???Jahresurlaub???

Begonnen von ♥Der♥Juli♥Clan♥, 14. Dezember 2008, 20:59:50

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

♥Der♥Juli♥Clan♥

hallo,

hat jemand erfahrung oder weiss jemand wie es mit dem jahresurlaub ist? wieviel einem da zusteht, wenn man ss ist? habe mal gelesen es steht einem der ganze jahresurlaub zu.... stimmt das?

ich stehe jetzt vor dem problemchen das ich meinen urlaub einreichen soll, aber net weiss wie ich meinen urlaub kalkulieren soll?!

da ich ja schon im mai in den mutterschutz gehe, steht mir da dann der ganze jahresurlaub auch zu? habe 26 tage urlaub im jahr.

habe jetzt erst mal alles bis mai gut eingetragen, aber die frage ist halt ob mir der ganze urlaub zu steht?! chef macht bestimmt solche  :o  ;D  ::)


nette grüße sonnenschein
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






pebbles

Dir steht nicht dein ganzer Jahresurlaub zu. Nur die Zeit bis zum Geburtstermin wird für den Urlaubsanspruch gerechnet. Du kannst dir aber von dem alten Urlaub was mit in die Zeit nach der Elternzeit nehmen, wenn dein CHef das erlaubt.



Sannel

Hallo,

dir steht dein Urlaub bis zum Ende deines Mutterschutzes sprich 8 Wochen nach Geburt zu.

liebe Grüße

Sandra




♥Der♥Juli♥Clan♥

Zitat von: Sannel am 14. Dezember 2008, 21:34:54
Hallo,

dir steht dein Urlaub bis zum Ende deines Mutterschutzes sprich 8 Wochen nach Geburt zu.

liebe Grüße

Sandra



ok danke hört sich plausibel an. ich lass die 26 tage am besten so stehen und reich es so ein oder? weiss ja nicht ob ich da dann überhaupt urlaub bekomm, ist ja nur urlaubswunsch für 09. er wird sich das dann wohl schon alles zurecht drehen. oder sollte ich doch lieber nur 20 tage einreichen?

nette grüße sonnenschein
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






Minime-mama

Hi,

zwar ist das ein Thema was unterschiedlich von chef zu chef behandelt wird, aber die gängigste version ist so:

Wenn du nach den 8 wochen gleich weiter arbeitest , also nicht in den erziehungsurlaub gehst, das dir deine 26 Tage zu stehen.

Arbeitest du aber danach ein halbes jahr oder länger nicht mehr in der Firma, kannst du nur die Monate Urlaub in anspruch nehmen, die du auch erarbeitet hast.
Das heißt wenn du nur bis Mai arbeitest hättest du round about 9 Tage Urlaub die du verplanen darfst. Wenn du halt in dem Jahr nicht wieder anfängst zu arbeiten.


