Beschäftigungsverbot.Wer kennt sich aus?

Begonnen von hallihallo, 25. Februar 2010, 09:17:02

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hallihallo

Ein bisschen hängt das "Damoklesschwert" BV über meinem Kopf,wenn ich es meinen Chefs mitteilen werde.Hab schon diverses gefunden im I-net,aber so richtig schlau bin ich auch nicht draus geworden.

Also; was klar ist,das ich weiter mein volles Gehalt bekomme bis zum Mutterschutz.Wie sieht das mit Urlaubsgeld u. Weihnachtsgeld (das würde dann ja in den Mutterschutz reinfallen) aus? Und überhaupt....verfällt dann sozusagen mein Jahresurlaub (bin ja dann eh zuhause)? Hab noch 8 Tage Resturlaub vom letzten Jahr....muß das ausgezahlt werden? Wenn mein Jahresurlaub nicht verfällt....wann bitte soll man den dann nehmen??

Und wie sieht die Lage aus,wenn ich ein Teilzeitbv bekommen könnte?

feuerwehrengel

ich weiss nur der urlaub verfällt nicht, den bekommst du nach der elternzeit wieder...
ich gehe nämlich auch ins bv...ab übernächste woche...
das urlaubs-und weihnachtsgeld müsste nicht verfallen weil es ja zum einkommen dazu gehört...

Sonina

Ich denke das kommt immer darauf an wie du das mit deinem Chef vereinbarst.
Ich zB. bin mit meinem Chef so verblieben, dass ich meinen Urlaub (ich hab noch recht viel vom letzten Jahr übrug) jetzt aufbrauche, und zwar so, dass ich nur 10 (max 20) Stunden die Woche arbeite. 3 Wochen davon nehme ich allerdings am Stück. Danach, also wnen mein Urlaub aufgebraucht ist, gehe ich in das TeilzeitBV und werde bis zu Beginn des MuSchutzes nur noch 10 Std die Woche arbeiten. Finanziell heisst das für mich volles Gehalt, für den Arbeitgeber: Er bezaht die 10 Studnen die ich bei ihm arbeite, den Rest der Staat.


hallihallo

@sonina: d.h.,du bekommst auch Urlaubsgeld ausgezahlt? Das sind ja Sonderleistungen (mit denen ich leider rechnen muss...)

Das mit dem Urlaub kann ich mir ja fast gar nicht vorstellen.Das würde ja heissen,das ich nächstes Jahr dann regulär noch 29 Tage Resturlaub hätte + den Neuen Urlaub.Das wären dann 58 Tage Urlaub??

Sonina

Ich bekomme in diesem Sinne kein Urlaubsgeld... Mein Chef zahlt zu Weihnachten eien Prämie aus. Leistungbezogen...  und diese ersetzt Weihnachts und Urlaubsgeld. Auf diese werde ich dieses Jahr wohl verzichten müssen.
Urlaubsanspruch hast du 2010 anteilig bis zum Ende deines Mutterschutzes und wenn du ins BV gehst, bevor der Urlaub aufgebraucht wird, sollte dir zumindest der Urlaub von 2010 auf jeden Fall bleiben. Wie das mit dem Urlaub von 2009 aussieht weiss ich nicht.
Ich glaube das ist zum Teil aber von Firma zu Firma verschieden und müsste vertraglich geregelt sein. Bei uns ist es zB. so dass der "alte" Urlaub bis Ende Juni des Folgejahres aufgebraucht sein muss. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, muss man bei uns shcriftlich einen Aufschub ansuchen, ansonsten verfällt dieser einfach.


TinaundCJ

Du bekommst auch weiterhin dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld  :)

Das einzigste,was bei mir weggefallen ist waren die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten und die,die es ab 21.00 Uhr gibt (oder war es 20.00?)
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


hallihallo

Ah,o.k. Da bin ich ja schonmal etwas beruhigt. Sollte ich ein BV bekommen,wäre es mir sogar egal,wenn ich keinen Urlaub hätte (hab ich ja im gewissen Sinne ja doch).Aber dadurch,das ich eben auch keine Ü-Std. mehr machen kann,fällt ja doch einiges weg :-\ Naja, kriegen wir schon irgendwie gewuppt.Hauptsache es geht alles gut :)

Melli27

Guten Morgen....
Also das würde dann heißen wenn ich nur noch Teilzeitarbeite, würde ich trotzdem mein gesamtes Gehalt bekommen???





