Berechnung Urlaubsanspruch

Begonnen von Lula, 07. Januar 2013, 19:50:41

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Napolitana

@Lula, dann gilt das Bundesurlaubsgesetz:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Mephistophelessa

Aber dieser Fall wird im BEEG geregelt. Sie tritt ja nicht aus, das Arbeitsverhältnis ruht nur. Deshalb wird der Urlaub für jeden vollen Monat, den sie in Elternzeit ist, um ein Zwölftel gekürzt.

Bsp.: Nimmt der Papa 2 Monate Elternzeit vom 5.3. bis 4.5. wird der Urlaubsanspruch nur für den vollen Monat EZ gekürzt, also nur um 1/12.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

mobi83

Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe:

mein ET ist der 16.6.13, mein Mutterschutz geht somit bis zum 11.8.2013

Ich habe also für meinen Urlaubsanspruch (normal 28Tage) gerechnet:

28Tage -4/12 (für September-Dezember) = 18,7 Tage

das wären dann ja gerundet 19 Tage

Heute hab ich von meinem Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung für Januar bekommen und da steht auch der Urlaubsanspruch für 2013 darauf: 16 Tage?!!

Könnt ihr mir meine Rechnung bestätigen?
Kann der Arbeitgeber irgenwas anderes rechnen, wenn ich anschließend in Elternzeit gehe?
Wenn ich im Recht bin: kann mir jemand genau die Gesetzesstelle angeben, nach der so gerechnet wird? Das ganze läuft nämlich über eine bundesweite Zentrale und die beschäftigt ne ganze Rechtabteilung. Wird also schwer sich gegen die zu wehren. Ich seh aber nicht ein, dass ich auf drei Tage Urlaub verzicht. Meine Arbeitsbedingungen sind nämlich eh schon bescheiden...

Danke für eure Hilfe!

Moni28

Ich komme auch auf 18,7 Tage...

Lies mal hier: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/blog-news/urlaub-resturlaub-und-mutterschutz/

§ 17 Mutterschutzgesetz (Erholungsurlaub)

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

§ 17 BEEG
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)


(1) 1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Falls du den Urlaub nach deinem Erziehungsurlaub nehmen willst geht das nur wenn es dir vor dem Mutterschutz nicht möglich war den Urlaub vollständig zu nehmen.






mobi83

gut, dann werde ich mal Einspruch erheben; mal schauen ob ich gegen deren Armee von Rechtsanwälten ankomme  >:(

Moni28

Ich find man muss immer abwägen ob die 3 Tage Urlaub den Ärger wert sind wenn man nach der Elternzeit dort wieder arbeiten möchte.

Aber im Recht bist du auf jeden Fall...





Mephistophelessa

Man kann ja mal ganz lieb anfragen, ob die die Berechnung nochmal prüfen und den eigenen Rechenweg aufschreiben.

Vermutlich hat sich nur der Sachbearbeiter vertan. Wenn mann den Jahresurlaub durch 12 Monate teilt und dann kaufm. rundet hat man zwei Tage je Monat und kommt bis August auf 16 Tage. Jeder macht mal Mist oder es war ein Azubi oder ...  Ich würde mal ganz freundlich nachfragen.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

mobi83

Natürlich werde ich erstmal nachfragen, wie die den Urlaubsanspruch berechnet haben, aber ich bin mir eigentlich sicher, dass das nach deren Meinung so richtig ist

Dort arbeiten werde ich eh nicht mehr, da mein Vertrag Ende des Jahres ausläuft. Da ich dann noch in Elternzeit sein werde, wird der Vertrag nicht verlängert. Meine Stelle ist bereits ausgeschrieben- und zwar nicht nur als Elternzeitvertretung. Wie uns immer wieder gesagt wird "jeder ist ersetzbar"

mobi83

Hab heute nachgefragt wegen der Berechnung des Urlaubs und es ist so wie ich es mir gedacht habe: die sind der Meinung, dass Sie im Recht sind

Begründung:
Sie erkennen halbe Monate nicht als Arbeitszeit an. Als ich auf die gesetzliche Regelung verwiesen habe kam die Anwort in diesem Betrieb sei dies per Betriebsvereinbarung anders geregelt. Dürfen die das?

Eine andere Mitarbeiterin meinte dann noch, dass die Elternzeit ja eh mit Geburt des Kindes begänne und ich somit eh nur bis Juni Urlaubsanspruch habe?! Ich hab doch nach der Geburt noch Mutterschutz!

Kann mir jemand von euch einen Rat geben?

Ihr fragt euch vielleicht warum ich wegen 3 Tagen so ein Aufstand mache, aber es ist halt so, dass das Unternehmen eh schon total miese Arbeitsbedingungen hat und ich denen dann nicht noch was schenken möchte. Dazu kommt, dass mein Mann bereits aus beruflichen Gründen 300km entfernt wohnt und ich echt jeden Tag zähle bis ich nachkommen kann.

Moni28

#34
Ich glaube nicht das eine Betriebsvereinbarung so eine gesetzliche Regelung zu Ungunsten des AN ändern darf. Aber ob in der Vereinbarung was entsprechendes steht sollte nachzuprüfen sein. Normal sollte die wo aushängen oder einzusehen sein. Ich würde da nachfragen. Selbst wenn es so wäre glaube ich aber nicht das das ok ist...