Seit 11.05.2009 Felix an meiner Seite






Am 19.05 meine ganz eigene Traumhochzeit
~~~~

Schon als ich dich empfing, hast du dich in mein Herz gestohl'n
ich trug dich unter ihm, doch was es fühlt, hast du befohl'n

Bijou

Zitat von: Sannel am 14. Dezember 2008, 21:34:54
Hallo,

dir steht dein Urlaub bis zum Ende deines Mutterschutzes sprich 8 Wochen nach Geburt zu.

liebe Grüße

Sandra



So kenne ich`s auch!  ;)

marion-chris

Genau 8 Wochen nach der Geburt steht dir der Urlaub zu..

aber warum musst du deinen Urlaub jetzt planen... meisten wird der Urlaub ja vor dem MuSchu genommen! Was auch super sinnvoll ist da die letzte Zeit doch auch erschwerlich wird und du noch einiges sicherlich zu erledigen hast.. mehr ruhe vor der Geburt ist immer gut.. somit trage deinen Urlaub doch vor dem MuSchu ein..  :-)
Nach 4,5 Jahre des Übens und der vergebenen Hoffnung sind wir nun endlich einfach so Schwanger geworden! Wir wollten es kaum glauben.. aber unser größter Wunsch kann nun endlich war werden!

ET 26.03.09

Nächster FA Termin 29.10.08!


Safa

so habe ich es auch vor! mein muschu beginnt am 21. mai und ich hab vor bis ende april zu arbeiten! ich rechne auch bis 8 wochen nach ET meinen urlaubsanspruch. denke ich müsste hinkommen da ich ja eh nur 2 tage die woche arbeite
LG




www.faden.de.tl

♥Der♥Juli♥Clan♥

Zitat von: Minimemama am 14. Dezember 2008, 22:03:12
Das heißt wenn du nur bis Mai arbeitest hättest du round about 9 Tage Urlaub die du verplanen darfst. Wenn du halt in dem Jahr nicht wieder anfängst zu arbeiten.

wie kommst du denn auf 9 tage bei 26 tagen urlaub im jahr  ???? bei mir sinds ein bissle mehr die ich mir ausgerechnet hab  ::)....
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






♥Der♥Juli♥Clan♥

Zitat von: marion-chris am 15. Dezember 2008, 19:51:06
Genau 8 Wochen nach der Geburt steht dir der Urlaub zu..

aber warum musst du deinen Urlaub jetzt planen... meisten wird der Urlaub ja vor dem MuSchu genommen! Was auch super sinnvoll ist da die letzte Zeit doch auch erschwerlich wird und du noch einiges sicherlich zu erledigen hast.. mehr ruhe vor der Geburt ist immer gut.. somit trage deinen Urlaub doch vor dem MuSchu ein..  :-)

ja das habe ich auch vor, weil ich danach ja eh net mehr arbeiten gehe und sie mir ja so gesehen dann den urlaub auszahlen müssten. und das wollt ich halt nicht. habe auch alles vor dem muschu verplant. aber ich wusst ja net genau wieviel mir zu steht und die frage ist ja natürlich auch, ob ich den ganzen urlaub der mir zusteht auch bekomm und mir nicht doch nen teil ausgezahlt wird?! ich sehe das schon genauso wie du  :)
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






sunny

Hallo Sonnenschein!

Man hat im Monat einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen! Genaue Regelungen bzgl. der Möglichkeiten Urlaub im Vorraus zu nehmen muss man dann natürlich individuell mit dem Chef absprechen. Da Du jedoch geschrieben hast sowie nach den 8 Wochen Mutterschutz nicht wieder in die Arbeit zu gehen, dürfte sich die Frage zur "Vornahme" von Urlaub sicherlich nicht stellen!

Ich wünsch Dir noch weiterhin eine ganz tolle Kugelzeit!! ...deine kritische Phase ist ja bald geschafft!!!! alles Liebe!!!  ;D

Clara

Purzl

Nur mal so wegen Urlaub vor dem Mutterschutz aufbrauchen.
Ich nehme meinen Urlaub NACH dem Mutterschutz und bekomme dadurch noch 1 Monat lang mein volles Gehalt, 2 tage mehr Urlaub, der Anspruch auf Weihnachtsgeld erhöht sich um ein weiteres 12tel.... Erst danach beantrage ich Elternzeit.

Im Übrigen: Es ist tatsächlich gesetzlich geregelt, dass der Urlaub anteilig bis inklusive Ende der Mutterschutzfrist angerechnet wird.

Purzl

myja78

Sonnenschein, wenn ich es richtig gesehen habe ist dein ET der 06.07.2009, oder ???
Wenn dem so ist geht dein Muschu bis zum 31.08.2009 Somit steht dir bis dahin auch Urlaub zu!
Wären dann 17,5 Tage (26:12x8=17,33...3, da nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers gerundet werden darf müßten das 17,5 Tage sein)
Genau müßte dir das aber deine Personalabteilung sagen können ;)

Clara - die 2,5 Tage pro Monat gelten NUR bei einem Jahresanspruch von 30 Tagen!

Purzl - du hast nur Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn du im Auszahlungszeitraum bei deinem Arbeitgeber AKTIV beschäftigt bist, befindest du dich in Elternzeit kann er die Auszahlung von Weihnachtsgeld streichen (tun die meisten AG aber nicht, dürften sie aber, ist ne Geetzeslücke, wollte mein AG bei meinem Großen nutzen, hat er dann aber doch nicht - Kulanz, hat mich aber einige Diskussionen gekostet :P)

