen.... auch in dieser Zeit durfte ich von meinem Arbeitgeber aus nicht in die Einrichtung...

Alles andere (Zytomegalie, Masern, Mumps, Ringelröteln usw. usw. ) wird nicht einfach so getestet, soweit ich weiß, ist dein Arbeitgeber da in der Pflicht,das bezahlt ja auch die Kasse nicht. Bei uns gibts einen Betriebsarzt, der muss sich darum kümmern.
Bei mir ist das alles noch in 2008 getestet worden (wie bei allen meinen Kollegen auch), daher gibt es da schon Werte... ansonsten muss man das Blut aktuell testen....

Bei der Alleinarbeit weiß ich leider nicht Bescheid, da ich noch nie schwanger arbeiten war - meine 1. Schwangerschaft hatte ich auch komplett ein Beschäftigungsverbot.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen und habe dich nicht komplett verwirrt  ;)

Liebe Grüße... Jujaju



Pushy

#6
DAAANKEEE

Ich arbeite in HAMBURG in einer Kita!
Mein Arbeitgeber weiß bescheid, will sich ab dann drum kümmern, wenn er wieder da ist (Anfang Februar)...

Diese Kita hat einen Betriebsarzt!

Kann auch mein Gyn all die Untersuchungen anstellen, also wegen RÖTELN, MUMPS, MASERN usw. oder muss ich zum Betriebsarzt!?

Das Blöde ist, dass mein Gyn lange krank war (Bandscheiben-OP), sollte ich den morgen anrufen und telefonisch fragen wegen der Krippe und all den Krankheiten? Also ob da Schutz besteht?

Was denkt ihr sollte ich tun?

Ebenfalls toll ist, dass mein Chef nun erst wieder im Februar kommt (Herz-OP)...was tue ich denn jetzt mal am besten??

ich habe das Mutterschutzgesetzt gelesen und da auch so zettel zum ausfüllen gefunden (da steht vom Betriebsarzt, geht das auch beim Gyn)?

Danke nochmal für eure Hilfen  :-*

Finchen

hallo pushy,

ist ja witzig arbeitest auch in hh, so wie ich  ;D

so ein zufall!!!

hast du nicht ein stellvertretende leitung bei dir in der kita???
teil es der doch schon mal mit. ansonsten kannst oder sollst du es sogar bei der personalabteilung mitteilen. musste ich auch!!!
musst dir nur die nummer besorgen.
hast du es denn schon mitgeteilt???

lass deinen status von dem betriebsarzt klären, der arbeitgeber ist dazu verpflichtet die blutuntersuchung zu zahlen!!!!
allerdings halt nur vom betriebsarzt... da musst du dann hin.

röteln gehört zur mutterschaftsvorsorge, der rest aber nicht. deswegen zum betriebsarzt....

und solange nicht klar ist gegen was du immun bist solltest du eigentlich nicht arbeiten, damit du keiner gefahr ausgesetzt bist!!!!


könnte dir sonst mal eine tolle tel geben, vom gewerbeaufsichtsamt in hamburg. die sind sehr nett und beraten dich super toll und unverbindlich!!!

musst nur bescheid sagen...



Lia

hi pushy, ich auch, erzieherin mit kindern unter drei.

musste mich beim betriebsarzt vorstellen (die kita musste mir dafür ne formlose kostenübernahme schreiben) und der hat blut abgenommen und mir ein befristetes beschäftigungsverbot gegeben, bis die ergebnisse da waren. da ich gegen alle kinderkrankheiten genu antikörper habe, darf ich ganz normal weiterarbeiten, soll nur die kinder nicht mehr heben. also versuche ich das ein wenig einzuschränken.
nur gegen keuchhusten bin ich nicht immun. aber da sagt das gesetz, nur wenns in der einrichtung auftritt, bekomme ich ein sofortiges befristetes arbeitsverbot.

mir wäre es zuhause auch einfach viel zu langweilig den ganzen tag alleine. auch wenns auf der arbeit schon anstrengend sein kann und ich nicht gern früh aufstehe, so hat man wenigstens nen geregelten tagesablauf und ist für die kinder und kolleginnen nicht von einem auf den anderen tag weg. hätte ich auch irgendwie schade gefunden. die kinder finden die schwangerschaft nämlich total spannend und horchen immer am bauch, ob man schon was hört, ganz süß  :D

Finchen

achso ;D
wenn du ein beschäftigungsverbot bekommst, bekommst du dein volles gehalt weiter.

