Schwanger und nach 20 h arbeiten - bitte dringend antworten!!!! :-*

Begonnen von Natalie84, 31. Juli 2010, 11:15:41

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Natalie84

Hallo meine Lieben!

Ich hab da mal ne Frage, die mich ein bisschen beschäftigt:

Ich bin als studentische Teilzeitkraft in unserem Kino angestellt. Meine Arbeitszeiten sind eigentlich nur abends ab 18 h. Nun hat mir eine Freundin gesagt, dass man als Schwangere nicht nach 20 h arbeiten darf.

Ich könnte theoretisch im Kino natürlich auch tagsüber (so von 13-20 h) arbeiten, aber zum einen möchte ich das nicht, weil ich ja noch eine große Tochter von 3 Jahren daheim habe und zum anderen ist es auch schlecht zu realisieren, da ich ja auch noch studiere. Ich könnte also von vornherein nur mittwochs und am Wochenende arbeiten und das wäre wirklich sch....!

Wie würde man das denn dann regeln??

Vielen dank schonmal für eure Antworten,
Natalie  :-* :-* :-*
Meine Mami hat ein kleines Baby im Bauch. Das hat das hat der Papi da reingetut (Emma: 08.09.10)



Wir bekommen eine 2. Tochter: Helena Sofia, kurz Leni! (Outing am 18.10.10)


Lale21

also ganz ehrlich,ich war bis 2 monate vor der entbindung keine nacht vor 1 zu hause von der arbeit.ich bin ja schließlich "nur" schwanger gewesen und nicht krank ;)
ich hab morgens um 11 angefangen dann von 15-18 uhr pause gehabt und dann von 18-1 oder 2 uhr.
solange du es kannst arbeite doch einfach weiter.
also ich muss sagen da ich als köchin tätig war und das ja kein leichter job ist,meiner kleinen hat es nicht geschadet.

ich habe in den letzten 2 monaten ein BV nach 18:00 uhr bekommen,weil meine FA mich ein bisschen bremsen wollte,aber selbst daran hab ich mich nur halb gehalten.

du musst deinem chef das mitteilen mit dem gesetz,aber ob ihr euch dran haltet das könnt ihr unter euch ausmachen.
ich habe meinen chef auch darauf hingewiesen,da sagte er ja dann haste jetzt um 22 h feierabend (gesetz in der gastronomie ist bis 22h),hab mich aber nicht dran gehalten und da wusste er sofort das ich nicht feierabend machen möchte.






Natalie84

@ Lale: Vielen Dank für deine Antwort!

Ohje, als Köchin hast du natürlich wirkliche nen heftigen Job!

Aber darfst du das denn, dich über ein BV hinwegsetzen?? Also bei meinem Job durfte ich nicht mal zu einer Weiterbildung erscheinen, als ich mir den Knöchel verstaucht hatte!!

Hat das denn keine rechtlichen Konsequenzen, wenn man sich an ein solches Gesetz nicht hält?? Ich meine, diese Regelung gibt es ja nicht umsonst!  :-\
Meine Mami hat ein kleines Baby im Bauch. Das hat das hat der Papi da reingetut (Emma: 08.09.10)



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Lale21

die kontrolieren nur wenn denen ein verstoß gemeldet wird.da mich aber niemand gemeldet hat kam auch keiner zum kontrolieren.
also es müsste dir schon jemand was wollen und dich melden.
zumal dein chef gibt sich ja damit einverstanden wenn er dich weiterarbeiten lässt und lässt sich auf das risko erwischt zu werden ein.
es ist ja seine entscheidung ob er dich knallhart nach hause schickt oder dich weiterarbeiten lässt,wenn du das möchtest.






Natalie84

#4
Ich fürchte aber, dass die mich nicht abends arbeiten lassen werden. Die sind mit solchen Regelungen ziemlich genau, hab ich zumindest den Eindruck! Ich meine, man hat mich ja nicht mal an einer "Weiterbildung" teilnehmen, weil ich wegen eines verstauchten Knöchels krankgeschrieben war (und da hätte ich locker teilnehmen können!)

Ich meine, stell dir mal vor, es passiert was, während ich nach 22 h arbeite!?

Kann ich denn dann dazu gezwungen werden jeden Mittwoch, Samstag und Sonntag von 13-20 h /bzw bis 22 h zu arbeiten??

Sorry, wenn ich da jetzt ein bisschen drauf rumhacke, aber ich wüsste einfach gerne, was mich im schlimmsten Fall erwarten könnte!?  ???
Meine Mami hat ein kleines Baby im Bauch. Das hat das hat der Papi da reingetut (Emma: 08.09.10)



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Anne80

Rechtlich gesehen gibt es klare Regeln - und die sind zum Schutz der Schwangeren und nicht um jemanden zu ärgern. Ich komme auch aus der Gastronomie und solange es ging habe ich auch gerne länger gearbeitet. Aber wenn nicht dann eben nicht. Fairerweise bin ich dafür, frühzeitig mit Kollegen und Vorgesetzen zu sprechen. ICh bin Abteilungsleiterin und da muß dann schon Ersatz her, der nicht so schnell zu finden ist.