Sonina

Wenn dein Chef dir die Möglichkeit des Teilzeit BV einräumt und das gut begründet beim Gewerbeaufsichtsamt durchboxt..  Ja Melli ;)


Melli27

Hmm, danke für die Info.... muss dann mal sehen wenn es soweit ist...





sonne22

hab jetzt nur den eingangspost gelesen. also urlaub verfällt nicht.
urlaubsgeld und weihnachtsgeld ist dagegen eine freiwillig und muss daher nicht gezahlt werden
09.09.2009 mein Glückstag

* Juni 2014 du bist immer in unseren Herzen

-2015-
Projekt zu viert unter dem Weihnachtsbaum!?

07.04.2015 SST positiv

Hope73

@Hallihallo
Ich befinde mich gerade in den letzten 3 Wochen Resturlaub aus 2007!
Dein volles Gehalt bekommst du bei nem vollen BV ja nicht von deinem Chef, sondern von der KK, oder einer Ausgleichskasse. Und die zahl ja die gesamte Zeit und zieht nicht den Urlaub, den du wegen des BV nicht nehmen kannst, ab! Mien Chef meinte auch ich hätte keinen Anspruch, aber nach dem ihn die KK angeschrieben hat, wieviel er an die Kasse zurückzahlen müsse, war es kein Problem mehr! ::) ;D

Weshalb sollst du in BV?

LG Hope
** im Herzen




und wieder **


Milly

Hab da jetzt mal auch ne Frage:

Habe seit 01.03. das BV und noch 25 Tage Urlaub - eigentlich war vorgesehen, dass ich diesen Urlaub vor dem Mutterschutz nehme. Mein Chef fing aber dann leider an zu spinnen und jetzt hab ich das BV....

Wir bekommen unser Urlaubsgeld im Mai ausgezahlt - hab ich darauf jetzt keinen Anspruch ??? Und wie ist das mit meinem Urlaubsanspruch, ich geh dann 2 Jahre in Elternzeit?

Der AG zahlt ja den Durchschnitt der letzten 3 Monate und bekommt es von der KK erstattet - aber wie verhält sich das auf Urlaubsgeld?

Kann ich auf Auszahlung meines (Rest-)Urlaubs für 2010 bestehen?

hallihallo

@hope: bin Tierarzthelferin in einer Gemischtpraxis.Im Moment haben wir das noch mit Arbeitszeitenumschichtung hinbekommen,aber auf Dauer ist das nix.Wir teilen uns zu Zweit eine ganze Stelle und spätestens,wenn Kollegin mal Urlaub haben möchte oder krank ist, gehts nimmer.Und wenn ich weiter bin in der SS werde ich wohl auch nicht unbedingt die stressigen Vormittage gemeistert bekommen :-\ Na,mal sehen.Die Regelung im Moment finde ich zumindest so lange o.k. bis die Ss wirklich "sitzt".

annamina

hallo,

grundsätzlich gilt folgendes: eine frau darf auf grund ihrer schwangerschaft bei ausfällen finanziell nicht schlechter gestellt werden! daher ja auch bv und nicht krankschreibung (nach 6 wochen weniger geld)

ich bin auch im bv. ich bekomme mein gehalt genauso wie vor der schwangerschaft + weihnachtsgeld. du hast anspruch auf dein urlaubs und weihnachtsgeld (wenn du es vorher auch schon bekommen hast). und wenn es prämien gibt, darfst du nicht leer ausgehen.  und bei teileit-bv bekommst du dein geld, wie wenn du voll arbeitest. schichtzuschläge werden ebenfalls gezahlt. wie gesagt, man bekommt genau das geld, wie wenn man arbeiten würde.

und interessant wirds bei kurzarbeit. denn wenn man in kurzarbeit ist und ein bv bekommt, bekommt man sein volles geld!!! das wirkt sich dann auch positiv auf das elterngeld aus, weil da der kurzarbeitzuschuss vom arbeitsamt nicht mit eingerechnet wird.

ich hoffe ich konnte helfen.

viele grüße
annamina