Kein Mutterschaftsgeld, was nun???

Begonnen von Suna_Lou, 11. Mai 2010, 19:48:10

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Suna_Lou

mit ALG 1 hat er nix zu tun. Aber ALG 2 ist ja Hartz 4 und da wird das Einkommes des Partners angerechnet, wenn man zusammen wohnt.


☆ Wahre Größe mißt man nicht in cm, sondern an der Liebe im Herzen ☆

elmo666

hallo ihr lieben...

hätte da auch mal eben eine frage zu...

also mein vetrag läuft zum 31.3.2011 aus und ich werde dann defenitiv nicht weiterbeschäftigt,weil ich dann ja ss bin hoffenltich noch...

also muss ich mich dann arbeitslos melden logisch drei monate vorher,sprich im dezember..wie viel geld würde ich denn dann bekommen??verdiene im moment ca. 1250 euro im monat..

mich würde sowohl arbeitslosengeld,als auch mutterschaftsgeld,als auch erziehnungsgels malminteressieren....

habe bei diesem thema nicht so die ahnung, da ich noch nie arbeitslos war und es mein erstes kind ist...

danke für eure hilfe...
For ever in my heart *19.07.2010




Tini^_^

@Elmo
Mir wurde heute auch gesagt, dass ich nicht übernommen werde und dass der Vertrag erstmal ausläuft. Bei mir fällt der Mutterschutztermin genau auf Vertragsende. Beides am 14.12.2010. Ich habe gehört, dass sich dann oft AG und Krankenkasse streiten über die Zahlung während dem Mutterschutz. Bin mal gespannt - ich kann dem Geld bestimmt hinterherlaufen. Zudem muss ich diese Woche schnell zum Arbeitsamt und denen mitteilen, dass ich nicht früher kommen konnte, weil ich erst seit heute mehr weiß.

Mutterschaftsgeld:
Vom Geld her tut sich da nicht viel. Als Arbeitslose bekommst du halt täglich die 13 Euro und wenn du noch in nem Arbeitsverhältnis warst vorm MuSchu, dann bekommst du die 13 Euro und die Aufstockung vom AG bis zu deinem normalen Lohn hoch.

Elterngeld:
Elterngeld bekommst du 67 % des Durchschnitts der letzten 12 Arbeitsmonate. Bei mir wären das so 800 €.

Arbeitslosengeld:

Arbeislosengeld bekommt man nur nach der Elternzeit, wenn du dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellst. Du musst aber dann nachweisen, dass dein Kind woanders untergebracht ist in der Zeit - KiTa oder Großeltern oder so.

Also man hat keine Vorteile dadurch, dass man nen Arbeitsvertrag hat. Man hat halt nur nachher ne besser Chance wieder ins Berufsleben einzusteigen. Naja und die 14 Wochen MuSchu werden etwas besser bezahlt.

Ich hoffe, du blickst da etwas durch  ;)

schnuzi

Hallo,

zum Thema Mutterschaftsgeld: muss ich das gesondert beantragen?ode rgeht das automatisch? wieviel % sind das vom Lohn?
Bei meinem Ersten Kind war das leider alles anders, weil ich innerhalb eines Zeitvertrags Schwanger wurde, der bereits auslief als ich im 4 Monat war, bin damal schon in hartz4 reingerutscht und hab sio kein Mutterschaftsgeld bekommen....

Wäre dankbar für eine ANtwort

Lg Schnuzi



Satculle

Hallo,

@schnuzi
Du bekommst von Deinem FA ca. 7 Wochen vor dem MET eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld. Da musst Du die Rückseite ausfüllen und ab damit zu Deiner Krankenkasse. Du bekommst MuG in Höhe Deines Netto-Gehaltes, sollte also finanziell nicht anders sein, als jetzt.