Generell würde ich die Arbeitszeiten nicht einfach so überschreiten. ABer der Arbeitgeber kann sich eine Ausnahmegenehmigung einholen, daß er Dich länger beschäftigen darf (mit Deinem Einverständnis). Somit sind dann auch beide Seiten abgesichert. Ich würde es dem AG auf jeden Fall empfehlen.

Natalie84

@ Anne: Vielen Dank für deine Antwort!  :-* Aber was heißt denn frühzeitig?? Ich bin ja nun gerade mal in der 5. SSW. Anfang 4. Monat reicht doch, oder!?  ???
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Absolutely

Generell gilt, je eher du es sagst- je eher fällst du unters Mutterschutzgesetz. Was ja auch Kündigungsschutz bedeutet...
Aber ich persönlich würde wohl auch die ersten drei Monate abwarten, wenn es mir entsprechend gut geht.
Léa Alexandra, still geboren in der 24.Woche

Bahia

Zitat§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1.von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr

Ich würde es so auslegen, dass Du auch unter den Absatz 3 fällst - und somit darfst Du auch länger arbeiten.
Du fängst ja auch erst spät an, also ist es nicht anstrengender als vormittags zu arbeiten und gewöhnt bist Du an die Zeiten auch.
Du bist doch nicht krank, sondern schwanger - wo soll das Risiko bei nur zeitlich verschobenen Arbeitszeiten sein? Du arbeitest ja nicht mehr.

TinaundCJ

Oder Du sagst deinem AG erst später,dass Du schwanger bist.

Ich habe bis vor kurzem die Tageszeitung als Springer ausgetragen,da musste alle ja auch bis 6.00 Uhr morgens verteilt sein.


Entweder so oder Du lässt Dir von deinem AG ein BV aussprechen,dann bekommst Du auch dein gehalt weiter und er bekommt es von...der KK meine ich, komplett ersetzt.


Ich würde erstmal einfach so lange weitermachen wie geht.

Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Natalie84

Ich hab sowieso nicht vor, es meinem Ag vor dem 4. Monat zu sagen!  ;)

Aber ich hab jetzt auch ab dem 13.08. bis zum 06.09. Urlaub und dann bin ich ja wahrscheinlich (falls ich mich beim ET bzw. beim Datum der Empfängnis nicht irre) in der 10./11. SSW!  :o

Ist alles ein bisschen blöde! Aber ich hoffe mal, dass man da auf eine Einigung kommen kann!  :-\
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Jolante78

Also ich kann nur sagen das mein AG klare Anweisungen vom RP hat und ich darf nur bis 20:00Uhr arbeiten und die Stechprotokolle werden bei den SS sehr streng kontrolliert und mein AG bekommt sofort rechtliche Konsequenzen wenn ich länger arbeiten sollte. Ich mußte es auch früh sagen da ich viel im ND eingeteilt war mit ISO-Zimmern und zum Selbstschutz habe ich es schon in der 7.SSW gesagt. Es liegt viel in der Eigenverantwortung der SS, aber es kommt auch auf den Job drauf an.


Sternchen wir denken an Euch 5.SSW 10/2012, 7.SSW 02/2014

Natalie84

@ Jolante: Ich denke ehrlich gesagt, dass mein AG das auch so handhaben wird... :-\
Aber was mach ich denn dann, wenn ich tagsüber einfach schlecht arbeiten kann!?  ???
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ღ PeCaPe ღ

Hmm, ruf doch mal in der Gewerkschaft an und frage.
Eigentlich darst Du ja durch die SS nicht schlechter gestellt sein als vorher und vorher konnstest Du ja auch nur um die Zeit arbeiten, dann jetzt evtl gar nicht mehr.
Vielleicht bekommst ein BV ausgestellt.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





Natalie84

@ Pecape: das wäre natürlich was, so ne BV!  :P Nicht, dass ich faul wäre und nicht arbeiten möchte, aber ich hab ja auch noch einiges anderes zu tun...bin ja nur studentische TEILZEIT!!  ;)

EDIT: Wo genau muss ich denn da dann anrufen??  Kenn mich echt überhaupt nichts aus mit so Sachen! :-[
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Jolante78

Mmh, ja wie Pecape sagt würde ich mich auch mal informieren. Es ist schwieriger wenn man eben schon ein Kind hat. Ich weiß wie das ist! Aber interessiert hat es meinen AG leider auch nicht. Ich muß jetzt auch immer schauen wo ich meinen Murkel unterkriege das ich Tagsüber arbeiten kann. Gut er kommt bald in den KiGa , da wird es besser. Meine FÄ stellt mir auch kein BV aus wegen so einem Grund. Das ist aber ganz unterschiedlich, meine Kollegin ist eine Woche weiter und hat weil sie Krankenschwester ist sofort ein BV bekommen, weil ihr FA meint es wäre in unserem Beruf zu gefährlich. Schwierig!!!  


