Berechnung Elterngeld

Begonnen von Ramona, 05. Januar 2010, 17:38:35

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Ramona

Und noch eine Frage.

Bei der Berechnung des Elterngeldes geht man ja vom bereinigten Bruttoverdienst aus, gell?

Ich zahle monatlich bei der Firma in eine betriebliche Altersversorgung (2 % vom Bruttolohn) ein.

Meine Kollegin, die nun schon morgen entbinden wird meinte, dass diese 2 % vom Bruttolohn abgezogen und man entsprechend am Ende dieses Geld weniger beim Elterngeld hat.

Ist dem so? Habt ihr da Ahnung?

Denn würde ich z. B. Arbeitslosengeld beziehen und davon monatlich etwas für die betriebliche Altersversorgung tun (okay, von dem wenigen Geld bleibt sicher nichts zum sparen über), dann würde mir dies beim Elterngeld nicht abgezogen.

Wäre ja irgendwie ungerecht, wenn man als Arbeitnehmer in der Hinsicht benachteiligt wird.
************************

Ein Freund ist ein Mensch, der die Melodie deines Herzen kennt und sie dir vorspielt, wenn du sie vergessen hast. (Albert Einstein)

novalee

#1
sei doch froh, dass net arbeitslos bist  ;D
bei arbeitslosen wird das so viel ich weiß auch ganz anders berechnet,
und glaub mir, als arbeitnehmer wirst sicher nicht benachteiligt - wir können ja froh sein, wenn uns überhaupt was an geld bleibt

comica

Huhu,

das Elterngeld wird vom Netto-Betrag auch gerechnet, nicht vom Brutto-Gehalt.

Deswegen haben wir die Steuerklassen in der SS getauscht, dass ich in der StK 3 war und ein höheres Netto hatte. So war nachher auch das Elterngeld höher.

LG Comica



Bahia

Wird  vom Netto berechnet aber auch nur bis zu nem Höchstsatz ::)
Das Berechnete Elterngeld vom Netto ist dann aber plötzlich wieder Brutto und muss noch versteuert werden. Das ist echt fies, weil es dadurch eben noch mal weniger wird und man gerade noch mal bissel mehr als die Hälfte vom vorherigen Netto behält.
Ziemlich übel finde ich. >:(

TRine83

Ich habe eine Teilzeitstelle und eine als Geringfügig Beschäftigte (also 400 €). Werden die beide mit einbezogen?





Sonina

Hat vielleicht jemand ein paar Rechenbeispiele?
Und seid ihr euch sicher dass das Elterngeld noch mal versteuert wird?
Weil davon steht kein Wort in den aktuellen Elterngeldrechnern drin.


TRine83

So steht es hier:

ZitatFolgende Leistungen stehen Ihnen nach der Geburt ihres Kindes zu:

Das Elterngeld gilt für Geburten ab dem 1. Januar 2007:

    * Für Normal- und Gutverdiener beträgt die Höhe des Elterngeldes 67 Prozent des zuvor bezogenen, wegfallenden Nettoeinkommens abzüglich der Werbungskostenpauschale.
    * Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
    * Für Geringverdiener ist eine oberhalb von 67 Prozent liegende Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwei Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um 0,1 Prozentpunkte auf maximal 100 Prozent.
    * Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Monaten vor der Geburt. Grundlage bildet das Einkommen ohne Zuschläge, Bonuszahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld etc.
      Für Selbstständige kann auch ein größerer Zeitraum maßgeblich sein.





Bahia

Auch noch ohne Zuschläge? Na super... >:(

Das mit der Steuer hat eine Freundin erzählt, die gerade Elterngeld bezieht und sich auch drüber aufgeregt hat, dass das einem vorher keiner sagt bzw. es nirgendwo steht.
Deshalb denke ich mal, dass das stimmt. Vielleicht hängt das auch vom Familienstand und Steuerklasse ab.. keine Ahnung, wenn es soweit ist, werde ich einen Steuerberater fragen.

Nala

Hallo,

an sich ist das EG steuerfrei, unterliegt aber dem s.g.Progressionsvorbehalt.
D.h. bei der Berechnung der Jahres-ESt wird das EG zum Einkommen des Partners addiert, und der sich daraus ergebende Steuersatz wird dann auf das Einkommen des Partners angewandt.

