Elterngeldfrage

Begonnen von Hase79, 17. Dezember 2008, 09:49:58

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Hase79

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Elterngeld, weil ich bisher keine genauen Infos darüber gefunden habe und vielleicht kennt sich ja einer damit aus.

Ich habe seit Mai 08 bis Dezember 08 Elterngeld bezogen. Im Juli bekommen wir wieder Nachwuchs. Ich kann aufgrund der weiten Entfernung zur meiner Arbeitsstelle ab Januar noch nicht arbeiten gehen, daher bleibe ich bis zur Geburt des zweiten Kindes zuhause.

Wie wird dies nun berechnet? Auch die Einkünfte Juli 09 minus ein Jahr? Oder bekommt man da nur den Sockelbetrag? Oder ist das eine Sonderregelung, wo der Berechnungszeitraum etwas länger ist?

Für eure Antworten danke ich euch ganz lieb.

LG
hase
1. ICSI Mai 07
Blasensprung bei 27+5
5 Wochen später kommt Noah-Gabriel zur Welt!
*Noah-Gabriel*02.01.08*44cm*2055g*

1. Kryo November 08
Diagnose 36+4 linksseitige LKGS
*Mara-Sophie*05.07.09*53cm*4000g*

Familienplanung abgeschlossen ;-) nur noch Ratgeber :-)
Gerne Ansprechpartner bei Diagnose Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Moonlight0078

Also soweit ich weiß wird on den 12 Monaten vor der Geburt ausgegangen. Wenn Du bis Juli noch in Elternzeit gehst, hast du ja kein Einkommen.
Für die Monate in den Du Elterngeld bekommen hast (Juni - Dezember 08) werden die letzten Monate vor der Geburt des letzten Kindes angerechnet.

Also werden in Deinem Fall 6 Monate altes Gehalt + 6 Monate ohne Gehalt zusammen gerechnet und daraus wird Dein Elterngeld berechnet.

So habe ich es auf jeden Fall verstanden!
Unsere Prinzen sind die Größten!!!





TinaundCJ

Ich meine auch,dass es so ist...plus die 10% Geschwisterbonus  ;)
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


fee

genau:
Januar-Juni 09 zählt dein Einkommen, also 0 Euro
Juli-Dezember 08 würde zählen, da du da noch in Elternzeit warst also Elternzeit minus 6 Monate

lg
fee

Hase79

Danke für eure Antworten!
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jolina

Zitat von: TinaChiara am 17. Dezember 2008, 10:47:12
Ich meine auch,dass es so ist...plus die 10% Geschwisterbonus  ;)

was sind 10% geschwisterchen bonus-für welchen zeitraum zählen sie???

haben anb  oktober 2006 das alte eltern geld bekommen und nun bekommen wir im mai 09 das 2te kind, gilt dieser bonus da auch???

danke für die antwort

Natascha83

Huhuuu,

wollte mal fragen in welchem Monat man Kinder und Elterngeld beantragen kann? Schon am Anfang der Schwangerschaft oder eher am Ende?

Liebe Grüße

Hase79

Hallo Natascha,

Elterngeld bekommst Du nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Beispiel: mein Sohn kam am 02.01.08 zur Welt. Also habe ich ein Anspruch vom 02.01.08-01.01.09
Jetzt aber der Witz: Bist Du derzeit berufstätig, bekommst Du ja nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld. Danach bekommst Du dann das Elterngeld aber nicht 1 Jahr lang, sondern nur bis ein Tag vor dem ersten Geburtstag. Da mein Sohn ein Frühchen war, hatte ich länger Mutterschutz. Ich bekam das Elterngeld vom 07.05.08-01.01.09

Hoffe, das war einigermaßen verständlich!
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Natascha83

Hallo Hase,

ja ich weiß das man das Elterngeld nur ein Jahr bekommt, man kann es sich aber auch auf 2 Jahre aufteilen lassen. Bin noch bis Juni berufstätig und dann läuft mein Arbeitsvertrag aus, ende Juli soll ja das Baby kommen. Aber wann beantragt man das Kinder und Elterngeld?

Hase79

Ja man kann es auf 2 Jahre verteilen lassen! Den Antrag habe ich damals beim Standesamt mitbekommen, als wir unseren Sohn angemeldet haben. Du brauchst dazu nämlich die Geburtsurkunde.
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hugomaus

geschwisterbonus gibt es solange, wie das grössere kind unter 3 jahre ist. sobald es im bezugszeitraum 3 jahre wird, gibt es den bonus nicht mehr.

lg
    

Leben ist nicht genug, sagte der Schmetterling. Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume gehören dazu.

Natascha83

Achso, man kann das Kinder und Elterngeld erst nach der Geburt beantragen, das wußte ich nicht... Das war es was ich wissen wollte, danke !!  ;)