@elmo
Vielleicht schaust Du ja nochmal rein. Wenn Du Anspruch auf ALG 1 hast, sollte das ca. 60% Deines letzten  nettos sein (kommt bisschen drauf an, ob es auch Weihnachtsgeld gab usw....) Hier kann man das wohl selber mal nachrechnen: http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php
Das Mutterschaftsgeld bekommst Du in der gleichen Höhe wie das ALG 1 gezahlt zbd Elterngeld kannst Du ja mal im Elterngeldrechner nachrechnen (so ungefähr)




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

someandany

äääh, sorry, ich hab auf nen Beitrag auf S. 1 geantwortet. Passte mal so gar nicht ;)

Hexenmama

Zitat von: Satculle am 29. Oktober 2010, 14:49:26
Hallo,

@schnuzi
Du bekommst von Deinem FA ca. 7 Wochen vor dem MET eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld. Da musst Du die Rückseite ausfüllen und ab damit zu Deiner Krankenkasse. Du bekommst MuG in Höhe Deines Netto-Gehaltes, sollte also finanziell nicht anders sein, als jetzt.


Das Mutterschaftsgeld beträgt doch höchstens 13€ täglich von der Krankenkasse, wenn man beschäfigt ist! Die Differenz zu dem Gehalt VOR dem Mutterschutz kommt dann vom AG.

Tini^_^

#32
Mutterschaftsgeld:
Bei mir liegt ja Vertragsende genau auf dem Tag des MuSchu-Beginn. Also bekomm ich einen Tag 13€ von der AOK und die Aufstockung vom AG. Die restliche Zeit bekomm ich MuSchaftsgeld in Höhe von Krankengeld  :)  :)  :) Hab ich gestern erfahren dürfen!!!!! Jetzt muss nächste Woche mit der Bescheinigung vom FA zur AOK gehen.
(Wenn mein MuSchu erst am nächsten Tag begonnen hätte, dann hätte ich nur 13€ pro Tag bekommen.)

Satculle

#33
Zitat von: Hexenmama am 29. Oktober 2010, 15:50:53
Zitat von: Satculle am 29. Oktober 2010, 14:49:26
Hallo,

@schnuzi
Du bekommst von Deinem FA ca. 7 Wochen vor dem MET eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld. Da musst Du die Rückseite ausfüllen und ab damit zu Deiner Krankenkasse. Du bekommst MuG in Höhe Deines Netto-Gehaltes, sollte also finanziell nicht anders sein, als jetzt.


Das Mutterschaftsgeld beträgt doch höchstens 13€ täglich von der Krankenkasse, wenn man beschäfigt ist! Die Differenz zu dem Gehalt VOR dem Mutterschutz kommt dann vom AG.

Genau genommen sind MUG nur die max. 13,- € von der Krankenkasse. Der Rest heisst Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und wird automatisch vom Arbeitgeber gezahlt. Darum muss man sich also nicht extra kümmern. Macht insgesamt...das Netto.




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

Tobi

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor einer Woche meinen Ablehnungsbescheid vom Mutterschaftsgeld bekommen da ich als freiwillig versichert bin. Eigentlich bin ich noch Studentin im Diplomjahr, habe aber seit drei Jahren einen Nebenjob auf 800,00 Euro Basis.
Da ich nun in Mutterschutz gegangen bin bekomme ich jetzt kein Geld mehr.

Kann mir jemand sagen welchen Anspruch ich bis hin zum Elterngeld noch geltend machen kann, um mich in den zwei Monaten vor der Geburt meines Kindes finanziell abzusichern?

Würde mich freuen wenn der eine oder andere einen Tipp für mich hätte!


Tini^_^

1. Dein Arbeitgeber muss dir einen Teil bezahlen - auch wenn das nur ein Nebenjob ist.
2. Kannst du dich nicht krank schreiben lassen, dann würdest du doch Krankengeld bekommen?!