Es kann also unter Umständen tatsächlich zu erheblichen Nachzahlungen führen. >:(

Bahia

Hallo Nala,
Danke, das ist mal eine klare Begründung.
Weißt Du, ob das nur gilt, wenn man verheiratet ist oder hat man da als unverheiratetes, getrennt veranlagtes Paar einen Vorteil?

steffi1901

Also dem Progressionsvorbehalt unterliegt das Elterngeld immer. Egal ob Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung. Ich würde dazu raten, im Zweifelsfall die Steuererklärung so weit wie möglich nach hinten zu schieben, oder es vorher mal ausrechnen zu lassen was als Nachzahlung raus kommt (falls man jemanden kennt, der das kann). Aber es wird nicht im Bezugsmonat versteuert.
Es ist richtigt, dass die Entgeltumwandlung und sonstige Beiträge zur AV sowie Einmalzahlungen bei der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld nicht berücksichtigt werden. Dafür muss man aber auch sehen, dass eben diese Zahlungen bei der Berechnung (wenn man in der Elternzeit teilzeitmäßig arbeiten geht) der Differenz Elterngeld - Verdienst auch nicht mit reingenommen werden. Gleicht sich da also aus.
Unser Großer!



Marie ist da!



Wunder Nr. 3!!!

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Mamiwird

ich brauche mal bitte Eure Hilfe,

ich bin Arbeitslos, beziehe knapp 900 Euro Arbeitslosengeld 1. Vorher war ich selbständig, doch es lief nicht mehr ganz so gut.

Naja, jetzt bin ich schwanger und das Problem ist, dass Arbeitslosengeld bei der Berechnung nicht als Einkommen zählt, sprich ich würde dann nur 300 Euro (Mindestbeitrag) erhalten.

Ich bin zwar auch noch nebenher selbständig, aber mehr als 165 Euro darf man ja nicht dazu verdienen, sprich wird vom Alo Geld abgezogen. Nun weiß ich nicht was ich machen soll, ich möchte dann ja auch 2 Jahre zu Hause bleiben. hätte dann also nur noch 150 im Monat.

Kam alles eher plötzlich, wollte mich ja auch wieder selbständig machen, (das wird dann als Einkommen gezählt)

Nun könnte ich mich beim Amt natürlich abmelden. Aber da ich nicht nur schwanger bin, sondern auch so gesundheitlich nicht so auf dem Posten bin, glaub ich nicht, dass ich jetzt durchgängig so viel ackern kann, dass ich auf mindestens 1300 Euro komme. Ich denke es werden höchstens 800 Euro, davon wird dann noch 300 Euro Krankenkasse abgezogen, bleiben mir noch 500 und davon dann 67 %?? Also bin ich wieder bei 300. Da bleibe ich doch lieber vorerst noch beim sicheren Arbeitslosengeld?

Ach menno, und einstellen tut mich doch jetzt auch keiner mehr... Habt Ihr ne Idee, Vorschlag?

Vielen Dank.

Lia

ich will auch gern zwei jahre zuhause bleiben, könnte vom gesplitteten elterngeld aber auch nicht leben. ich mache mir jetzt bei pro famila nen termin für ne soziale beratung. das soll ganz toll sein, die rechnen dir da alles aus, was dir zustehen würde. man hat ja doch nicht so die ahnung.
sonst würde nur ein jahr gehen, aber das kind mit einem jahr in die krippe zu gehen, würde mich schon schmerzen, da nehme ich lieber ein jahr unterstütung an. bisher hab ich immer gearbeitet und habe auch nen festen vertrag. finde daran nichts verwerflich. ich hoffe es klappt so, wie ich mir das vorstelle... die mäse werden so schnell groß und es ist so ne schöne zeit, die man sonst kaum miterleben würde...

San

Lia:
Bei meiner Tochter habe ich mir das Elterngeld damals für 1 Jahr auszahlen lassen und auf die restliche Zeit aufgeteilt. So konnte ich im zweiten Jahr als Tagesmutter etwas dazu verdienen. Soweit ich weiss, wird vom Elterngeld ein Anteil abgezogen, wenn man etwas dazu verdient. Das war dann im zweiten Jahr nicht der Fall, weil ich ja kein Elterngeld mehr bekommen habe. Vielleicht ist das ja eine Idee?!   