Finchen

noch was.... ;D

es gibt einen tread mit sommermamis aus hamburg.
gesell dich gerne zu uns, wenn du willst!!!!

Pushy

Finchen
Also, mein Chef weiß es, aber ich glaube er hat noch nichts weiter unternommen (es also weiter geleitet oder sonst was).
Eine stellvertretende Leitung haben wir nicht  :-X
Eine Kollgenin macht diese interne Ausbildung zur Leitung und übernimmt in seiner Abwesenheit einige kleinere Aufgaben, aber sie ist eben erst am Anfang!
In welcher "Ecke" von HH arbeitest du denn?

Die Tel-Nr. hätte ich ganz gerne  :-*

Lia
Ein BV wäre für mich auch nicht der Traum, ABER wenn es um mein Baby und deren Gesundheit geht, dann würde ich es in Kauf nehmen! Wenn alles bei mir top ist, also ein ausreichender Schutz vorhanden ist, dann geh ich auch gerne weiter arbeiten, aber NUR dann!

Ich glaube ich spreche meine eine Kollegin an, dieist morgen in der Betriebsstelle!
Zudem ist sie auch schon lange im Betriebsrat!


San

Meld mich auch mal kurz zu Wort.

Ich bin auch Erzieherin und bei uns wurde der Impfstatus auch von einer Betriebsärztin überprüft. Zum allein arbeiten könnte ich rein rechtlich nichts sagen, aber ich bin mir sicher, dass du mit deiner Chefin reden kannst, wenn du kein gutes Gefühl dabei hast oder?

Jetzt noch etwas in eigener Sache: Mein Impfstatus von Mitte 2009 hat ergeben, dass mein Röteltiter ausreichend ist. Eine erneute Untersuchung meines FA hat gezeigt, dass der Titer nur bei 1:8 liegt. Hab keinen Schimmer, was ich jetzt mache  :(. Mein FA fand das anscheinend ausreichend, denn er weiss ja, dass ich im Kindergarten beschäftigt bin, und hat nicht mit einem BV reagiert.

Lia

@pushy: ja na klar, ich hätte, wenns nen grund gäbe auch ein BV genommen. aber so ists mir schon lieber. die meisten erziehrinnen mit kindenr unter drei bekommen wohl ein BV. manche sogar generell, ohne, dass irgendwas getestet wird. in der regel hat kaum einer das glück, gegen alles genügend antikörper zu haben. die hatten mich hier auch schon alle abgeschrieben und waren voll erstaunt, als ich dann gesagt hab, dass ich weiter arbeiten kann, scheint wirklich nciht die regel zu sein.
aber ich mein, schwangere mütter die schon ein kind haben, was in die kita geht, bringen ihre kinder ja auch weiter hin und holen sie ab. ist ja dann eigentlich auch riskant. aber ist schon gut, dass man als erziehrin duch das gestz geschützt wird...

Finchen

pushy,

ich habe bis vor kurzem im hh westen, in lurup gearbeitet!
und du???

ich habe auch nie beabsichtigt nicht mehr zu arbeiten, aber da eine gefahr besteht fürs kind bleibe ich lieber zu hause. man gewöhnt sich daran und kann es dann auch irgendwann genießen  ;)

habe dir eine pn geschickt mit den nummern  ;D

dein chef muss das eigentlich weiterleiten, weil die ss gemeldet werden muss!
mach du das sonst über deine personalabteilung. und besorg dir morgen die nummer vom betriebsarzt und ruf den an um das alles zu klären!


