Elternzeit bei 2 Arbeitgebern - kennt sich zufällig jemand aus?

Begonnen von Anna28, 23. Februar 2016, 14:31:34

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Anna28

Hallo zusammen,

bevor ich eine Beratung aufsuchen muss, wollt ich mal hier fragen, ob sich zufällig einer auskennt.

Ich hab 2 Jobs (ein Hauptjob und ein Minijob). Am Minijob hängt mein Herz nicht so und ich mache ihn nur, weil es so viel Unterschied am Elterngeld macht. Jetzt will ich bei meinem Hauptjob gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen und beim Anderen so lang wie möglich. Geht das überhaupt? Kann mir ehrlichgesagt nämlich nicht vorstellen, dass ich bei verschiedenen Arbeitgebern verschieden lang in Elternzeit gehen kann, aber da ich die Elternzeit ja jeweils beim Arbeitgeber beantrage, könnte es ja zumindest sein  s-pfeifen

Vielleicht war ja mal jemand in ner ähnlichen Situation und kann mir helfen.

Liebe Grüße
Anna

ju.ra.

Warum sollte das nicht gehen. Ich weiß allerdings nicht wie es bei einem Minijob generell mit Elternzeit ausschaut. Kannst du nicht die jeweiligen Personalsachbearbeiter oder deine Chefs fragen? Die müssen das ja wissen, wenn nicht müssen die sich schlau machen  ;)

Epi

Ich denke das sind 2 verschiedene sachen:1. fürs elterngeld wird wohl jegliches nettoeinkommen adiert, also fester job+minijob.
Elternzeit beantragst du für beide in gleicher länge, bzw. es wird eh jegliches eikommen vom elterngeld abgezogen, in welcher höhe weiß ich allerdings nicht

Eliza

Hi Anna,

Elternzeit kannst du in unterschiedlicher Länge beantragen.

Beim Minijob kannst du also 3 Jahre nehmen, beim anderen Job 1 Jahr (oder wie du es eben gerne hättest).

Das ist ja eine Art zwangsweise "Vereinbarung", die du mit dem jeweiligen Arbeitgeber triffst.

Mit dem Elterngeld ist es etwas anderes. Du gibst das komplette Einkommen an und wie du es splitten willst (auf wie viele Jahre). Wenn du es z.B. auf 2 Jahre splittest und nach 1 Jahr wieder anfängst in Teilzeit zu arbeiten, sagst du Bescheid und die Berechnung wird geändert.

LG Eliza
Omnia Vincit Amor


Anna28

Erstmal danke für die Antworten. Ich habe mich jetzt nachdem auch die Personalabteilungen nicht so recht wissen erstmal bei unserer Kreisstelle informiert. Der Mann hat mir auch gleich geantwortet. Vielleicht hat ja nochmal einer dieselbe Frage.

Mir wurde gesagt, dass ginge nicht. Unzwar würde ich ja dann bei meinem Minijob-Arbeitgeber in Elternzeit sein im 2. Jahr aber bei meiner Hauptarbeit 40 Stunden arbeiten. Das ist in Elternzeit aber nicht erlaubt  :(. Ich will aber auch nicht weniger arbeiten, weil wir eigentlich ziemlich schnell ein 2. wollen wenn nichts dagegen spricht und dann würde mir das Elterngeldtechnisch sehr weiterhelfen. Außerdem ist die Uni als Arbeitgeber Mega-flexibel und das würde wohl auch alles passen. Im Moment sieht es so aus, dass ich mit dem Chef vom Minijob schauen muss, ob ich dann unbezahlten Urlaub nehme. Das könnte man ja dann spontan machen. Im Worst-Case würde ich den Job auch aufgeben aber die sind eigentlich ziemlich scharf darauf, dass ich nach der Promotion wiederkomme und das ist ne recht gute Option. Daher hoffe ich, würden sie sich erkenntlich zeigen mit unbezahltem Urlaub. Naja kommt Zeit, kommt Rat  :)

Eliza - kennst du jemanden, der sowas schonmal gemacht hat? Vielleicht hat er nur 30h gearbeitet? Sonst muss ich echt nochmal weitergucken.

Eliza

Hallo Anna,

ich wusste nicht, dass du bei einem Job 40 Stunden arbeitest.

Erlaubt ist natürlich alles, aber wenn du 40 Stunden arbeitest, bist du nicht in Elternzeit, Elternzeit bedeutet ja eine Reduzierung der Arbeitzeit, während 40 Stunden eine Vollzeitbeschäftigung ist. ;)

Bis zu 30 Stunden darfst du während der Elternzeit insgesamt arbeiten, das stimmt.

Ich mache viel Arbeitsrecht und kenne solche Konstellationen. Auch die Kombi Minijob / Huaotjob und dass jemand dann 1 Jahr EZ von beiden Jobs nimmt und darauf folgend 2 weitere Jahre im Hauptjob aber den Minijob weiterführt.

Geht aber nicht, wenn man seine Vollzeitbeschäftigung wieder aufnimmt.

Dein Plan klingt aber sehr sehr gut!

LG
Omnia Vincit Amor


Anna28

Ja das mit den 30 Stunden hatte ich gelesen aber gedanklich irgendwie einfach übergangen  :).

Aber gut zu wissen, dass du da auf dem Bereich schon Leute beraten hast. Ist mit Sicherheit spannend für die ein oder andere hier. Ich finds eingentlich auch recht naheliegend, erst den Nebenjob wieder aufzunehmen wenige Stunden die Woche. Bei uns ist es ja in sofern ein Spezialfall, dass ich möglichst schnell die Promotion durchbekommen will (und wir beim 2. Elterngeld möglichst wenig Geld lassen wollen). Bei euch ist das Elterngeld ja vermutlich auch ein Thema wenn du Hauptverdienerin bist oder planst du nur den Mutterschutz zu nehmen?