Wie lange Elternzeit beantragen

Begonnen von CarrieAnn, 30. Januar 2014, 07:58:36

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CarrieAnn

Guten Morgen ihr lieben

auch wenn ich noch bis Juli zeit habe mache ich mir natürlich schon gedanken darüber wie lange ich elternzeit nehmen sollte und auch finanziell kann.

rein rechnerisch könnte ich mir 22 monate elternzeit leisten. finanziell gesehen würde ich 2 Monate Mutterschutzgeld bekommen und die 10 Monate Elterngeld würde ich auf 20 Monate aufteilen.

Danach müsste ich, damit wir finanziell alles gestemmt bekommen eigentlich wieder arbeiten, zumindestens halbtags. und wenn ich ehrlich bin will ich das auch gerne. ich gehe gerne arbeiten, bin gerne unter anderen menschen.

nun habe ich gelesen, dass man auch innerhalb der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden hat. stimmt das? muss der AG das mitmachen?

Dann ist die zweite Frage, wenn ich nach den 22 monaten Teilzeit mit vielleicht 25 Stunden wieder anfange, muss der AG mich zu diesen Bedingungen wieder nehmen? Stimmt es dass ich in der >Elternzeit auch wenn ich Teilzeit arbeite besonderen künsigungsschutz genieße? und habe ich dann nach den 3 Jahren noch den Anspruch auf meinen alten Job zu den alten Bedingungen??

Wenn das so stimmt fände ich das eine ganz tolle lösung. aber irgendwie klingt das zu gut um wahr zu sein.

Aber hier sind doch bestimmt Mamis die damit erfahrung haben.

Achso eins vergaß ich noch. wenn ich für 10 monate elterngeld beziehe, mir das auf 20 monate aufteile und danach wieder arbeiten gehe teilzeit, wird mir dann das elterngeld gekürzt?
und was ist schlauer, sich das geld selbst auf die 20 monate aufzuteilen oder sich das aufteilen zu lassen?

Ich freue mich auf eure antworten.
Never change a winning team

Novalee88

Hallo... also das einzige was ich weiß, ist, dass wenn du das Elterngeld splitten lässt es dir dann nicht in dem "Splitt-Zeitraum" angerechnet wird. es werden nur die tatsächlichen Elternzeit Monate berechnet, wenn es was zum anrechnen gibt.

Kaysa

#2
Also was ich jetzt schon gelernt habe ist;
wenn dein Arbeitgeber über 15 Leute beschäftigt hast du ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle, wenn du vorher Vollzeit warst.