Jujaju

Guten Morgen....

@san
Der FA muss auch kein BV aussprechen, das muss, wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, der Betriebsarzt machen. Dies ist kein medizinisches BV, sondern ein arbeitsrechtliches... Ich glaube, da gibt es nen Unterschied.
Also teil dem Betriebsarzt möglichst bald mit, dass du nur einen geringen Rötelntiter hast...

@lia
Die Arbeitgeber schützen nur sich selber, bzw. bekommen die Bestimmungen ja durch das Amt für Arbeitsschutz (zumindest im öffentlichen Dienst) auferlegt.
Durch das BV kannst du keine Ansprüche an den Arbeitgeber stellen, falls du in der Schwangerschaft oder noch schlimmer, dass Baby nachher Probleme hat, die im Zusammenhang mit einer der Kinderkrankheiten stehen.
Dein Privatleben bleibt hiervon unberührt. Ich bringe auch logischerweise jeden Tag meinen Sohn in eine andere Kindertageseinrichtung. Sollte ich mich dort mit etwas anstecken, ist dies aber auch privat.

@BV allgemein
Ich bin nun schon die 2. Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot zu Hause. Diesmal wenn alles gut geht nur bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Ich habe keinen Rötelntiter, obwohl ich seit der Geburt bereits 4x gegen Röteln geimpft wurde... ich kann es nicht ändern.

Ganz ehrlich, schön ist das nicht, so plötzlich und ohne Abschied gehen zu müssen. Ich weiß nicht mal, ob die Kinder schon wissen, dass ich schwanger bin.
Zu Hause kriege ich mich gut sortiert, Langeweile kommt da wenig auf und ich arbeite ja auch noch etwas von zu Hause für den Kindergarten (Abschiedsgeschenke, Kronen, Elternbriefe usw... )
Aber auf der anderen Seite:
Was gibt es schöneres als endlich schwanger zu sein???
Zumindest in meiner Situation nach knapp 3 Jahren Üben ohne Erfolg....
Da wird man doch wohl mit einem BV klar kommen....  ;)



Pushy

Huhu!

Habe heute meine FA gefragt, wie teuer es ist mich auf ZYTOMEGALI testen zu lassen (finde das im Moment am dringensten) und es kostet 20 Euro!

Werde also nächste Woche hin fahren und es direkt testen lassen, dann ist das schonmal erledigt!

Außerdem rufe ich Montag bei der Gewerbeaufsicht an wegen dem Spätdienst!

Und am Mittwoch/Donnerstag rufe ich beim Betriebsart an und stell dort meine IMMUNFRAGEn, BV-Fragen usw. Mal sehen was da kommt!

UND BV wäre nicht mein Traum, aber auch nicht sehr dramatisch  :P Allerdings wäre es mir lieber, ich wäre genug "immun"...einfach auch für den Kopf!

Finchen
In Hamburg-Ost, in Rahlstedt ;)

Echt ätzend dass weder mein Chef, noch mein Träger oder gar mein FA mal irgendwas tut oder sagt, man muss alles allein machen, finde ich total unmöglich  >:(

Liebe Grüße

Pushy  :-*

Jujaju

Du könntest dir die 20€ auch bei deinem Arbeitgeber wiederholen.
Das habe ich in meiner ersten Schwangerschaft mit allen Untersuchungen und Blutabnahmen gemacht, die mit dem BV in Verbindung standen. Weil sich damals der Betriebsarzt noch nicht gekümmert hat, ist das alles über den Hausarzt gelaufen...

Nach über 5 Jahren hat sich bei uns der Informationsstand aber bei allen um Welten verbessert, sodass ich nicht mehr für alles fragen und jedem hinterherlaufen muss...
Zwischenzeitlich waren aber auch noch einige andere Erzieherinnen schwanger und auch der Träger ist da quasi "reingewachsen" in das Thema und es klappt immer besser...