Sternchen wir denken an Euch 5.SSW 10/2012, 7.SSW 02/2014

Clärchen

Also im Mutterschutzgesetz ist es vorgeschrieben, das eine Schwangere nach 20 Uhr nicht mehr beschäftig werden darf, ich meine auch das wäre Ausnahmslos!

LG
ÜZ 19 hat Glück gebracht! :)

11.01.2012-10:47Uhr-3630g-52cm-36,5KU

30.04 SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=4


ÜZ 3 hat Glück gebracht :)

30.08.2013-16:32Uhr-3390g-50cm-34,5KU

14.12. SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=11

Natalie84

@ Jolante: Hm, das ist ja echt blöd! Aber bei uns kann man ja immer erst ab 13 h arbeiten. Emma ist bis 14 h im Kindi und geht um 19 h ins Bett. dann würde ich sie drei Tage die Woche überhaupt nicht sehen! Und an den anderen Tagen hab ich teilweise dann auch Uni!  ;)

@ Clärchen: Ich fürchte auch, dass diese Regelung eigentlich unumstößlich ist! Ich meine, irgendwo hat sie ja auch einen Grund, nämlich den Schutz der Schwangeren und des Ungeborenen!
Meine Mami hat ein kleines Baby im Bauch. Das hat das hat der Papi da reingetut (Emma: 08.09.10)



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Kat712

Hallo. Ich bin jetzt in der 10. Woche schwanger und will es Montag meinen Chef sagen. Ich arbeite in 2 Schichten: Frühschicht 6-14 und spätschicht 14 bis 22 Uhr. Jetzt darf man ja nach 20 Uhr nicht mehr arbeiten. Wie soll ich das mein Chef sagen? selber kommt der bestimmt nicht darauf. Bitte helft mir!!! Arbeite in einer Produktionsfirma

jaceny

Ich bin industriemechanikerin. Ich arbeite mit hochgiftigen Stoffen im Labor unter anderem. Hab es damals sofort in der 3-4ssw meinem Abteilungschef und Leiter gesagt. Ich bin ja dann in deiner Branche? Also ich darf weiterhin in 2 Schicht System arbeiten,jedoch nicht mehr ab 4 Uhr sondern ab 6-13.30uhr und spätschicht nicht mehr bis 22uhr oder noch später sondern von 12-20uhr. Mein Arbeitgeber hält sich an das Mutterschutzgesetz und ich auch. Bin nicht krank aber auch schwanger! Darf in einigen Bereichen des Labors nicht mehr sein und einige Tätigkeiten nicht mehr machen! Meine Kollegen nehmen Rücksicht. Kenne das von meiner damaligen Firma auch so - lief genau gleich ab! War auch produktions Firma. Jedoch arbeite ich in Großbetrieben in kleineren ist das oftmals nicht der Fall.
*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*

Pfeifchen

Das habe ich ja noch nie gehört, hab mich damit aber auch nicht befasst.

Ich bin Kirchenmusikerin und die meisten Sachen finden Abends statt. Dafür kann ich mir einen Großteil der Arbeit aber selbst einteilen und hätte, wenn ich wöllte, fast jeden Vormittag frei. An sich ist also alles eigentlich nur nach hinten verschoben. Ich habe aber noch nie von Kolleginnen gehört, die wegen der SS nicht mehr arbeiten durften...?

Kann mir gut vorstellen, dass es das Gesetzt gibt, aber das musste ja irgendwie gelöst worden sein?
~glücklich~

hope13

@Pfeifchen: soviel ich weiß gibt es im Mutterschutzgesetz Ausnahmen was die Tätigkeit nach 20.00 Uhr angeht für den Gaststätten-, Theaterbereich. Wahrscheinlich fällst Du dann auch darunter ;)

Mephistophelessa

Pfeifchen, ich bin sowieso immer wieder erstaunt war aus dem Arbeitsrecht für bei (oder auch in) der Kirche Beschäftigte gar nicht gilt.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Pfeifchen

Hope, mich stört es ja gar nicht so sehr, es ist ja nicht körperlich anstrengend oder so, davon abgesehen, dass ich momentan nicht sehr schön vorsingen kann, weil sich im Körper alles verändert :-D
Aber insofern fänd ich es auch nicht schön, jetzt ein BV zu haben, ich würd mich ja zu Tode langweilen.

Kitiara, ja das stimmt, es ist einiges manchmal nicht so die Wucht, wenn man sich bei Kollegen umhört... Ich muss aber sagen, ich habe eine super Chefin, die auf solche Sachen ziemlich achtet und jedem Mitarbeiter erklärt, er soll sich nicht ausnutzen lassen und bitte auf seine Stundenzahlen achten, usw. In unseren Berufen geht es schnell, dass man Überstunden aus den Augen verliert ;-) Insofern habe ich nicht zu klagen, meine Stelle ist sehr entspannt.
~glücklich~