♥Der♥Juli♥Clan♥

Zitat von: Purzl am 17. Dezember 2008, 10:45:00
Nur mal so wegen Urlaub vor dem Mutterschutz aufbrauchen.
Ich nehme meinen Urlaub NACH dem Mutterschutz und bekomme dadurch noch 1 Monat lang mein volles Gehalt, 2 tage mehr Urlaub, der Anspruch auf Weihnachtsgeld erhöht sich um ein weiteres 12tel.... Erst danach beantrage ich Elternzeit.

Im Übrigen: Es ist tatsächlich gesetzlich geregelt, dass der Urlaub anteilig bis inklusive Ende der Mutterschutzfrist angerechnet wird.

Purzl

das hört sich taktisch sehr klug an. aber ich hätte da bestimmt nur ärger mit. gerade bei meinem chef und mit der arbeit ist das nicht so einfach zu vereinbaren, wäre nämlich froh, wenn ich mein urlaub überhaupt bekomm und er mir da nicht nen strich durch die rechnung macht. vonwegen ausbezahlen usw....das mit dem genehmingen ist nämlich so ne sache...

nette grüße sonnenschein
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






♥Der♥Juli♥Clan♥

Zitat von: myja78 am 17. Dezember 2008, 11:35:20
Sonnenschein, wenn ich es richtig gesehen habe ist dein ET der 06.07.2009, oder ???
Wenn dem so ist geht dein Muschu bis zum 31.08.2009 Somit steht dir bis dahin auch Urlaub zu!
Wären dann 17,5 Tage (26:12x8=17,33...3, da nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers gerundet werden darf müßten das 17,5 Tage sein)
Genau müßte dir das aber deine Personalabteilung sagen können ;)

Clara - die 2,5 Tage pro Monat gelten NUR bei einem Jahresanspruch von 30 Tagen!

Purzl - du hast nur Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn du im Auszahlungszeitraum bei deinem Arbeitgeber AKTIV beschäftigt bist, befindest du dich in Elternzeit kann er die Auszahlung von Weihnachtsgeld streichen (tun die meisten AG aber nicht, dürften sie aber, ist ne Geetzeslücke, wollte mein AG bei meinem Großen nutzen, hat er dann aber doch nicht - Kulanz, hat mich aber einige Diskussionen gekostet :P)

danke für deine hilfe :-)
da ich ja jetzt wusste bis wann mir urlaub zusteht, hab ich es mir selbst ausgerecht. aber wie minemama auf 9 tage kommt ist mir nen rätsel  ::) ;D
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






♥Der♥Juli♥Clan♥

Zitat von: clara1980 am 17. Dezember 2008, 09:31:34
Hallo Sonnenschein!

Ich wünsch Dir noch weiterhin eine ganz tolle Kugelzeit!! ...deine kritische Phase ist ja bald geschafft!!!! alles Liebe!!!  ;D

Clara

danke :-)
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






bigshrimp

Hallo Sonnenschein,

ich habe auch nachforschen müssen, wegen Urlaub etc. Geh doch mal zu Google und suche Mutterschutzgesetz. Da steht alles drin. Die Mutterschutzfrist gilt als sog. Beschäftigungsverbot und dafür hast due gesetzlich Anspruch auf Urlaub. Also bis 8 Wochen nach Geburt, bzw, bei früherer Geburt 8 Wochen nach erechnetem ET.

Gruß Bigshrimp



sunny

...ach Gott Sonnenschein, Myja hat recht! Ich bin automatisch von 30 Tagen ausgegangen!  s-banghead  *leid  tut*

Liebe Grüße
Clara

myja78

Sonnenschein, du hast was geschrieben von verfallen oder ausbezahlen von Urlaub - ALSO: dein Urlaub darf NICHT verfallen sogar nach der Elternzeit kannst du ihn noch nehmen (wenn die direkt an den Muschu anschließt zumindest) auch wenn du die vollen 3 Jahre in Elternzeit gehst ;)
So hab ich nach der Elternzeit 17 Tage anhängen können, da ich im Urlaub vor dem Muschu krankgeschrieben war und ihn dann ja wiederbekommen habe ::)

♥Der♥Juli♥Clan♥

hi,

naja ich wäre auf jeden fall froh, wenn ich den urlaub noch vor den muschu nehmen kann. weil meine arbeit ganz schön anstrengend ist und ich echt froh bin so wenig wie möglich zu arbeiten. heute war schon wieder son beispiel. ich habe ziemlich heftige unterleibschmerzen bekommen auf der arbeit. mache mir ziemliche sorgen das was passieren könnte mit dem kleinen  :-[, weil meine mama meinte schmerzen dürften eigentlich nicht sein!

lg sonnenschein
Liebe Grüße
alias sonnenschein

♥♥♥ 04.07.2009 - 07.14 Uhr - Julie - 3060g pures Glück verteilt auf 48cm Länge!!! ♥♥♥

♥♥♥15.01.2013 - 17.06 Uhr - Isabelle - 3390g auf 54cm Länge - aus dem Bauch, mitten ins Herz!!! ♥♥♥






bigshrimp

Hallo Sonnenschein,

hast du mal mit deinem FA über die Schmerzen gesprochen? Ich glaube nämlich, wenn du keine Möglichkeit hast, kürzer zu treten, dann wird er dir eine Beschäftigungsverbot schreiben. Dann darfst du nämlich ganz daheim bleiben. Sprich mit ihm. Dann kannst du vielleicht auch deinem Chef etwas Druck machen. Denn so geht man nicht mit einer Schwangeren um.

Liebe Grüße

bigshrimp