Wann Elternzeit beantragen?

Begonnen von Fairytale, 10. Juli 2014, 09:22:49

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Fairytale

Hallo Zusammen,

es hat eeeendlich geklappt! Ich bin endlich schwanger :D nach langen Üben habe ich gestern, den positiven Test in der Hand gehalten :)

Ich freu mich so riesig und da meine letzte Schwangerschaft schon über 5 Jahre her ist habe ich jetzt ein paar Fragen zur Elternzeit. Ab wann kann man die beantragen und wie läuft das Ganze ab?
Bei meiner Tochter musste ich keine beantragen, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht gearbeitet habe, aber jetzt würde ich gerne Elterzeit beantragen. Gibt es da bestimmte Vorraussetzungen? Google habe ich auch schon befragt und habe auch ein paar Interessante Ergebnisse bekommen (z.B. http://www.doppelherz-schwangerschaft.de/so-beantragen-sie-die-elternzeit.html ). Ich weiß es ist noch ein bisschen arg früh sich darüber Gedanken zu machen, aber ich freu mich einfach so und am liebsten würde ich jetzt heute schon alles planen und morgen schon mein Baby bekommen  ;D ;D

Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Berichte :)

Liebe Grüße  :-*

Maria  :)

Strandflieder

#1
Herzlichen Glückwunsch!

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin eingereicht werden. Das geht recht formlos. Allerdings musst du dich schon festlegen, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Dein Chef muss dich nicht ggf früher zurück nehmen, falls du doch schneller wieder arbeiten möchtest ;)

Du kannst dich aber auch schon früher melden und bei ihm bescheid geben. Kommt immer auf das Verhältnis mit dem Chef an ;)

Achso: falls dein Partner auch seine zwei Monate nehmen möchte, muss auch er sie sieben Wochen vor Antritt beantragen. Bei DIR ist es der ET vom Kind, da du ja meist direkt nach der Geburt in Elternzeit gehst. Geht dein Partner zB wenn das Kind 6 Monate alt ist, beantragt er spätestens sieben Wochen vorher die partnermonate. Diese werden vom Geburtstag des Kindes berechnet. Ist das Kind am 6. eines Monats geboren, fängt da auch der partnermonat an. Also nicht vom 1.-31. zum Beispiel. Ich hoffe, ich hab das jetzt alles richtig behalten. Blöde Schwangerschaftsdemenz ;)
Liebe Grüße, Strandflieder

Pedi

#2
Zitat von: Strandflieder am 10. Juli 2014, 12:30:39
Herzlichen Glückwunsch!

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin eingereicht werden. Das geht recht formlos. Allerdings musst du dich schon festlegen, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Dein Chef muss dich nicht ggf früher zurück nehmen, falls du doch schneller wieder arbeiten möchtest ;)

Du kannst dich aber auch schon früher melden und bei ihm bescheid geben. Kommt immer auf das Verhältnis mit dem Chef an ;)

Achso: falls dein Partner auch seine zwei Monate nehmen möchte, muss auch er sie sieben Wochen vor Antritt beantragen. Bei DIR ist es der ET vom Kind, da du ja meist direkt nach der Geburt in Elternzeit gehst. Geht dein Partner zB wenn das Kind 6 Monate alt ist, beantragt er spätestens sieben Wochen vorher die partnermonate. Diese werden vom Geburtstag des Kindes berechnet. Ist das Kind am 6. eines Monats geboren, fängt da auch der partnermonat an. Also nicht vom 1.-31. zum Beispiel. Ich hoffe, ich hab das jetzt alles richtig behalten. Blöde Schwangerschaftsdemenz ;)

Die Antwort ist nicht ganz korrekt. 7 Wochen bevor man die Elternzeit beginnen möchte muss man sie beantragen. Das heißt: 1 Woche nach der Geburt ist der letzte Termin, denn der Mutterschutz nach der Geburt beträgt 8 Wochen  :)

Wenn man ein Jahr nimmt, hat man nicht direkt einen Anspruch darauf ein weiteres Jahr zu nehmen. Das kann der Arbeitgeber auch ablehnen
Wenn es finanziell klappt macht es Sinn gleich zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Das Elterngeld kann man sich splitten lassen. Find ich persönlich super, da man zwar einen geringeren Betrag hat -dafür aber länger.
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Strandflieder

Das stimmt. 7 Wochen vor Beginn. Also wie beim Partner. Mit dem ET liegt man aber auf jeden Fall passend von der Zeit her ;)

Und das mit dem AG stimmt auch so. Das hatte ich ja geschrieben. Wenn du zwei Jahre einreichst, MUSS er dich nicht früher zurück nehmen. Genauso MUSS er dir auch keine Verlängerung gewähren ;)
Nimmst du zwei Jahre Elternzeit und lässt dir nur ein Jahr Geld auszahlen, könntest du im zweiten Jahr zum Beispiel Teilzeit arbeiten gehen, ohne dass es dir aufs Elterngeld angerechnet wird. Zumindest hat man uns das so erklärt.
Liebe Grüße, Strandflieder

Fairytale

Vielen herzlichen Dank für eure schnellen Antworten! Ich war mir wirklich nicht so sicher was das angeht. Aber von den sieben Wochen habe ich auch schon gehört. Mein Mann nimmt seine zwei Monate nicht, das ist schon geklärt aber ich würde eben gerne meine Elternzeit in Anspruch nehmen  :)

Ich denke, dass ich ein Jahr lang in Elternzeit gehen werde, da wir uns es einfach nicht leisten können ein zweites Jahr dran zu hängen aber das sieht man alles mit der Zeit :)

Ich freue mich so und vielen lieben Dank für eure Antworten :)