Satculle

@tobi
Versuche mal, ob Du MuG vom Bundesversicherungsamt bekommen könntest: http://www.mutterschaftsgeld.de/
Hab Deinen speziellen Fall dort zwar nicht gefunden, aber eine Nachfrage ist es bestimmt wert. Drücke die Daumen!
Mal noch eine Frage: Warum bist Du als Studentin freiwillig versichert?




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

Thanee

Himmel, was für ein Bürokratiewust!


Ich lese jetzt zum ersten Mal von Geld für eine Erstausstattung. Hat jemand Ahnung davon, wo da die Einkommensgrenzen liegen? Ich habe 990 Euro netto, mein Mann ca. 350, braucht das Geld aber komplett für Benzin, um zur Arbeit bzw. zur Uni zu kommen und zurück und um die KV zu bezahlen. Dazu kommen alle 6 Monate halt noch 900 Euro Studiengebühren, die wir stemmen müssen.


Kathikatze

@Tobi Nach einem längeren Telefonmarathon mit dem Bundesversicherungsamt heute Vormittag bin ich sicher, dass Dir wenigstens deren ERsatzleistung zusteht. Das kannst Du auch online beantragen. Bedingung ist lediglich, dass Du einen (Neben)Job hast.
Ansonsten hast Du ganz sicher Anspruch auf Wohngeld, wenn Du kein BAFöG mehr bekommst, das kannst Du bei der Wohngeldstelle im zuständigen Rathaus beantragen.
Aber - ganz wichtig - das wird alles ewig dauern (6-8 Wochen minimun) Deshalb solltest Du am besten direkt zur Arge gehen und die Grundversorgung (also Hartz 4) als Darlehen beantragen. Je nachdem, wer Dir dann nachher wie viel Geld bewilligt, zahlt das dann rückwirkend an die Arge zurück.

@thanee
Das Geld für die ERstausstattung kommt meist aus irgendwelchen Töpfen von der Stadt oder Gemeinde. Ruf mal bei ProFamilia oder der Diakonie in Deiner Nähe an, die können Dir sagen, wer bei Euch dafür zuständig ist, die Anträge anzunehmen. Die Bemessungsgrenzen und Anträge sind dabei aber ganz unterschiedlich, weil das jede Stadt selber bestimmt, deshalb kann man das so pauschal nicht beantworten. Aber bei den Summen wird Euch agnz sicher etwas bewilligt!  Auch an Dich übrigens nochmal der Tipp mit dem Wohngeld..einen Versuch ist es Wert
 


 

Thanee


Kathikatze

Gerne  :) ich ärger mich heute schon den ganzen Tag mit den Diversen Stellen rum...für irgendwas muss das ja gut sein  ;)
 


 

Nutella

Hallöchen :), bin neu hier und orientiere mich noch nicht so ganz.
Hätte eine Frage:

Bin verheiratet, habe noch keine Kinder. Mein ALG1 läuft anfang Juni aus. Bin inzwischen schwanger geworden 5.Woche jetzt. Bis MuSchutzzeit kommt, werde ich nicht mehr bei ALG1 sein undALGII will ich nicht beantragen(finde es ganz schlimm :-\). Heißt es - ich bekomme kein Mutterschaftsgeld von der KK? Wie ist es mit dem Elterngeld? Bin etwas uruhig :-[

someandany

Hallo,

vielleicht eröffnest Du einen neuen Thread im "Allgemeinen".
Wird sonst vielleicht zu unübersichtlich. Und die Thematik unterscheidet sich ja doch von der  SunaLou's.

findyoursoul

Nutella. Um ALG 2 wirst du nicht herumkommen, wenn dein Mann ebenfalls nicht verdient. Du bekommst Mindestelterngeld. Wenn du nicht arbeiten warst, steht dir kein MuSchu-Geld zu, kannst aber einmalig beim Bundesversorgungsamt für die 6 Wochen vor der Geburt 210,-€ beantragen.
Hat beim Geburtsvorbereitungskurs eine Sozialtante erzählt.