Du hast definitiv Urlaubsanspruch bis nach dem Mutterschutz und den vollen Monat wo der Mutterschutz endet.

Ich kann dich verstehen das du um die 3 Tage kämpfst und das dich das ärgert aber ob das den Ärger wirklich wert ist. Das Kind bekommt den Stress ja auch mit und ob man am Ende als AN gegen so einen Betrieb ankommt...glaub ich nicht. :-/







mobi83

Danke, hab gleich mal die Frage gestellt ob Betriebsvereinbarung Gesetz aushebeln kann.

Moni28






Napolitana

Also falls sich das nicht schon erledigt hat:
Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Arbeitsverträge und andere individuelle Vereinbarungen und Vertäge dürfen den Arbeitnehmer nie schlechter stellen als das Gesetz.
Keine Vereinbarung darf den Mitarbeiter schlechter stellen als der Tarifvertrag.
Kein Arbeitsvertrag darf den Mitarbeiter schlechter stellen als die Betriebsvereinbarung.

Beispiel: In der Betriebsvereinbarung heißt es, dass Überstunden nicht gestrichen werden dürfen. Im Arbeitsvertrag steht, dass mit dem Gehalt die Überstunden abgegolten sind -> Der Passus im Arbeitsvertrag ist ungültig, die Betriebsvereinbarung ist das "höhere Recht", das hier gilt.

Alles klar?
:)
Liebe Grüße
Napo
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Lula

Danke für die ganzen hilfreichen Antworten  :)

Ich hab immer noch nicht mit meiner Chefin gesprochen.. mal sehen wann ich einen günstigen Zeitpunkt finde, denn mir stehen ja 2 Tage mehr zu, als gedacht..  ::)

tini235

??? 
Ich hatte noch nie Urlaubsanspruch für die Zeit des Mutterschutzes...ist das unterschiedlich nach Bundesland?
Wenn der Mutterschutz nach dem 15. beginnt, hat man den vollen Anspruch für den Monat, in dem der MuSchu beginnt, aber für die Wochen des MuSchu hab ich doch keinen Urlaubsanspruch?

Und der Mutterschutz NACH der Geburt ist immer 8 Wochen, da verschiebt sich doch nix. Davon hab ich echt noch NIE was gehört. Wenn Dein Baby später kommt, hattest Du halt vorher länger MuSchu, wenn es früher kommt hast Du eben Pech und es waren vorne eben keine 6 Wochen.

ich glaub, ich muss umziehen...

Moni28

Nein du musst nicht umziehen denn das ist gesetzlich geregelt und das egal für welches Bundesland. Man hat definitiv bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaubsanspruch. Ich zum Beispiel bei ET 21.04. da Endet der Mutterschutz am 16.06. und somit hab ich bis Ende des Monats vollen Urlaubsanspruch also Jahresanspruch : 12 * 6

Ich arbeite in einem sehr großen Steuerbüro wo ja auch Lohnabrechnungen erstellt werden und genauso wurde es mir bestätigt und wird es bei mir gemacht.  :D





Napolitana

@tini: Die Mädels hier haben Recht. Du hast Urlaubsanspruch für den kompletten Mutterschutz, so steht es im Gesetz. Und zwar für jeden vollen Monat. Bei mir endet der MuSchu am 3.8. und ich habe noch Urlaubsanspruch für den kompletten August.
Ich arbeite in einer sehr großen Bank und bin auch im Betriebsrat und deswegen weiß ich es 100%ig. Es steht im Gesetz und gilt somit für ganz Deutschland! Also lass Dich nicht über den Tisch ziehen!
Übrigens wird Dein MuSchu nicht gekürzt, wenn Dein Baby 2 Tage früher kommt. Die Zeit die Dir vorher gefehlt hat (konnte ja keiner hellsehen), bekommst Du hinten mit drangehängt  ;) Also alles so als wäre das Baby am eT geboren worden.
Wenn das Baby zu spät kommst, darfst Du dafür länger daheim bleiben als geplant.
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




tini235

naja, wenigstens hatte ich dann Glück mit meinen beiden "Spätchen", da hatte ich immer länger MuSchu.  :D

Ist ja witzig mit dem Urlaubsanspruch, muss ich mal gleich meiner lieben Kollegin in der Verwaltung sagen.
Eigentlich ist es komisch, denn auch bei uns wird das ganze Personalgedönse von einem Wirtschaftsprüfer-Büro gemacht. Die müssten sowas doch eigentlich selber wissen, oder? Ein Skandal!  ;)

Lula

Ich hab so eben meiner Chefin den §17 vom BEEG unter die Nase gehalten und ihr erklärt, dass mir für Juli noch Urlaub zusteht (also die besagten 2 Tage).

Sie lässt das jetzt von ihrem Anwalt prüfen und ist sauer. Sie findet das von mir persönlich quasi ne Frechheit, dass ich damit jetzt ankomme...

Aber ganz ehrlich... Warum soll ich auf 2 Tage Urlaub verzichten, die mir nach Gesetzt zustehen??  :o ??? >:(

Napolitana

s-motz s-motz s-motz
@Lula: die spinn wohl? Was für eine unqualifizierte Chefin! Da gibt es doch gar keine Diskussion?! Es gibt Regeln, und die gelten nun mal für ALLE, auch für sie, auch für Dich.
Denk Dir nix, reg Dich nicht auf, lass Dich am Popöööchen lecken und genieße Deine Kugelzeit!  ;)
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!