Meine Einrichtung hat seit gestern auch eine Vertretungskraft und ich denke, jetzt sind alle zufrieden...

Ich wünsche dir aber noch alles Gute und das sich bald alles klärt, damit du Gewissheit hast, ob du einfach weiterarbeiten kannst oder doch zurückstecken, bzw. aufhören musst...


Liebe Grüße...



Pushy

JAJAJU

Tja, meine Kita ist eben...ich sag das Wort mal nicht  :-X Es läuft ABSOLUT ALLES drunter und drüber und auch der Träger ist absolut grauselig!

Ich werde mir auch die Rechnung für den Arbeitgeber aufbewahren und versuchen mein geld wieder zu bekommen, ich kann ja nichts dafür, dass sich absolut NIEMAND verantwortlich fühlt  :-[

Hab heute in der Personalabteilung angrufen, die wussten noch von nichts  :-X Hab denen nun nen Fax vom MUPA geschickt, das ist doch echt nicht normal  :-\

Wie gesagt, ab nächster Woche weiß ich hoffentlich mehr, bei mir steht im Vordergrund, zu wissen was mit der ZYTO... ist, das ist das wichtigeste, alles andere bekomme ich schon irgendwie hin!

Danke euch wirklich von Herzen für eure tollen Tips und Ratschläge  :-*

Finchen

hallo pushy,

ich wollte mal fragen, ob sich etwas neues bei dir ergeben hat??

lg

Emma2006

Hallo Pushy!

Ich bin ja auch Erzieherin und hab das bei Emma auch mitgemacht.

Also ich war bei der Stadt angestellt und da bin ich sofort als ich gesagt habe, dass ich schwanger bin ,ach hasue geschickt worden. Habe dann einen Termin beim Gesundheitsamt gemacht und die haben dann eben diese Blutuntersuchung gemacht.

WICHTIG: Sind auch immer aktuelle Werte, weil die auch schonmal schwanken können.
Außerdem verlangen die zum Teil einen höheren SChutz. ALso die wollten z.B. beim Röteltiter einen Mindestwert von 1:50 haben.
Dann wurden natürlich alle weiteren Kinderkrankheiten etc getestet.

Ich hatte leider das Pech und hatte nicht genug Antikörper gegen Mumps und durfte ncith zurück in die Kita. Da ich aber bei der Stadt gearbeitet hab, wurde ich aufs Amt abgeschoben und durfte den rest der Zeit "Kopieren und hab rumgesessen und nix zu tun gehabt.  :P Da wäre mir dann ein Beschäftigungverbot doch leiber gewesen.
Unsere Erdnuss hat uns leider am 11.01.07 verlassen!





Sonina

ich muss den Fred hier mal ein wenig "missbrauchen" :D verzeiht mir.. 
Ich habe leider keine Vregleichswerte mit anderen Erzieherinnen ausserhalb meines Wohnortes und muss daher mal nachfragen ;)
Ich hätte gerne gewusst wo ihr wohnt und was ihr dort als Erzieherin verdient (Vollzeit, Brutto). Die Infos im Netz (wenn man googelt) gehen ja soweit auseinander, dass man sich nicht wirklich ein Bild machen kann. Wenn dem so stimmt, was ich so ergoogelt habe, würde ich es mir nämlich noch 5 mal überlegen hier weg zu ziehen, denn demnach würde ich hier mehr verdienen als andererorts... das sind im Moment für eine 40 Stunden Woche (ab und an auch Wochenend und Nachtschichten dabei) 2400.- Brutto bei mir. Zu den Eckdaten: 33 Jahre alt, 15 Jahre Berufserfahrung und 5 Jahre Firmenzugehörigkeit.
Wer seine Daten nicht öffentlich nennen will, kann mir auch gerne eine PM schicken ;)

Ich dank euch schon mal im voraus.