Mamiwird

DAnke für Eure Antworten, Ihr würdet also lieber die Zeit genießen und Euch nicht beim AA abmelden um zu versuchen, richtig viel Geld zu verdienen. Und Lea: das mit den 2 Jahren habe ich nicht ganz verstanden, du hast 2 Jahre Elternzeit genommen, das Geld aber nur ein Jahr lang auszahlen lassen?

Gruß
Mandy

San

Mandy: Ich glaube Du hattest mich nicht verstanden  ;). Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen, habe mir aber das volle Elterngeld im ersten Jahr auszahlen lassen und habe somit im zweiten Jahr kein Elterngeld mehr bekommen (hatte mir aber die Hälfte im ersten Jahr zurückgelegt, so dass ich im zweiten Jahr auch noch Geld hatte) Dadurch konnte ich mir im zweiten Jahr etwas dazu verdienen. Wenn man etwas dazu verdient und gleichzeitig Elterngeld bezieht, wird es dir nämlich anteilmäßig vom Elterngeld abgezogen.

Bahia

Zitat von: San am 11. Januar 2010, 20:37:38
Mandy: Ich glaube Du hattest mich nicht verstanden  ;). Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen, habe mir aber das volle Elterngeld im ersten Jahr auszahlen lassen und habe somit im zweiten Jahr kein Elterngeld mehr bekommen (hatte mir aber die Hälfte im ersten Jahr zurückgelegt, so dass ich im zweiten Jahr auch noch Geld hatte) Dadurch konnte ich mir im zweiten Jahr etwas dazu verdienen. Wenn man etwas dazu verdient und gleichzeitig Elterngeld bezieht, wird es dir nämlich anteilmäßig vom Elterngeld abgezogen.

Das klingt interessant, ist das legal?

Dann würde man ja im zweiten Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen und im ersten Jahr doppeltes Elterngeld kassieren... die Vorstellung ist nicht schlecht.

San

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Du kannst auf dem Elterngeldantag ja ankreuzen, über wie viele Monate Du Elterngeld beziehen möchtest. Wenn Dein alter Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass Du in der Elternzeit etwas dazu verdienst (musste meinen Arbeitgeber schriftlich informieren), kann ja keiner was dagegen haben.

tinka24

@san: wie hast du denn von der Hälfte von den 67% gelebt? Da muss der Mann ja schon richtig gut verdienen!

San

Achso man kassiert im ersten Jahr nicht doppelt. Das Elterngeld ist wird regulär für ein Jahr gerechnet (Du erhältst 67 % Deines alten Nettos) Auf Antrag kannst Du das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen!

Mein Mann verdient ganz gut und ich hatte auch gutes Elterngeld. Im zweiten Jahr hatte ich dann 3 Tageskinder und habe mir etwas dazu verdient.

Florena

Hey!

Muss mal meinen Senf dazugeben  ;)

Also mir bleibt leider auch nichts anderes übrig, als ein Jahr Auszeit zu nehmen, obwohl ich gerne länger machen würde. Aber das klappt leider wg dem Geld nicht  :(
Ich hatte auch ein Termin bei ProFamilia @Lia die haben mir auch alles super erklärt. Leider habe ich da aber erfahren, dass man schon ziemlich am boden sein muss um überhaupt irgendeine Unterstützung zu bekommen  >:(
Mein Freund und ich leben zusammen, d.h. in einer eheähnlichen Gemeinschaft und zusammen haben wir zuviel um (anderweitige) Unterstützungen zu bekommen, anderer Seits haben wir zu wenig um länger als ein jahr pausieren zu können. Und da mein Freund "Erspartes" hat (LBS Bausparvertrag, Sparkonto usw) würde ich ja noch nicht einmal Staatliche Unterstützung bekommen...geschweige denn Wohngeld o.ä.

Tja...so ist das leider! Suche auch schon nach ner guten Lösung, aber noch weiß ich nichts  :-\


Aurelia wird große Schwester!

Suna_Lou

Liebe Mädels, im Moment gibts die Zeitschrift "Elterngeld & Co". Kostet 2,95. Da findet man wirklich ALLES drin, was man wissen muss und wie man alles beantragt und berechnet. Kann ich nur empfehlen.


☆ Wahre Größe mißt man nicht in cm, sondern an der Liebe im Herzen ☆