Medizinischer-Ratgeber > Vorsorge

VorsorgeuntersuchungIn Deutschlang hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und einige Wochen nach der Geburt. Als notwendig gelten mindestens zwölf Arztbesuche (anfangs alle vier Wochen, ab der 32. Woche alle zwei Wochen, bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich sogar alle zwei Tage). Sollten sich im Verlauf der Schwangerschaft Besonderheiten ergeben, kann es erforderlich sein, dass Du häufiger zur Vorsorgeuntersuchung gehen musst.

Beim ersten Termin

  • wird der Frauenarzt nach Deiner Krankengeschichte und besonderen Erkrankungen in der Familie fragen sowie zu eventuellen früheren Schwangerschaften und Geburten.
  • wird er Dich untersuchen und meist durch Ultraschall die Schwangerschaft bestätigen.
  • wird vom Muttermund ein Abstrich entnommen und auf Chlamydien untersucht, einer Infektionskrankheit des Muttermundes.
  • wird der Geburtstermin berechnet.
  • wird Blut abgenommen, um die Blutgruppe sowie evtl. bestehende Antiköper gegen andere Blutgruppen zu bestimmen.
  • wird bestimmt ob ein Schutz gegen Röteln vorliegt und ob im Blut Anzeichen für eine Lues (Syphilis) bestehen.
  • wird häufig auch ein HIV-Test gemacht.

Die Anzahl der Ultraschalluntersuchungen ist nach den Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich vorgeschrieben. Es werden 3 Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, und zwar in der 9.-12., in der 19.-22. und in der 29.-32. Schwangerschaftswoche.
Zu jedem Vorsorgetermin zählen Untersuchungen wie Allgemeinuntersuchung (z. B. Wassereinlagerung in den Beinen), Gewichtskontrollen, Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Kontrolle des Gebärmutterstandes, der kindlichen Herztöne und die Lage des Kindes.

Häufiger Ultraschall schädlich fürs Baby?

Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen sind keine Gefahr für das ungeborene Kind, stellt die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) in einer aktuellen Stellungnahme klar (24.11.06).
Bei der diagnostischen Sonografie in der Schwangerschaftsvorsorge "beschallt" der Untersucher nur kurzfristig Teile der Organe des Kindes. Keines der Ergebnisse der Versuche *(an Mäusen)* sei daher auf den Menschen - speziell auf die Untersuchung des Ungeborenen - übertragbar .
Quelle: Ärztliche Praxis

Doppler-Sonographie:
ist eine besondere Methode des Ultraschalls, mit der der Blutstrom in den Blutgefäßen des Babys und in den Nabelschnurblutgefäßen gemessen werden und so ggf. eine Sauerstoffmangelversorgung des Babys erkannt werden kann.

3-D-Ultraschall:
Die dreidimensionale Betrachtung (3D) ermöglicht eine räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes bzw. einzelner Organe und Körperpartien. Der 3D-Ultraschall ist eine besondere Methode der Ultraschall-Untersuchung und unterscheidet sich für die Schwangere vom Ablauf her nicht von anderen Ultraschall-Untersuchungen. Körperliche Besonderheiten (z.B. Herzfehler, Gesichts-Spalten sowie Formen von Neuralrohrfehlbildungen) können oft deutlicher mit dem 3D-Ultraschall gesehen und eingeschätzt werden. Die günstigsten Zeiträume für 3D-Aufnahmen sind die 12. bis 16. Schwangerschaftswoche (für Bilder vom ganzen Ungeborenen) und die 25. bis 33. Schwangerschaftswoche (für Detailbilder einzelner Organe und Körperpartien des Ungeborenen).




4-D-Ultraschall:
Die Methode des 3D-Ultraschalls, die eine räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes bzw. einzelner Organe des Kindes erlaubt, wird um eine vierte Dimension, die Zeit, ergänzt. Dadurch entsteht am Ultraschallmonitor ein ständig aktualisiertes, dreidimensionales Bild, in dem sich die Kindsbewegungen in Realzeit (d.h. so gut wie ohne zeitliche Verzögerung) darstellen lassen.

Feinultraschall/Organscreening:
Per Ultraschall werden bestimmte Organe bzw. Organstrukturen des ungeborenen Babys begutachtet. Dabei wird besonders auf das eventuelle Fehlen von Organanlagen, Fehlbildungen der Organe und die zeitgerechte Entwicklung der Organe geachtet. Geschallt werden: Gesicht, Kopf, Wirbelsäule, Extremitäten, Bauch, Magen-Darm-Trakt, Nieren, Herz.

Nackentransparenzmessung (Nackenfaltenmessung):
Eine Nackentransparenzmessung gehört in Deutschland nicht zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und darf nur dann durchgeführt werden, wenn die Schwangere bzw. das Elternpaar dies ausdrücklich wünscht. Die Messung dient dazu, diejenigen Schwangeren herauszusortieren, die eine statistisch gesehen erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, ein Kind mit insbesondere einer Chromosomenbesonderheit und/oder einem Herzfehler zu erwarten. Eine ungewöhnlich vergrößerte Nackentransparenz kann (unter anderem) auf das Down-Syndrom hinweisen.

Triple-Test:
Der Triple-Test ist ein Bluttest, mit dem im Zusammenhang mit dem Alter der Schwangeren ein Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenstörung, z.B. Down-Syndrom und „offener Rücken (Spina bifida), errechnet wird. Die Entdeckungsrate des Down-Syndroms mit dem Triple-Test liegt bei etwa 70%. Ist das Triple-Test-Ergebnis auffällig wird eine Fruchtwasseruntersuchung (Amnioscentese) durchgeführt, um zu sehen ob tatsächlich eine Auffälligkeit vorliegt, denn auch bei auffälligem Triple-Test liegt ist das Baby zu 95% gesund.